Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“
Formfleisch ist kein Vorderschinken
Kennzeichnungspflichten beim Verkauf von Haushaltslampen
Urteil des LG Hamburg vom 09.07.2010, Az.: 406 O 232/09
Beim Anbieten von mit Netzspannung betriebenen Haushaltslampen müssen verschiedene Pflichtangaben, u.a. die Energieeffizienzklasse und der Lichtstrom, angegeben werden. Mit Netzspannung betrieben sind dabei alle Haushaltslampen, die zu ihrem Betrieb an das Stromnetz angeschlossen werden können, mag die Netzspannung von 230 Volt auch für den Betrieb der Lampe auf eine niedrigere Spannung transformiert werden. Vom Geltungsbereich der Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen sind insoweit lediglich Lampen, die in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen, z. B. Batterien, vermarktet werden.Kauf auf Probe und danach Widerrufsrecht
Schadensersatzanspruch bei vorzeitiger Beendigung einer Online-Auktion
Urteil des AG Gummersbach vom 28.06.2010, Az.: 10 C 25/10
Bei vorzeitigem Beenden einer eBay-Auktion kommt zwischen dem Bieter des höchsten Gebots und dem Verkäufer ein Kaufvertrag zustande, es sei denn, der Verkäufer kann sich auf eine Anfechtung berufen. Dem Bieter steht damit grundsätzlich ein Anspruch auf die Ware oder bei ernsthafter Erfüllungsverweigerung ein Schadensersatzanspruch zu.Zu den Anforderungen an eine Aufforderung zur Leistung
Für eine Leistungsaufforderung im Sinne des § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB reicht grundsätzlich die Aufforderung, die vertragliche Leistung zu bewirken. Wird ein Software-System geschuldet, so ist es ausreichend, wenn allein die fehlende Funktionalität beanstandet wird. Mangels Sachkunde ist der Besteller häufig nicht in der Lage, die konkreten Defizite aufzuführen.
Drohung mit SCHUFA-Eintrag bei nichtbestehender Forderung rechtswidrig
Das vermeintliche Schnäppchen…
Pressemitteilung Nr. 32/2010 des AG München zum Urteil vom 04.02.2010, Az.: 281 C 27753/09
Ein Kaufvertrag wird immer erst dann wirksam geschlossen, wenn sich Käufer und Verkäufer über die Kaufsache und den Kaufpreis einig sind. Das Anbieten von Produkten im Internet ist hierbei mit dem Auslegen von Waren im Supermarkt zu vergleichen und stellt noch kein verbindliches Angebot des Verkäufers dar. Das Angebot ist erst in der Bestellung des Kunden zu sehen. Eine darauf erfolgte Bestellbestätigung des Verkäufers ist jedoch noch keine Annahme des Angebots und begründet keinen wirksamen Kaufvertrag.Das Widerrufsrecht beim Verkauf von Bahntickets über das Internet
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15.04.2010, Az.: 6 U 49/09
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Davon ausgenommen sind jedoch gemäß § 312 b Abs. 3 BGB unter anderem Dienstleistungen im Bereich der Beförderung, wenn die Dienstleistung innerhalb eines festgelegten Zeitraums erbracht werden soll. Mit dieser Ausnahmeregelung sollen Unternehmer nicht unverhältnismäßig belastet werden. Im Falle des Kaufes einer Bahnfahrkarte über das Internet, mit der der Käufer über einen Zeitraum von 11 Wochen die Möglichkeit hat zwei einfache Bahnfahrten seiner Wahl zu tätigen, greift diese Ausnahmeregelung.
