Urteile aus der Kategorie „Urteile“

30. Juni 2025

Markenrechtliche Verwechslungsgefahr: Höhere Anforderungen bei Rechtsberatungssuchenden

Hand nimmt Buch mit Titel Markenrecht aus Regal
Beschluss des LG München vom 08.11.2024, Az.: 33 - 12290/24

Keine Verwechslungsefahr zwischen "Aitava" und "Artana" im Rahmen der Dienstleistung „Rechtsberatung“. Trotz offensichtlicher Gemeinsamkeit im Schriftbild und Klang der Kennzeichnungen, sei eine Verwechslungsgefahr aufgrund der gesteigerten Aufmerksamkeit des adressierten Verkehrs nicht zu bejahen. Vielmehr sei die Suche nach Rechtsberatung nicht alltäglich und werde daher regelmäßig besonders intensiv durchgeführt.

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16. Juni 2025 Top-Urteil

BGH erläutert Anforderungen an mittelbare Herkunftstäuschung

Schriftzug "Nachahmung" und "Kreativität" auf zwei in unterschiedliche Richrungen zeigenden Wegweiser-Schildern
Urteil des BGH vom 10.04.2025, Az.: I ZR 80/24

Die Klägerin machte gegen ihre Mitbewerberin geltend, dass deren Produkt eine unlautere Nachahmung aufgrund mittelbarer Herkunftstäuschung nach § 4 Nr. 3 UWG seien. Dafür müsste der Verkehr annehmen, dass das Nachahmungsprodukt in geschäftlicher oder organisatorischer Verbindung mit dem ursprünglichen Produkt steht, wobei eine wörtliche Markennennung nicht nötig ist. Für die Einordnung nennt der BGH folgende Kriterien: je bekannter das Original, je spezieller die gestalterische Eigenart ausgeformt und je üblicher der Vertrieb ohne Markenlogo, desto wahrscheinlicher ist eine Assoziation. Dabei erfordert die Annahme einer neuen Serie, dass der angesprochene Verkehr aufgrund von deutlich sichtbaren Anlehnungen in Gestaltungsmerkmalen, die den Gesamteindruck der Produkte prägen, davon ausgeht, dass die Produkte vom selben Hersteller stammen. Wegen fehlender Ausführungen des Berufungsgerichts hierzu hat der BGH das Verfahren zurückverwiesen.

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10. Juni 2025

Steckt in „Top-Mediziner“ auch top-Medizin drin?

Paragraphenzeichen vor einem Wettbewerbsrecht-Ordner
Urteil des OLG München vom 22.05.2025, Az.: 29 U 867/23 e

Das Verwenden des Siegels „TOP Mediziner“ und das Veröffentlichen von Ärztelisten durch ein Medienunternehmen, ist wettbewerbsrechtlich zulässig. Eine Irreführung ist nicht darin zu sehen, dass die Bewertung von Ärzten im Wesentlichen subjektiv geprägt ist, also bspw. durch ein "Scoring" erworben wurde, bei welcher der wesentlichste Bewertungsfaktor auf den Selbstauskünften von Ärzten beruht und auch ohne Gewichtung angegeben wird. Denn zum einen seien auch diese Faktoren hinreichend objektivierbar und zum anderen wissen laut dem OLG München alle Personen, die auf der Suche nach einem geeigneten Mediziner für eine bestimmte Fachrichtung sind, dass es sich hierbei nicht um Siegel und Bewertungen eines anerkannten Prüfinstitutes handelt, sondern um Rechercheergebnisse eines Medienunternehmens.

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02. Juni 2025 Top-Urteil

Vergleichsportale sind keine Mitbewerber zu den verglichenen Versicherern

Logo für Preisvergleich mit Würfeln und Münzen
Urteil des EuGH vom 08.05.2025, Az.: C-697/23

Auf die Vorlagefrage des LG München I hat der Europäische Gerichtshof erklärt, dass es sich bei Online-Vergleichsportalen, die selbst keine Versicherungsleistungen anbieten, sondern verschiedene Versicherer mittels eines Notensystems vergleichen, um keine Mitbewerber zu den verglichenen Dienstleistern handelt. Es fehle insofern an dem entscheidenden Kriterium der Substituierbarkeit. Die Märkte der Versicherungs- bzw. Vergleichsdienstleistungen seien unterschiedlich, solange das Vergleichsportal keine eigene Versicherungsleistung anbiete. Daher sei die auslegungsbedürftige „vergleichende Werbung“ nach Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2006/114 nicht anwendbar. Zur näheren Prüfung wurde das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen.

