Urteile aus der Kategorie „Urteile“

10. September 2025

Der EuGH entscheidet über die Reichweite von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen aus der DSGVO

Gebäude des Europäischen Gerichtshofs
Urteil des EuGH vom 04.09.2025, Az.: C-655/23

Nachdem eine Privatbank ausversehen nicht dem Bewerber sondern dessen ehemaligen Kollegen über die Ablehnung seiner Gehaltsvorstellung benachrichtigt hatte, klagte der Bewerber auf Grund der DSGVO auf Schadensersatz und Unterlassen. Daraufhin legte der BGH dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vor. Unter anderem sollte geklärt werden, ob es möglich wäre, mit Hilfe der DSGVO ein Unterlassen der Weiterverarbeitung der Daten ohne gleichzeitig ein Löschen dieser zu fordern und des Weiteren einen immateriellen Schadensersatz zu verlangen, welcher sich auf bloßen negativen Gefühl stützt.

In seiner Antwort macht der EuGH klar, dass es die DSGVO nicht erlaubt, ein Unterlassen einer möglichen, wiederholten unrechtmäßigen Verwendung ohne gleichzeitiges Löschen der Daten zu verlangen. Weiter kann ein immaterieller Schaden aufgrund negativer Gefühle verlangt werden, solange diese Gefühle und ihre Folgen durch Verstöße gegen die DSGVO entstehen und nachgewiesen sind.

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29. August 2025

Verletzt eine negative Restaurantbewertung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gastronoms?

Ein mit Tellern, Besteck und Weingläsern gedeckter Tisch
Beschluss des LG Berlin II vom 07.08.2025; Az.: 27 O 262/25 eV

Die Betreiberin eines Restaurants versuchte sich vor dem Landgericht (LG) Berlin II gegen die negative Bewertung "Gar nicht meins. Salz-Pfeffer-Verhältnis hat überhaupt nicht gepasst" mithilfe einer einstweiligen Verfügung wehren. Der begehrte Unterlassungsanspruch richtete sich dabei gegen den Hostingdienstleister, über den der Gast die Bewertung veröffentlichte. Das Landgericht wies den Antrag allerdings bereits als unzulässig ab. Laut LG Berlin II liege der Streitwert weit unter den für die Zuständigkeit des Landgerichts notwendigen EUR 5000,00, da gastronomische Bewertungen heutzutage derart üblich seien, dass das Publikum diese Äußerungen nicht als beweiszugängliche Tatsachenbehauptung verstehen. Vielmehr sei offensichtlich, dass es den persönlichen Geschmack als Meinung widerspiegelt. Unabhängig davon ist der Antrag zudem unbegründet. Die Restaurantbetreiberin wäre wegen des Digital Service Act (DSA) zur vorherigen Antragstellung bei dem Hostingdienstleister verpflichtet gewesen wäre.

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21. August 2025

Werbung mit sog. Emotionsansprachen kann irreführend sein

Zwei gelbe Ortsschilder mit der Aufschrift Opinion und der Aufschrift Fact.
Urteil des LG Darmstadt vom 30.06.2025, Az.: 18 O 20/25

Grundsätzlich dürfen Werbeaussagen auch sog. Emotionsansprachen enthalten, womit beispielsweise Warnungen vor Ressourcenknappheit, Inflation oder anderweitige Preiserhöhungen gemeint sind, die ein Bedürfnis des Verbrauchers auslösen sollen. Dabei müssen diese jedoch auf einen wahren sachlichen Kern gestützt sein, damit keine Irreführung nach dem UWG vorliegt. An einer solchen zutreffenden Grundlage fehlte es jedoch bei der Werbung der Beklagten, weshalb das LG Darmstadt der Klage stattgab und die Werbung untersagt wurde.

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13. August 2025

Keine starke Kundenauthentifizierung durch pushTAN-Verfahren

Person benutzt Online-Banking App am Handy
Urteil des OLG Dresden vom 05.06.2025, Az.: 8 U 1482/24

Ein Mann wurde Opfer eines Phishing-Angriffs und gab auf telefonische Aufforderungen verschieden Aufträge in der S-pushTAN App frei. Dabei verletzte er nach dem OLG Dresden zwar grob fahrlässig seine Sorgfaltspflichten aus § 675l Abs. 1 S. 1 BGB und den AGB der Sparkasse, da ihn der Ablauf insbesondere mit der Medienpräsenz von Phishing argwöhnisch machen hätte müssen, aber der Sparkasse kann doch ein Mitverschulden zu Lasten gelegt werden. So muss sie sich ein Mitverschulden von 20 Prozent anrechnen lassen, da das Verfahren gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften verstößt. Laut Gericht lassen sich mit dem Zugang zum Online-Banking „sensible Zahlungsdaten“ einsehen, die für den Angriff benötigt wurden und nicht durch eine „starke Kundenauthentifizierung“ gemäß ZAG geschützt seien.

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13. August 2025

Werktitel kommt regelmäßig nur Schutz vor unmittelbarer Verwechslungsgefahr im engeren Sinn zu

Richterhammer liegt neben blauen Markenrechtsbuch
Urteil des BGH vom 07.05.2025, Az.: I ZR 143/24

Der BGH hat die Voraussetzungen für eine Verwechslungsgefahr von Werktiteln klargestellt. Ihnen steht normalerweise nur ein Schutz vor unmittelbarer Verwechslungsgefahr im engeren Sinn zu, wofür die Gefahr bestehen muss, dass der Verkehr den Titel für einen anderen hält. Im zugrundeliegenden Fall scheidet eine solche Gefahr schon deswegen aus, weil eine Werknähe aufgrund der unterschiedlichen Werke verneint werden muss. In Einzelfällen kann ausnahmsweise eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne bestehen, wenn zusätzlich der Verkehr eine bestimmte betriebliche Herkunft annimmt.

