Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“
Werbung für Mehrwertdienstnummern
Für Werbeanrufe bei Verbrauchern ist eine entsprechende Einwilligung erforderlich. Diese muss vorher eingeholt worden und gesetzeskonform sein, also den maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen genügen. Allerdings darf nicht pauschal unterstellt werden, dass Inhalteanbieter von Mehrwertdienstnummern bei Untersagung eines bestimmten Kommunikationsmittels für deren Werbung auf andere Kommunikationsmittel ausweichen werden.
Einwilligungserklärungen mittels „Listbrokings“
Formularmäßig eingeholte Einverständniserklärungen im Wege des sog. Listbrokings stellen keine wirksame Einwilligung in Webreanrufe dar, denn es ist für die Verbraucher praktisch unüberschaubar, wer sich letztlich auf eine solche Erklärung berufen kann.
Internet-PC ist rundfunkgebührenpflichtig
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der sonst kein Hörfunk- oder Fernsehgerät bereithält, für seinen internetfähigen PC seit dem 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren bezahlen muss. Durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag sind seit dem 1. Januar 2007 auch für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) Rundfunkgebühren zu entrichten, wenn nicht schon für andere Empfangsgeräte Rundfunkgebühren bezahlt werden. Ein internetfähiger PC sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages...
Pflichten eines Telekommunikationsunternehmens bei Technischem Prüfbericht gemäß § 45i TKG
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte beim Internethandel
Eine internationale Zuständigkeit nach Art. 15 Abs.1 lit. c EuGVVO kann nur angenommen werden, wenn der Vertragsschluss gerade auf elektronischem Wege zustande kommt, insbesondere bei Verwendung einer interaktiven Website. Die Zugänglichkeit einer Website allein reicht nicht aus, vielmehr muss zum Vertragsabschluss im Fernabsatz aufgefordert werden. Dies folgt gerade aus dem Ausnahmecharakter der Zuständigkeitsvorschrift.
Höchstpreisgrenze für 0190-er Nummern
Die Höchstpreisgrenze für Mehrwertdienstleistungen über 0190-er Nummern gilt auch, wenn die Verbindung zuvor über eine Auskunftsnummer hergestellt wurde, da ansonsten der bezweckte Verbraucherschutz des § 43b TKG a. F. durch das Zwischenschalten einer Auskunftsnummer umgagnen werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn sich der Betreiber der Auskunftsnummer im Vorfeld die Ansprüche des Mehrwertdienstanbieters gegen den Kunden abtreten lässt.
Bundeskabinett stärkt Verbraucherschutz
Keine wirksame Einwilligung in automatisierte Werbeanrufe bei Listbroking von Drittunternehmen
Unzutreffende Einwilligungsbestätigungsschreiben
Die Übersendung von Bestätigungsschreiben an eigenen Kunden als Wettbewerbshandlung ist eine unzumutbare Belästigung der Marktteilnehmer, wenn diese unzutreffende Einwilligungsbestätigungen zu konzernübergreifender Werbung - sog. Konzerneinwilligungsklauseln - enthalten.

