Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

05. Juli 2010

Abofallenbetreiber macht sich strafbar

Urteil des AG Marburg vom 08.02.2010, Az.: 91 C 981/09

Der Anbieter einer Webseite, auf der scheinbar kostenlose Downloads angeboten werden, der Kunde jedoch über die wirklichen Kosten getäuscht und in ein unerwartetes kostenpflichtiges Abonnement gelockt werden soll, macht sich gemäß § 263 StGB eines Betruges strafbar. Ein Rechtsanwalt, der für den Anbieter nicht zahlende Kunden anmahnt und die Forderungen schließlich sogar auf gerichtlichem Wege versucht geltend zu machen, macht sich der Beihilfe zum Betrug strafbar.
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02. Juli 2010

Zur Rundfunkgebührenpflicht bei nicht ausschließlich privat genutzten Computern

Urteil des OVG Koblenz vom 17.06.2010, Az.: 7 A 10416/10.OVG

Computer mit Internetzugang gelten als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags und sind somit gebührenpflichtig. Es sind jedoch keine weiteren Rundfunkgebühren zu entrichten, wenn für ein und das selben Grundstück oder zusammenhängende Grundstücke bereits ein Rundfunkempfangsgerät bei der GEZ angemeldet ist. Dies gilt auch dann, wenn dort Geräte im gewerblichen und zugleich privatem Bereich genutzt werden.
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01. Juli 2010

Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2010 auf 0,12 %

Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 29.06.2010

Der Basiszinssatz liegt ab dem 01.07.2010 bis zum 31.12.2010 weiterhin bei nur 0,12 Prozent. Somit ist der Basiszinssatz gegenüber dem bis Ende Juni diesen Jahres gültigen Satz erneut unverändert geblieben. Als Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit unverändert 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.
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25. Juni 2010

Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen

Pressemitteilung Nr. 107/2010 des BGH zum Urteil vom 20.05.2010, Az.: Xa 68/09

Ryanair darf die Barzahlung ihrer Flugtickets weiterhin ausschließen. Ausschlaggebend für eine solche Zulässigkeit ist, dass das Unternehmen ihre Leistung hauptsächlich im Fernabsatz erbringt und eine Barzahlung für den Kunden wie auch Ryanair mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Für Kartenzahlungen darf Ryanair jedoch keine zusätzlichen Gebühren erheben, da diese Gebührenregelung den Kunden in unangemessener Weise benachteiligt.
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23. Juni 2010

„Sondernewsletter“ – Werbung für Internet-Zugang über Kabelanschluss

Urteil des BGH vom 10.12.2009, Az.: I ZR 149/07

Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Telefon-Tarif oder eine Internet-Flatrate unter Angabe von Preisen wirbt, muss, wenn die Inanspruchnahme dieser Leistungen einen Kabelanschluss des Anbieters voraussetzt, in der Werbung hinreichend deutlich auf die Kosten des Kabelanschlusses hinweisen. Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Internet-Zugang über ein Kabelnetz unter Angabe der Übertragungsgeschwindigkeit wirbt, braucht nicht darauf hinzuweisen, dass diese Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht durchgängig erreicht werden kann. ...
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21. Juni 2010

Anzeige von Transportschäden bedarf nicht der Schriftform

Urteil des OLG Köln vom 27.04.2010, Az.: 3 U 160/09 Das Lieferunternehmen DHL darf in seinen AGB nicht festlegen, dass durch den Kunden eine Schadensanzeige bei (Teil-) Verlust oder Beschädigung schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erfolgen muss. Diese Klausel schließt einerseits in unzulässiger Weise die Textform wie E-Mail oder Fax aus. Zudem wird aus der Klausel nicht hinreichend deutlich, dass zur Fristwahrung bereits die rechtzeitige Absendung der Schadensanzeige genügt.

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16. Juni 2010

Höchstgrenzen für Roaminggebühren in der EU zulässig

Urteil des EuGH vom 08.06.2010, Az.: C-58/08

Seit Ende 2008 werden die Roamingkosten in europäischen Mobilfunknetzen durch die Verordnung 717/2007 des Europäischen Parlaments reguliert. Alle ankommenden und abgehenden Anrufe wie auch Textnachrichten dürfen eine bestimmte preisliche Obergrenze nicht überschreiten. Der gemeinschaftliche Gesetzgeber sah sich dazu deswegen veranlasst, da zwischen den Mobilfunknetzbetreibern auf international-europäischer Ebene kaum wirksamer Wettbewerb vorherrschte und der Endkunde in seiner Rechnung mit hohen Aufschlägen rechnen musste. Der EuGH entschied nun, dass die Verordnung rechtmäßig ist.
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16. Juni 2010

„Tschüss Bauch!“ – Irreführende Werbung mit Schlankheitsgürtel

Pressemitteilung des LG Braunschweig vom 02.06.2010, Az.: 22 O 514/10
Ein Fitnessstudio warb in Printmedien mit einem Trainingsgürtel „Slim Belly“, der „8,6 cm weniger Bauchumfang in vier Wochen“ bescheren soll. In der Kampagne wurde jedoch nicht erwähnt, dass zusätzlich ein Ausdauertraining erforderlich ist. Auch im Verfahren konnte die Studiobetreiberin die alleinige Wirkung des Gürtels nicht nachweisen, so dass die Werbung daher irreführend ist.
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14. Juni 2010

Unzutreffende Werbung mit Preisnachlass wegen totaler Geschäftsaufgabe wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 23.03.2010, Az.: 4 U 159/09

Die Werbung für einen Teppichverkauf  mit einem Discount von bis zu 75% ist für Verbraucher irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn durch die Reklame eine "totale Geschäftsaufgabe" im Rahmen einer "Zwangsverwertung" angepriesen wird, es sich aber in Wirklichkeit um eine Geschäftseröffnung zum Zwecke einer kurzfristigen Veräußerung von vorhandener oder anderweitig beschaffter Ware handelt.
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04. Juni 2010

Angabe von Versandkosten ins Ausland

Beschluss des KG Berlin vom 13.04.2010, Az.: 5 W 62/10

Bietet ein Verkäufer einen Versand ins Ausland an, muss dieser noch vor Vertragsschluss über die jeweils anfallenden Versandkosten informieren. Andernfalls liegt ein nach § 3 UWG erheblicher Wettbewerbsverstoß vor. Diese Ansicht vertreten bisher das OLG Hamm und das LG Berlin. Zu einer gegenteiligen Ansicht ist jetzt jedoch das KG Berlin gelangt: Richten sich die Angebote eines kleingewerblichen Händlers hauptsächlich an deutsche Kunden und wirbt dieser auf der Internetplattform eBay mit dem Hinweis “Versand in alle anderen Länder weltweit auf Anfrage“ und gibt dabei lediglich die Versandkosten für die Europäische Union und die Schweiz an, handelt es sich lediglich um einen Bagatellverstoß gemäß § 3 Abs. 1 UWG.
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