Urteile aus der Kategorie „Urteile“

01. Juli 2022 Top-Urteil

Streit um „Pumuckl-Ausstrahlung“ – kein Schadensersatz

Hand hält Fernbedienung vor Fernseher
Urteil des OLG München vom 24.03.2022, Az.: 29 U 2009/20

Die Drehbuchautorin der Serie „Pumuckls Abenteuer“ klagte wegen der wiederholten Fernsehausstrahlung im Jahr 2019 der Folge „Pumuckls neues Heim“ gegen den Bayrischen Rundfunk (BR) auf Schadensersatz in Höhe von EUR 32.722,67. Zwar wurde im Jahr 2002 eine „Buy-Out-Vereinbarung“ zwischen den Parteien geschlossen, wonach dem Beklagten zunächst ein einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt wurde, allerdings wurde dieses einfache Nutzungsrecht durch einen zweiten Vertrag bis zum 31.12.2012 beschränkt, so dass zum Zeitpunkt der Ausstrahlung keine vertragliche Beziehung mehr zwischen der Drehbuchautorin und dem BR bestand. Erstinstanzlich hatte der Beklagte einen Betrag von EUR 3.067,76 anerkannt. Das OLG München schätzte den Schadensersatz für die wiederholte Ausstrahlung mangels eigener Lizenzierungspraxis der Klägerin und feststellbarer branchenüblicher Vergütungssätze ebenfalls auf diesen anerkannten Betrag.

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01. Juli 2022

Unzulässige Verwendung einer Fotografie durch Kreisverband einer Partei

Frau mit Kamera am fotografieren
Urteil des LG München I vom 20.06.2022, Az.: 42 S 231/21

Ein Fotograf klagte erfolgreich gegen den Kreisverband einer Partei, welcher eines der Bilder des Klägers auf Facebook veröffentlichte. Dagegen legte die Partei Berufung ein und unterlag dabei wieder. Das Bild zeigte eine Aufnahme eines Aktionskünstler, im Rahmen einer Protestaktion gegen die beklagte Partei. Dabei hatte die Partei bei der Veröffentlichung auf Facebook den Schriftzug „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“ auf die Fotografie gesetzt. Das LG München bestätigte, dass die Beklagte trotz des zusätzlichen Schriftzugs das Bild zu Unrecht verwendet hat.

Für eine Bearbeitung oder andere Umgestaltung gemäß § 23 I 1 UrhG sei das Bild nicht genug verändert worden. Das Hinzufügen des Schriftzugs reichte dafür nicht aus. Mit derselben Begründung verneinte das Gericht die Anwendung des § 51a UrhG. Es fehle an den Unterschieden zum Originalwerk, um als Parodie, Karikatur oder Pastiches gelten zu können. Die Schrankenbestimmung des § 50 UrhG für Berichterstattungen über Tagesthemen sei auch nicht anwendbar, da die Beklagte das Bild nicht zur Berichterstattung nutzte, sondern vielmehr die Protestveranstaltung schlechtmachen wollte.

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01. Juli 2022

Wann besteht ein Anspruch auf Löschung einer Restschuldbefreiung nach der DSGVO?

Finger drückt auf eine rote Löschen-Taste
Urteil des KG Berlin vom 15.02.2022, Az.: 17 U 51/21

Einem Verbraucher steht kein Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO bzgl. einer Restschuldbefreiung zu, wenn wie im vorliegenden Fall eine Wirtschaftsauskunftei diese speichert und ihr ein berechtigtes Interesse zusteht. Nach Ansicht des Gerichts bestünde dieses im Falle einer Kreditgewährung. Die Daten würden hierbei nur einer begrenzten Anzahl von Vertragspartnern des Verbrauchers zugänglich gemacht werden. Diese hätten ein berechtigtes Interesse an den Daten, um Aussagen über die Bonität des Verbrauchers als potentiellen Kreditnehmer treffen zu können.

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30. Juni 2022

Amazon: vergütete Rezensionen sind unlautere getarnte Werbung

Schild mit Kundenbewertung mit fünf Sternen
Urteil des OLG Frankfurt vom 09.06.2022 Az.: 6 U 232/21

Stellt ein Online-Händler Rezensionen unter seinen angebotenen Artikeln als Gesamtbewertungsergebnis dar, so dürfen auch einzelne dieser Rezensionen nicht gegen Entgelt erbracht worden sein, insofern dies nicht ausdrücklich gekennzeichnet und für den Verbraucher erkennbar ist, so das OLG Frankfurt. Im vorliegenden Fall wurden im Rahmen des sogenannten „Early Reviewer Programs“ Kunden mit 1-3€ Amazon-Gutscheinen vergütet, wenn sie nach einem verifizierten Kauf eine Bewertung abgaben. Dabei war egal, ob die Bewertung mit 1- oder mit 5 Sternen abgegeben worden waren. Innerhalb der Bewertungen war nicht sichtbar, wie viele Bewertungen auf diese Weise „erkauft“ wurden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Bewertungen Käufer zu einer Entscheidung veranlassten, die sonst vielleicht nicht getroffen worden wäre und dies auch der verfolgte Zweck von Amazon ist, um seinen eigenen Absatz zu mehren. Auch der Einwand Amazons, Internetnutzern sei klar, dass das Gesamtbewertungsergebnis getürkt ist, überzeugte das Gericht nicht. Bei dem Käufer vorhandene Skepsis stelle keinen Freibrief dafür dar, beeinflusste Rezensionen zu verwenden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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17. Juni 2022 Top-Urteil

Internetplattformen haften für ihre Nutzer

Mann schreibt am Laptop, daneben sind verschieden Computerzeichen abgebildet
Pressemitteilung des BGH zu den Urteilen vom 02.06.2022, Az.: I ZR 140/15 u. a.