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13. August 2025

Nicht anonymisierte Veröffentlichung von Beitragen zulässig

Würfel mit DSGVO-Aufschrift und Paragraphenzeichen auf einer Tastatur
Urteil des LG Hamburg vom 09.05.2025, Az.: 324 O 278/23

Die nicht anonymisierte Veröffentlichung eines Beschlusses durch eine kostenlose Rechtsprechungsdatenbank stellt keinen datenschutzrechtlichen Verstoß dar und begründet deshalb auch keinen datenschutzrechtlichen Unterlassungsanspruch. Grund hierfür ist laut dem LG, dass die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen in einer Rechtsprechungsdatenbank der Bereichsausnahme des Art. 85 Abs. 2 DSGVO unterfalle. Diese Tätigkeit sei nämlich als redaktionelle Tätigkeit einzuordnen.

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11. August 2025

Immaterieller Schaden bei Datenschutzverstoß erfordert konkreten Nachweis

Handy auf Geldscheinen Mobilfunkvertrag
Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 17.07.2025, Az.: 16 U 540/25

Bei der Befürchtung eines Kontrollverlust über eigene Positivdaten im Rahmen eines Mobilfunkvertrages muss konkret Nachweis erbracht werden, dass ein (immaterieller) Schaden vorliegt, um einen Anspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend machen zu können. Hierbei genügt ein rein abstrakter Kontrollverlust nicht, trotz der Klarstellung des EuGH, dass schon der - selbst kurzzeitige - Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann.

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11. August 2025 Top-Urteil

Wirtschaftliche Bedeutung des Werkes maßgeblich für Anspruch aus § 32d UrhG

Wörterbuch mit dem Begriff Urheberrecht
Urteil des BGH vom 18.06.2025, Az.: I ZR 82/24

Ein Fotograf verklagte eine Anbieterin diverser Fitnessprodukte, da er seinen Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 32a I UrhG und seinen Auskunftsanspruch gem. § 32d I UrhG geltend machen wollte. Hintergrund ist, dass der Fotograf Portraits von der Beklagten anfertigte und ihr erlaubte diese für Trainingspläne zu verwenden. Tatsächlich wurden die Bilder auch für die Werbeaufmachung von Nahrungsergänzungsmitteln genutzt. Da diese Nutzung aus werblicher und wirtschaftlicher Sicht wertvoller ist als die ursprünglich vereinbarte, stehe dem Fotograf ein Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 32a I UrhG zu und die - gem. § 32d II Nr. 1 UrhG - erforderliche Prüfung, hat die werbliche und wirtschaftliche Bedeutung des Werkes zu berücksichtigen.

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11. August 2025

Pornografische Internetseiten gesperrt

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 30.07.2025, Az.: 2 B 10576/25.OVG

Ein Eilantrag auf Aufhebung einer Sperrung einer Webseite ist rechtsmissbräuchlich, wenn hierdurch die zuvor ergangene sofort vollziehbare Verfügung - in der untersagt wurde pornografische Inhalte ohne Altersverifikationssystem zur Verfügung zu stellen – unterlaufen werden soll. Eine sofort vollziehbare Verfügung ist von deren Adressaten zu befolgen, solange und soweit diese nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder erledigt ist.

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28. Juli 2025

Vertragskündigung bei Online-Partnervermittlungsportalen

Online Dating am Handy
Pressemitteilung Nr. 137/2025 des BGH zum Urteil vom 17.07.205, Az.: III ZR 388/23

Eine Verbraucherschutzorganisation klagte gegen eine Betreiberin eines Online-Partnervermittlungsportals aufgrund deren Praxis bezüglich automatischer Vertragsverlägerung derer Premium-Mitgliedschaften. Diese werden für sechs, zwölf oder 24 Monate angeboten und enthalten Vertragsverlängerungsklauseln in Form von AGB, welche die Verträge automatisch um zwölf Monate verlängern, sollte der alte Vertrag nicht zwölf Wochen vor ablauf gekündigt werden. Für Verträge geschlossen vor dem 01.03.2022 sieht der Kläger in den AGB eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern nach § 307 I 1 BGB, was zu einer Unwirksamkeit dieser führt. Verträge geschlossen ab dem 01.03.2022 sollen hingegen aus sicht des Klägers gem. § 627 I BGB gekündigt werden können.

Bezüglich der Verträge, welche vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden, befand der BGH, dass die Vertragsverlängerung von zwölf Monaten Verbaucher nach § 307 I 1 BGB unangemessen benachteiligt, wenn sie den Vertrag mit sechs Monaten Erstlaufzeit gewählt haben. Für die Verträge mit zwölf bzw. 24 Monaten Erstlaufzeit gilt dies allerding nicht.

Bei Verträgen, welche ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, hingegen ist der § 627 I BGB nicht einschlägig. Dieser setzt eine besondere persönliche Beziehung zwischen den Vertragspartnern voraus. Dies sei aus Sicht des BGH bei Verträgen über die Nutzung von Online-Partnervermittlungsportalen nicht gegeben, wenn die Leistung aus dem Bereitsstellen einer Online-Datenbank besteht und die Partnersuche durch vollständig automatisierte Prozesse unterstützt wird.

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