Urteile aus der Kategorie „Urteile“

10. Februar 2017

Doppelter Lizenzschaden bei Urheberrechtsverletzungen mit dem Unionsrecht vereinbar

Hand miz Paragrafenzeichen
Urteil des EuGH vom 25.01.2017, Az.: C-367/15

Art. 13 der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, wonach der Inhaber des verletzten Rechts des geistigen Eigentums von der Person, die dieses Recht verletzt hat, entweder die Wiedergutmachung des erlittenen Schadens – bei der sämtliche für den Anlassfall maßgebenden Aspekte zu berücksichtigen sind – oder, ohne den tatsächlichen Schaden nachweisen zu müssen, die Zahlung einer Geldsumme verlangen kann, die dem Doppelten der angemessenen Vergütung entspricht, die für die Erteilung der Erlaubnis zur Nutzung des betreffenden Werks zu entrichten gewesen wäre, nicht entgegensteht.

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09. Februar 2017

Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeitschriftentitel „Kinderstube“ und der Domain „kinderstube.de“

Ein Bildausschnitt, der einen Stapel mit Zeitschriften zeigt
Urteil des BGH vom 28.04.2016, Az.: I ZR 254/14

a) Die Annahme eines einheitlichen Werktitelrechts für Druckerzeugnisse und über das Internet zugängliche journalistische oder literarische Angebote setzt voraus, dass der Verkehr die Angebote als einheitliches Produkt mit unterschiedlichen Vertriebswegen, nicht hingegen lediglich als miteinander verwandte, aber nach Inhalt und Erscheinungsbild eigenständige Angebote ansieht.

b) Ein Klageantrag, der auf die Unterlassung einer Zeichenverwendung "als Titel" gerichtet ist, enthält keine Beschränkung auf werktitelmäßige Verwendungen, wenn er auf die konkrete Verletzungsform Bezug nimmt und nicht nur auf Werktitel, sondern auch auf Marken gestützt ist.

c) Der Begriff "Erziehung" der Dienstleistungsklasse 41 erfasst nicht nur die erzieherische Tätigkeit, sondern auch die Vermittlung erzieherischen Wissens durch Beratung und Information über Erziehung.

d) Der Begriff "Kinderstube" ist für die Dienstleistung "Erziehung" wegen des ihm innewohnenden beschreibenden Anklangs von unterdurchschnittlicher originärer Unterscheidungskraft.

e) Bestehen Unterschiede in der Zusammen- oder Getrenntschreibung der im Übrigen nur durch Groß- oder Kleinschreibung voneinander abweichenden Wortbestandteile (hier: "Kinderstube"/"Kinder STUBE"), liegt regelmäßig keine Zeichenidentität, sondern Zeichenähnlichkeit vor.

f) Wird die Abmahnung auf mehrere Schutzrechte gestützt und hat eine nachfolgende Klage erst aufgrund eines im Prozess nachrangig geltend gemachten Rechts Erfolg, so besteht ein Anspruch auf Abmahnkostenerstattung in voller Höhe des einfachen Gegenstandswerts der Abmahnung, der (anders als der gerichtliche Streitwert im Falle des § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG) nicht zu erhöhen ist.

g) Hat die Klage aufgrund eines nachrangig geltend gemachten Streitgegenstands oder nicht aufgrund sämtlicher kumulativ geltend gemachter Streitgegenstände Erfolg, so bemisst sich im Rahmen des § 92 Abs. 1 ZPO der Prozesserfolg und -verlust regelmäßig nach dem Verhältnis der Anzahl der erfolgreichen oder erfolglosen Streitgegenstände zum Gesamtstreitwert. Ergeht eine Entscheidung über zwei Streitgegenstände, von denen nur einer der Klage zum Erfolg verhilft, sind die Kosten des Rechtsstreits danach gegeneinander aufzuheben oder hälftig zu teilen.

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09. Februar 2017

Keine Erschöpfung nach Download einer Testversion

30-Tage-Testen Plakette mit Roter Schrift und Sternen auf weißem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 22.12.2016, Az.: 11 U 108/13

Wer eine kostenlose 30-Tage-Testversion einer Software zur Verfügung stellt, erteilt keine Zustimmung zu deren Vervielfältigung. Die Testversion soll vielmehr die Kaufmotivation der Nutzer fördern. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den CoAs, da diese keine Linzenzen sind, sondern lediglich die Authenzität der Software bescheinigen. Aufgrund des zeitlich begrenzt eingeräumten und unentgeltlichen Nutzungsrechts ist auch keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts eingetreten.

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09. Februar 2017

Ahmt der Schleifisch den Kielfisch nach?

zwei gleichförmige, aber andersfarbige Kunstofffischköder mit Angelhaken vor weißem Hintergrund
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 30.11.2016, Az.: 6 U 39/15

Eine geschäftliche Handlung ist unlauter, wenn sie u.a. Kennzeichen oder Waren eines Mitbewerbers herabgesetzt oder verunglimpft. Die Aussage, dass ein Konkurrenzprodukt eine Nachahmung sei, hat das Ziel den eigenen Absatz zu fördern und ist daher jedenfalls eine geschäftliche Handlung. Die Bezeichnung als Nachahmung ist jedoch wertungsneutral und deshalb in einer Gesamtwürdigung als zulässiges Werturteil nicht zu beanstanden.

