Urteile aus der Kategorie „Urteile“
„Das ist meine Apotheke“ nicht eintragungsfähig
Beschluss des BPatG vom 09.06.2011, Az.: 30 W (pat) 547/10
Dem Werbeslogan "Das ist meine Apotheke" fehlt für die angemeldeten Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Die angesprochenen Verkehrskreise werden die Wortfolge „Das ist meine Apotheke“ nicht als auf ein bestimmtes Unternehmen hinweisendes Zeichen auffassen, sondern lediglich als einen werbemäßigen Sachhinweis. Die angemeldete Wortfolge vermittelt für sämtliche angemeldeten Dienstleistungen eine rein werblich anpreisende Sachaussage, denn diese Dienstleistungen werden von Apothekern angeboten oder betreffen die berufliche Betätigung von Apothekern oder stehen in engem Bezug hierzu.„Frühstückskreis“ ist nicht eintragungsfähig
„Kapital€s Vertrauen“ ist nicht eintragungsfähig
Stuttgart 21 – das Bahnhofsgebäude darf abgerissen werden!
Beschluss des BGH vom 09.11.2011, Az.: I ZR 216/10
Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist urheberrechtlich geschützt, so dass ein Teilabriss einen Eingriff in die Urheberpersönlichkeitsrechte darstellen kann. Allerdings sind im Rahmen der gebotenen Abwägung der betroffenen Interessen des Urhebers einerseits und des Eigentümers andererseits den urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers nach seinem Tode ein geringeres Gewicht als zu seinen Lebzeiten beizumessen.Rechtsberatung durch Einzelhandelsverband
Urteil des BGH vom 01.06.2011, Az.: I ZR 58/10
Einem Einzelhandelsverband, zu dessen satzungsgemäßen Zwecken es gehört, seinen Mitgliedern durch Beratung und Hilfe in mit ihrer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Rechtsangelegenheiten Rechtsschutz zu gewähren, ist es nicht verwehrt, ein Mitgliedsunternehmen, das mit der Begründung abgemahnt worden ist, es habe durch seine Werbung die Marke eines Dritten verletzt, bei der Abgabe einer Unterwerfungserklärung zu beraten.Eintragung einer geschäftlichen Bezeichnung in ein Telefonverzeichnis
Urteil des LG Düsseldorf vom 20.04.2011, Az.: 2a O 30/11
Der Teilnehmer hat gegenüber seinem Anbieter eines öffentlichen Telefondienstes einen Anspruch mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allgemein zugängliches, nicht notwendig anbietereigenes Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden. Dabei beschränkt sich dieser Anspruch für eine natürliche Person nicht darauf, nur mit seinem bürgerlichen Namen – Vor- und Nachnamen – unentgeltlich eingetragen zu werden, sondern darüber hinaus besteht auch ein Anspruch auf unentgeltliche Eintragung der geschäftlichen Bezeichnung.Wer stellt eine AGB?
Unlautere Herabsetzung des Gegners auf dem Coaching-Markt
Urteil des BGH vom 19.05.2011, Az.: I ZR 147/09
a) Vergleichende Werbung im Sinne von § 6 UWG setzt nicht nur voraus, dass ein Mitbewerber oder die von ihm angebotenen Produkte erkennbar gemacht werden; darüber hinaus muss sich aus der Werbung ergeben, dass sich unterschiedliche, aber hinreichend austauschbare Produkte des Werbenden und des Mitbewerbers gegenüberstehen.b) Die pauschale Abwertung der Leistungen eines Mitbewerbers ist jedenfalls dann nach §§ 3, 4 Nr. 7 UWG unlauter, wenn die konkreten Umstände, auf die sich die abwertende Äußerung bezieht, nicht mitgeteilt werden.
AGB-Klausel nicht wettbewerbswidrig!
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 06.10.2011, Az.: 6 U 267/10
Folgende AGB-Klausel verstößt nicht gegen § 307 BGB und ist deshalb auch nicht wettbewerbswidrig: Der Vertrag beginnt am […] und wird auf 5 Jahre [alternativ „3 Jahre“] fest geschlossen. Er kann zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich er sich bei gleicher Kündigungsfrist jeweils um dieselbe Laufzeit.