Urteile aus der Kategorie „Urteile“

28. April 2022

Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

Richterin schlägt mit Richterhammer auf den Tisch
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.02.2022, Az.: 16 U 87/21

Bei der Frage, ob eine Aussage als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung zu bewerten ist, kommt es auf den objektiven Gehalt der Aussage im Gesamtkontext an. Im konkreten Fall ging es um die Deutung bzw. Wiedergabe eines Gedichts. Die Klägerin, die das Gedicht ursprünglich in den sozialen Medien geteilt hatte, fühlte sich durch eine Äußerung der Beklagten, die diese in Bezug auf das Gedicht getätigt hatte, in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Das OLG Frankfurt am Main stellte jedoch klar, dass sich die Aussage der Beklagten als Deutung des Gedichts und damit als Meinungsäußerung darstellt, weshalb der Klägerin ein Unterlassungsanspruch nicht zustehe.

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22. April 2022

Die Aussage „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ ist irreführend

Kind füttert Hühner im Gras
Urteil des OLG Celle vom 11.11.2021, Az.: 13 U 84/20

Die Aufschrift „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ auf einem Eier-Karton ist irreführend. Die Hühner des Beklagten werden alle zwei Wochen durch repräsentative Probenentnahmen auf Salmonellen getestet. Alle Vorkehrungen des Beklagten führen zu einer sehr niedrigen Wahrscheinlichkeit eines Salmonellenbefalls. Trotzdem ist davon auszugehen, dass der durchschnittliche Verbraucher die Aussage dahingehend versteht, dass die Hühner, die die in dem Karton befindlichen Eier gelegt haben, nachweislich salmonellenfrei sind.

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08. April 2022

Bildveröffentlichung von Kindern: Wessen Einwilligung bedarf es?

Familie - bestehend aus Vatter, Mutter, Mädchen und junge - sitzt vor einem goldenen Tablet
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.07.2021, Az.: 1 UF 74/21

Zur Bildveröffentlichung von Kindern bedarf es der Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile. Dies entschied das Gericht in einem Fall, in dem die Lebensgefährtin des Vaters Bilder der Kinder ohne Einwilligung der Mutter veröffentlichte. Die alleinige Einwilligung des Vaters reiche nach Ansicht des Gerichts hierbei nicht aus. Durch die Veröffentlichung in sozialen Medien werde die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht der Kinder betroffen, welche Auswirkungen auf deren Entwicklung haben kann. Aufgrund des gebotenen Schutzes sei deshalb die Einwilligung beider Elternteile erforderlich.

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08. April 2022 Top-Urteil

„Buchung abschließen“ ist nicht gleich „zahlungspflichtig bestellen“

Grüne Taste auf Tastatur, auf der "Jetzt buchen" steht
Urteil des EuGH vom 07.04.2022, Az.: C‑249/21

Nachdem ein Verbraucher mehrere Hotelzimmer über booking.com reservieren wollte, klickte er auch „Buchung abschließen“. Als er zum reservierten Zeitpunkt nicht im Hotel erschien, verlangte dieses Stornierungskosten. Weil besagter Verbraucher nicht zahlte, zogen die Eigentümer des Hotels vor Gericht. Dieses Gericht stellte daraufhin dem EuGH die Frage, ob es im Rahmen eines Bestellvorgangs zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages auf elektronischem Wege nur darauf ankommt, dass die Beschriftung des Bestellbuttons vom Sinn her der Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ entspricht, oder alle Begleitumstände mit zu berücksichtigen sind. Der EuGH wies darauf hin, dass es allein auf die Beschriftung der Schaltfläche zur Buchung ankommt. Diese muss so formuliert sein, dass für den Verbraucher klar ist, dass er mit Anklicken des Buttons eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Es ist nun an dem vorlegenden Gericht zu entscheiden, ob „Bestellung abschließen“ im deutschen Sprachgebrauch der Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ aus der Richtlinie 2011/83 sinngemäß entspricht.

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07. April 2022

Irreführende Plakatwerbung bei Apotheke für Online-Apotheke

Ein Einkaufswagen mit Medikamente steht vor einem Laptop
Urteil des OLG Düsseldorf vom 02.12.2021, Az.: 15 U 29/21

Eine Apotheke, welche sowohl eine stationäre Apotheke, als auch eine Onlineshop-Apotheke betreibt und dabei an der Eingangstür der stationären Apotheke ein Plakat mit der Aufschrift „GEÖFFNET: RUND UM DIE UHR“ und „LIEFERZEIT: 2 STUNDEN!“ aushängt, handelt irreführend. Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 02.12.2021 - Az.: I-15 U 29/21) begründete dies damit, dass es sich um objektiv unrichtige Aussagen handle, die beim durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher bei einem kurzen "Blickfang" den Anschein erwecken, die stationäre Apotheke hätte rund um die Uhr geöffnet und erfolgte Bestellungen werden innerhalb von 2 Stunden geliefert, was jedoch tatsächlich nur für die Onlineshop-Apotheke bzw. Online-Bestellungen zutrifft.