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09. Februar 2017

Brandschutzsystem: Auf fehlenden Verwendbarkeitsnachweis ist hinzuweisen

aufsteigender Rauch erreicht einen Rauchwarnmelder, der rot leuchet
Urteil des OLG Dresden vom 09.08.2016, Az.: 14 U 1819/15

Wer relevante Tatsachen verschweigt, die die geschäftliche Entscheidung des angesprochenen Verkehrs beeinflusst, handelt gem. § 5a Abs. 1 UWG unlauter. Wird ein Brandschutzsystem ohne Hinweis darauf, dass der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis nicht vorliegt, beworben und vertrieben, wird eine wesentliche Information verschwiegen. Denn dadurch erhält der angesprochene Verkehr den Eindruck, die beworbenen Produkte seien ohne weiteres anwendbar, obgleich es an einer uneingeschränkten Verwendungsmöglichkeit fehlt.

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09. Februar 2017

„Darlehensgebühr“ in AGB von Bausparverträgen unwirksam

Wippe mit einem Haus auf der einen und Stapeln mit Münzen auf der anderen Seite
Urteil des BGH vom 08.11.2016, Az.: XI ZR 552/15

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bausparvertrages enthaltene formularmäßige Klausel

"§ 10 Darlehensgebühr

Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 % des Bauspardarlehens … fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen (Darlehensschuld)."

unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

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08. Februar 2017

Rechtswidrig aufgestellte Videokameras sind zu entfernen

Überwachungskamera vor Haus
Urteil des OLG Köln vom 22.09.2016, Az.: 15 U 33/16

Es besteht ein Anspruch auf Entfernung von Kameras aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 analog BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG wegen eines objektiv vorliegenden Überwachungsdrucks unabhängig davon, ob die Kameras beweglich sind oder fixiert werden können. Das geltend gemachte Schutzinteresse muss im Rahmen einer Güterabwägung hinter dem Persönlichkeitsrecht des Nachbarn zurücktreten. Die einzig in Betracht kommende Möglichkeit die Beeinträchtigung zu beseitigen, bedeutet die Entfernung der Kameras. Es kommt nicht darauf an, ob die Kameras derzeit in einer Position betrieben werden, die den öffentlichen Raum bzw. das Grundstück des Nachbarn erfasst. Es genügt, dass in der Vergangenheit das Grundstück des Nachbarn gefilmt worden war. Ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung ist jedoch nicht gegeben.

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08. Februar 2017

Umgehung eines Versicherungsmaklers durch Versicherung kann zulässig sein

Schriftzug Versicherungswechsel mit Kreide auf Tafel
Urteil des BGH vom 21.06.2016, Az.: I ZR 274/14

Ein Krankenversicherer behindert einen Versicherungsmakler, der an ihn im Hinblick auf einen Tarifwechsel eines Versicherungsnehmers ein unzumutbares und damit unzulässiges Korrespondenzverlangen gestellt hat, nicht dadurch gezielt in unlauterer Weise, dass er im Hinblick auf dieses Korrespondenzverlangen an den Versicherungsnehmer mit dem Hinweis herantritt, dass im Rahmen des bestehenden Versicherungsverhältnisses die laufende Beratung des Versicherungsnehmers durch den Versicherer einschließlich der Beratung über einen Tarifwechsel kostenfrei erfolgt.

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07. Februar 2017

Zu den Anforderungen an eine Markennennung in einem Werbemittel

Markengesetz mit farblicher Markierung
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 03.11.2016, Az.: 6 U 63/16

Ein zu Werbezwecken verwendetes Zeichen einer fremden Marke kann im Rahmen einer Markennennung nach § 23 Nr. 3 MarkenG nur dann gerechtfertigt sein, wenn das streitgegenständliche Zeichen aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise zweifelfrei als fremde Marke und somit nicht als eigene Marke für das Produkt des Verwenders zu verstehen ist. Ein entsprechender Sternchen-Hinweis scheidet hierfür schon grundsätzlich aus, wenn die Auflösung in nahezu unlesbar kleiner Schrift und statt unmittelbar neben der Markennennung erst am unteren Rand der Seite oder durch Einbindung in den Fließtext der Produktinformation erfolgt.

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07. Februar 2017

Werbung für die Durchführung der Hauptuntersuchung durch eine Kfz-Werkstatt ist nicht irreführend

Prüfplaketten für Haupt- und Abgasuntersuchung
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 15.09.2016, Az.: 6 U 166/15

Die Werbung einer Kfz-Werkstatt mit einer Abbildung von Prüfplaketten für die Durchführung der Hauptuntersuchung ist auch dann nicht irreführend, wenn die Plakette nicht von der Werkstatt selbst, sondern von einem externen Prüfinstitut vergeben wird, da nicht die Gefahr besteht, dass die angesprochenen Verkehrskreise oder ein erheblicher Teil davon die Werkstatt selbst für eine amtlich anerkannte Prüforganisation halten. Die Nennung des prüfenden Drittinstituts ist keine wesentliche Information im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG und daher nicht erforderlich.

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