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Verfahren über die Haftung der Betreiber der Internetvideoplattform "You-Tube" und des Internetsharehosting-Dienstes "uploaded" entschieden. Dabei änderte der BGH seine langjährige Rechtsprechung und passt diese damit an EU-Recht an. Bislang konnten die Betreiber nur als Störer auf Unterlassung verklagt werden, nun ist auch ein Anspruch auf Schadensersatz möglich. Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen - um Detailfragen zu klären, müssten die Berufungsgerichte noch weitere Feststellungen treffen.

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15. Juni 2022

Marken- und wettbewerbsrechtliche Probleme bei der Gestaltung von Preisetiketten

Gesetzbuch Markenrecht mit einem Richterhammer
Urteil des OLG Nürnberg vom 29.03.2022, Az.: 3 U 3358/21

Eine wettbewerbliche Eigenart kann Preisetiketten aufgrund ihrer farblichen Gestaltung zukommen. Eine Herkunftstäuschung bestehe hierbei nach Ansicht des Gerichts nicht, wenn das Produkt, auch wenn es aufgrund seiner Farben auf einen bestimmten Filialisten hinweise, unter unterschiedlich benannten Domainnamen verkauft werde. Weiterhin hat das Gericht entschieden, dass Preisetiketten als Geschäftsabzeichen gelten können, wenn sie in den Unternehmensfarben gestaltet seien. Soll das Preisetikett hierbei neben der Preisangabe auch die Unternehmensfarben zur Geltung bringen, beziehe sich hierbei der Schutz auf die Unternehmensfarben und nicht das Etikett an sich.

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14. Juni 2022

Einfluss gesetzlicher Definitionen auf das Verständnis von Werbebehauptungen

Eine Hand hält ein Schild mit der Aufschrift Werberecht
Urteil des OLG Nürnberg vom 24.05.2022, Az.: 3 U 4652/21

Ein Unternehmen, das Krankenfahrten anbietet, darf nicht mit dem gesetzlich definierten Begriff "Krankentransporte" werben. Das OLG Nürnberg begründet seine Entscheidung damit, dass sich das Verständnis der Verbraucher nach der gesetzlichen Definition richte, welche deshalb davon ausgehen könnten, das Unternehmen hätte eine Genehmigung für Krankentransporte. Versteht ein Durchschnittsverbraucher die unwahre Angabe dennoch richtig, könnte es an der geschäftlichen Relevanz der Irreführung mangeln, da die Täuschungseignung keine Irreführungsvoraussetzung sei.

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14. Juni 2022

Zweizeilige E-Mail Werbungen gelten bereits als rechtswidriger Spam

Eine E-Mail-Werbung vor einem weißen Hintergrund
Urteil des KG Berlin vom 15.09.2021, Az.: 5 U 35/20

Die Frage, ob ein kurzer Footer am Ende einer ansonsten rechtmäßigen E-Mail unzulässig ist, bejahte das Gericht. Grund für diese Entscheidung war der zweizeilige Zusatz zu einer sonst sachgemäßen E-Mail mit dem Inhalt: "XXXXX. Organisiert, denkt mit, erledigt. Nutzen Sie www.XXXXX.de". Das Gericht lies diesen Zusatz bereits ausreichen, um die komplette E-Mail als tatbestandliche Werbung einzuordnen. Handelt es sich um eine werbliche E-Mail, darf diese jedoch nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versendet werden, um nicht als abmahnbarer, rechtswidriger Spam zu gelten.

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09. Juni 2022

Videoüberwachung im Fitnessstudio nicht datenschutzrechtlich zulässig

Kraftraum mit Kraftgeräten
Urteil des VG Ansbach vom 23.02.2022, Az: AN 14 K 20.00083

Fitnessstudiobetreiber können keine Videoüberwachung über den gesamten Trainingsbereich anbringen, um beispielsweise Diebstählen, Sachbeschädigungen oder gar sexuellen Übergriffen zuvorzukommen und diese gegebenenfalls aufklären zu können . Die permanente Überwachung der Trainierenden stellt einen erheblichen Eingriff in deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Zudem kann eine Einwilligung der Trainierenden in die Videoüberwachung nicht in der bloßen Kenntnisnahme der Hinweise auf die Videoüberwachung in den Datenschutzhinweisen und Hinweisschildern an der Eingangstür des Fitnessstudios gesehen werden, so das VG Ansbach in seinem Urteil.

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07. Juni 2022

Irreführung über Objektivität von Testveranstaltern

Die Taste einer Tastatur ist mit Test sehr gut beschriftet
Urteil des BGH vom 12.05.2022, Az.: I ZR 203/20

Eine Versandapotheke warb damit „Die beste Online-Apotheke Deutschlands“ zu sein, mit dem Zusatz, dass sie dazu „von Verbrauchern gewählt“ wurde. Diese Werbung soll irreführend i.S.d. § 5 Abs. 1 UWG sein, da es an Neutralität des Testveranstalters mangle und dies für den durchschnittlichen Verbraucher nicht ersichtlich war. Der Testveranstalter bot den zu bewertenden Unternehmen nämlich verschiedene Werbepakete gegen entsprechende Bezahlung an. Der BGH stellte jedoch klar, dass diese Tatsache allein nicht ausreiche, um eine fehlende Neutralität und Unabhängigkeit beim Testveranstalter festzustellen. Mangels weiterer Anhaltspunkte entschied das Gericht, dass keine Irreführung vorliegt.

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