Kein Markenrechtsverstoß, wenn Verbraucher Plagiate kaufen
Weil eine Frau eine gefälschte Louis Vuitton Tasche gekauft hatte, verlangte der Markeninhaber Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten von der Käuferin. Das LG Frankfurt am Main stellte nun aber fest, dass es kein Markenrechtsverstoß sei, wenn Verbraucher eine Fälschung für den privaten Gebrauch kaufen. Deshalb schulde die Frau weder Schadensersatz noch die Anwaltskosten des Markeninhabers.