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30. Mai 2025

Verarbeitung personenbezogener Daten bei Postpaid-Mobilfunkverträgen

DSGVO und Paragraphen zeichen auf Würfeln liegen auf Tastatur
Urteil des OLG Bamberg vom 05.05.2025, Az.: 4 U 120/24 e

Die Weitergabe von Positivdaten durch einen Mobilfunkanbieter im Rahmen eines Postpaid-Mobiltelefonvertrags an die Schufa stellt eine Verarbeitung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) dar, die nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt ist. Somit entstehen hierdurch keine Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüche. Grund hierfür ist u.a., dass die Betrugsprävention des Mobilfunkanbieters als berechtigtes Interesse anzuerkennen ist und auch keine Grundrechte, Interessen oder Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. Denn weder liegen sensible Daten vor, noch ist ein negativer Ausfluss auf die Kreditwürdigkeit zu befürchten, stellte das OLG Bamberg in seinem Urteil klar.

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26. Mai 2025

Bei Markenverletzung kann auch selektiv vorgegangen werden

Markengesetz
Urteil des OLG Hamburg vom 08.05.2025, Az.: 5 U 98/24

Ein dringlichkeitsschädliches Verhalten ist nicht darin zu sehen, dass die Markeninhaberin bei einer behaupteten Markenrechtsverletzung nicht gegen die Herstellerin, sondern nur gegen den Vertreiber vorgeht. Die Untätigkeit, bei gleichartigen Verstößen Dritter nicht vorzugehen, berührt die Dringlichkeit deshalb nicht, weil es alleinige Entscheidung der Markeninhaberin ist, gegen welchen Verletzer sie vorgeht. Es besteht auch keine Obliegenheit zu ständiger Markenüberwachung. Somit genügt dieser Einwand im Einzelfall nicht, die Dringlichkeitsvermutung gem. § 140 Abs. 3 MarkenG zu widerlegen.

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08. Mai 2025 Kommentar

UDRP-Verfahren: Der Zulassungsbescheid einer beantragten Markeneintragung ist nicht ihre tatsächliche Eintragung

verschiedene Top Level Domains als hexagon
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 25.04.2025, Claim Number: FA2503002146830

Im Rahmen eines UDRP-Verfahrens machte die Beschwerdeführerin „Auradine Inc.“ geltend, durch die Domain des Verfahrensgegners „auradine-miner.com“ in ihren Rechten verletzt zu sein. Konkret trug „Auradine Inc.“ vor, dass sie wegen ihrer Markenrechte an „AURADINE“ schutzwürdig ist und diese Marke der Domain zum Verwechseln ähnlich ist. Dabei resultiere die Markeninhaberschaft bereits aus einem der Beantragung folgendem Zulassungsbescheid, welcher durch die zuständige US-amerikanischen Behörde (USPTO) ausgestellt wurde. Hilfsweise bestehe an „AURADINE“ aber auch ein gewohnheitsrechtlicher Markenschutz, losgelöst von einer offiziellen Eintragung. Eine solche Gewohnheitsmarke ergebe sich insbesondere aus der langen Nutzung der Bezeichnung „Auradine“.

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08. Mai 2025 Top-Urteil

Unionsmarke „tagesschau“ bleibt bestehen

Richterhammer liegt neben blauen Markenrechtsbuch
Urteil des EuG vom 30.04.2025, Az.: T-83/20 RENV

Das Gericht der Europäischen Union hat einen Antrag der bonnanwalt Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH auf vollständige Aufhebung des markenrechtlichen Schutzes der „tagesschau“ abgewiesen. Die Unionsmarke bleibt daher für die Bereitstellung von Nachrichtensendungen bestehen. Das Gericht betonte, dass auch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dem Wettbewerb gegenüber privatrechtlichen Rundfunkanstalten unterlägen und eine markenmäßige Benutzung in der Einblendung während der Sendung liegt.

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07. Mai 2025

Fünf-Farben-Welle von Paulaners Spezi ist ein Herkunftshinweis

Spezi. German summer cocktail, mix of cola and citrus lemonade.
Pressemitteilung zum Urteil vom 25.03.2025, Az.: 33 O 14937/23

Das LG München I folgte der Klage von Paulaner, die eine markenrechtliche Verletzung an der „Fünf-Farben-Welle“ auf ihrem Spezi durch die „Brauerlimo“ der Karlsberg Brauerei angezeigt hatte. Ausschlaggebend sei, dass die flächige Verwendung und die besondere farbliche Gestaltung als Herkunftshinweis verstanden werden kann, also die wesentlichen Bestandteile der geschützten Paulaner-Marke übernommen werden. Der Argumentation der Beklagten, dass viele Limonaden eine farbenfrohe Aufmachung vorweisen, wurde nicht gefolgt.

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