Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“
Keine wirksame Einwilligung in automatisierte Werbeanrufe bei Listbroking von Drittunternehmen
Unzutreffende Einwilligungsbestätigungsschreiben
Die Übersendung von Bestätigungsschreiben an eigenen Kunden als Wettbewerbshandlung ist eine unzumutbare Belästigung der Marktteilnehmer, wenn diese unzutreffende Einwilligungsbestätigungen zu konzernübergreifender Werbung - sog. Konzerneinwilligungsklauseln - enthalten.
DeutschlandCard
Zwischen der angemeldeten Wortmarke „DeutschlandCard“ und den (noch) beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 36, 38, 41 und 42, die insbesondere Informations- und Servicekarten (Smartcards), Datenlesegeräte hierfür, Entwicklung, Organisation von Kundenbindungssystemen sowie Plattformen hierfür und Druckereierzeugnisse sowie elektronische Publikationen umfassen, besteht ein derart enger beschreibender Bezug, dass das angesprochene allgemeine Publikum bzw. der Fachverkehr ohne weiteres und ohne Unklarheiten den beschreibenden Sinngehalt als solchen in Richtung auf eine Multifunktionskarte (Ausweis-, Berechtigungs-, Informations-, Bonus-, Prämien-, Kredit-, Zahlungs-, Service- und/oder Kundenkarte) erfasst und deshalb in der Beschreibung kein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren und Dienstleistungen sieht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16.12.2004 - ZB 12/02, GRUR 2005, 417 - BerlinCard).
Abrechnung fiktiver Reparaturkosten zu den günstigeren Sätzen einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt
Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers
Die Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers ist anhand von verschiedenen Indizien zu bestimmen. Dabei sind insbesondere Zahl und Häufigkeit der Auktionen, die Geschäftsgegenstände, der Auktionsumsatz, der Auftritt des Verkäufers, etwaige Werbebeschreibungen und das Betreiben eines eBay-Shops als maßgebliche Kriterien heranzuziehen.
Telefonwerbung
Willigt ein Verbraucher ein, dass seine Daten zu "Werbezwecken" verwendet werden dürfen und ist bei der fraglichen Klausel die Telefonwerbung im Speziellen nicht ausdrücklich ausgenommen, führt dies zu einer unangemessenen Benachteiligung des Verbrauchers und genügt insbesondere den Kriterien des § 7 Abs.2 Nr.2 UWG nicht. Denn der Oberbegriff der "Werbung" erfasst gerade alle denkbaren Formen und Medien, also auch die Telefonwerbung.
„Ein Leben lang gratis telefonieren“
Eine Blickfangwerbung mit dem Wortlaut "Ein Leben lang gratis telefonieren" kann nicht als leicht durchschaubar, lediglich werblich übertrieben erkannt werden. Vielmehr unterliegt auch der Blickfang dem Grundsatz der Unmissverständlichkeit. Ist eine glatte objektive Unrichtigkeit im Blickfang enthalten muss diese mit gut erkennbaren, lesbaren und nicht versteckten Hinweisen richtiggestellt werden um nicht wettbewerbswidrig zu sein.
Keine Gewinnzusage durch „Pop-up-Fenster“
Eine als "Pop-up-Fenster" gestaltete Werbeeinblendung mit dem Inhalt: "Sie sind unser 999.999 Besucher, jetzt online um:... Herzlichen Glückwunsch - Sie haben dadurch die freie Auswahl gewonnen: Audi A5, 25.000,- Euro, Mulitmediapaket...." stellt weder eine Gewinnzusage, noch eine vergleichbare Mitteilung im Sinne des § 661a BGB dar.
Telefonkarten
Im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung kann dem Herausgeber von nicht mit einem Gültigkeitsvermerk versehenen Telefonkarten das Recht eingeräumt werden, diese nachträglich zu sperren. Bei der Ausübung dieses Leistungsbestimmungsrechts muss er einem Interesse von Telefonkartensammlern an einer unbeschränkten Gültigkeit der Telefonkarten nicht Rechnung tragen.