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06. April 2022

Geldentschädigungsanspruch einer Polizistin aufgrund der Veröffentlichung rechtswidriger Filmaufnahmen

Polizeibeamter überwacht Menschenmenge
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.05.2021, Az.: 13 U 318/19

Eine Polizeibeamtin klagte gegen eine Musikgruppe, die ohne ihre Zustimmung Filmaufnahmen der Beamtin anfertigten und diese in ihrem Musikvideo veröffentlichten. Das Gericht sprach der Polizistin deshalb einen Geldentschädigungsanspruch zu. Aufgrund der Veröffentlichung auf YouTube und der hohen Anzahl an Aufrufen handelt es sich nach Ansicht des Gerichts bei der Veröffentlichung um eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Polizistin. Bei der Höhe der Geldentschädigung sei jedoch die geringe Dauer der Aufnahme, in der die Polizistin zu sehen ist, zu berücksichtigen.

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04. April 2022

Unzulässige Werbung mit Rabattaktionen

Verschiedene Werbeplakate mit Rabattaktionen
Urteil des OLG Köln vom 03.12.2021, Az.: 6 U 62/21

Das Bewerben einer zeitlich befristeten Rabattaktion stellt dann eine irreführende geschäftliche Handlung und damit einen Verstoß gegen § 5 UWG dar, wenn im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an die erste Aktion, ein vergleichbarer weiterer Rabatt angeboten wird. Durch die zeitliche Befristung entsteht beim Verbraucher der Eindruck, er müsse innerhalb einer kurzen zeitlichen Frist eine geschäftliche Entscheidung treffen. Wird nach Ablauf der Frist weiterhin der reduzierte Preis verlangt, wird der Verbraucher in seiner Erwartung getäuscht. Ein Verstoß gegen § 5 UWG liegt außerdem auch dann vor, wenn bei zeitlich befristeten Rabattaktionen für den Verbraucher nicht erkennbar ist, dass es sich um individuell zugeschnitten Fristen handelt.

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04. April 2022

Datenverarbeitung auf Online-Portal für Arztbewertungen

Ein Arzt hält eine Schiefertafel in den Händen
Urteil des OLG München vom 19.01.2021, Az.: 18 U 7243/19 Pre

Bei Online-Arztbewertungen erfolgt die Datenverarbeitung nicht zu „journalistischen Zwecken“ im Sinne des Art. 85 Abs. 2 DSGVO, da die Online-Plattform eher eine vermittelnde Rolle innehat und nicht selbst journalistisch-redaktionell tätig sind. Bezüglich der Datenverarbeitung durch das Online-Portal muss durch Interessenabwägung ermittelt werden, ob diese zulässig ist. Die besagte Arztbewertungswebsite bietet Premiumaccounts für Ärzte an, wodurch diese Vorteile gegenüber Nicht-Inhabern solcher Accounts zuteilwerden. Dadurch ist das Online-Portal kein neutraler Informationsvermittler und ihr Interesse an der Datenverarbeitung erliegt dem des Klägers auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die freie Berufsausübung.

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01. April 2022

Unrechtmäßige Wort- und Bildberichterstattung im Dieselskandal bestätigt

Automechaniker beim Begutachten einer Autoabgasanlage
Urteil des BGH vom 16.11.2021, Az.: VI ZR 1241/20

Der BGH musste in letzter Instanz über die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und eine Unterlassungsklage des ehemaligen Leiters der Motorentwicklung bei der Audi AG gegenüber der Herausgeberin der Internetseite des Spiegels entscheiden. Die Beklagte veröffentlichte 2017 einen Artikel über die strafrechtliche Verfolgung des Klägers im Zusammenhang mit dem Dieselskandal, ohne dessen Statement einzuholen. Außerdem beinhaltete der Artikel ein unzensiertes Foto des Klägers. Der Kläger macht daraufhin einen Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung seines Fotos in Verbindung mit der unzulässigen Berichterstattung geltend und einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Die Beklagte argumentiert dagegen, es handele sich um eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Hierfür hätte die Klägerin allerdings die Stellungnahme des Klägers einholen müssen, was nicht geschehen ist. Die Revision der Beklagten wird zurückgewiesen.

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01. April 2022

Keine irreführende Werbung bei riskanten Kapitaleinlagen

Haus-Symbol, das für Immobilie stehen soll erscheint auf einem Screen. Mann in Anzug und Krawatte berührt dieses Symbol
Pressemitteilung zum Urteil des OLG München vom 15.04.2021, Az.: 29 U 2664/20

Wenn im Rahmen einer „Immobilien-Kapitalanlage“ damit geworben wird, dass Anleger sich so eine Grundschuld ins amtliche Grundbuch eingetragen lassen können, es sich tatsächlich aber nicht um eine besonders sichere Geldanlage, sondern um eine riskante Inhaberschuldverschiebung handelt, stellt dies eine irreführende Werbung dar.

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