Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

30. April 2018

„Passende“ Felgen dürfen keine zulassungsrechtliche Prüfung erfordern

verschiedene Autofelgen an der Wand
Pressemitteilung Nr. 25/2018 zum Urteil des AG München vom 18.10.2017, Az.: 242 C 5795/17

Die Aussage, Autofelgen würden für eine bestimmte Fahrzeugklasse „passen“ impliziert, dass die Felgen für diesen Fahrzeugtyp ohne weitere zulassungsrechtliche Prüfung verwendet werden können. Sichert der Verkäufer dies zu, so hat er die Beschaffenheit der Kaufsache dahingehend bestimmt, dass die Felgen ohne Weiteres für den betroffenen Fahrzeugtyp genutzt werden können. Die Beschreibung der Felgen als „passend“ bedeutet nicht nur, dass sich die Felgen rein technisch gesehen montieren lassen, sondern dass sie für die angegebene Fahrzeugklasse ohne Weiteres geeignet sind und gerade kein besonderes Zulassungsverfahren mehr durchlaufen werden muss.

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30. April 2018

Illegale Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen dürfen ausgestrahlt werden

Verbot betreffend Videoaufnahmen
Pressemitteilung Nr. 72/2018 des BGH zum Urteil vom 10.04.2018, Az.: VI ZR 396/16

Einfallstor für den Investigativjournalismus: Ein Tierschützer war heimlich in einen Bio-Hühnerhof eingestiegen und hatte dort Erschreckendes gefilmt: Die angeblichen Bio-Hühner befanden sich in nahezu federlosem Zustand, lagen teils tot in den Ställen. Die Aufnahmen wurden dann mehrfach ausgestrahlt, was dem Hofbesitzer natürlich gar nicht passte. Der BGH entschied jetzt, dass eindeutig das öffentliche Informationsinteresse überwiege und insbesondere Endverbraucher über derartige Zustände in Kenntnis gesetzt werden müssen. Die Presse erfülle hier lediglich ihre Aufgabe als „Wachhund der Öffentlichkeit“.

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11. April 2018

Verbotene Schleichwerbung auf Instagram

Kamera auf Stativ filmt Frau mit Make-Up vor dem Sofa
Urteil des LG Hagen vm 29.11.2017, Az.: 23 O 45/17

Ein Wettbewerbsverband verklagte eine Mode-Bloggerin auf Unterlassung, da diese auf ihrem Instagram-Profil Fotos gepostet hatte, ohne sie explizit als Werbung zu kennzeichnen. Zu sehen war auf den Bildern die Beklagte nebst einer Uhr, einer Handtasche bzw. einem Getränk, wobei die Bloggerin diese mit einem Link versehen hatte, welcher unmittelbar auf die Website der entsprechenden Unternehmen führte. Das Landgericht Hagen sah hierin eine geschäftliche Handlung, welche für die jeweiligen Unternehmen absatzfördernd sein sollte. Daher hätte sie entsprechend als Werbung gekennzeichnet werden müssen.

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10. April 2018

Fernsehanschluss im Gegensatz zum Internetanschluss nicht lebensnotwendig

Eine Hand hält eine Fernbedienung, im Hintergrund läuft ein Fernseher
Pressemitteilung Nr. 17/2018 des AG München zum Urteil vom 24.10.2017, Az.: 283 C 12006/17

Der vorübergehende Verlust eines TV-Anschlusses begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls. Im Gegensatz zum Internetanschluss dient der TV-Anschluss alleine dem Konsum, wodurch schon kein vermögensrechtlicher Schaden entsteht, sondern eine reine Genussschmälerung eintritt. Nutzungsausfall ist nur zu gewähren, wenn ein Lebensgut entzogen wird, dessen ständige Verfügbarkeit für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung von zentraler Bedeutung ist. Selbst wenn man unterstellt, dass der temporäre Wegfall des TV-Anschlusses diese Voraussetzung erfüllt, besteht kein Schadensersatzanspruch, wenn ein Internetzugang für die Zeit zur Verfügung steht, über den Informationsbedürfnisse hinreichend gestillt werden können.

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10. April 2018

Kündigungsfrist für DSL-Vertrag bei Umzug ist verbraucherschutzkonform

Post-It mit "Kündigung" geklebt auf Terminplaner
Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.12.2017, Az.: I-20 U 77/17

Ein Telekommunikationsdienstleister, der seinen Kunden im Falle eines Umzugs eine dreimonatige Kündigungsfrist ab Umzugsdatum für Verträge zur Erbringung öffentlicher Telekommunikationsdienste zugesteht, verstößt dadurch nicht gegen Verbraucherschutzrecht. Die Kündigungsfrist für Kabel-, DSL- und LTE-Verträge sollte nach Ansicht des Klägers schon vor dem tatsächlichen Umzug beginnen, weil nach dem Umzug keine Leistung durch den Anbieter erbracht werde. Die Klage blieb erfolglos, da Verbraucher nach Ansicht des Gerichts durch den Hinweis der Beklagten auf die Kündigungsfrist nicht davon abgehalten werden, eine zu einem früheren Zeitpunkt wirksam werdende Kündigungserklärung abzugeben. Die beanstandete Äußerung sei deshalb weder gemäß § 3 Abs. 1 UWG unlauter noch stelle sie eine verbraucherschutzwidrige Praktik nach § 2 UKlaG dar.

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20. März 2018

Wertersatzansprüche von Online-Partnervermittlung rechtmäßig

Online-Partnervermittlung - rotes Herz auf Laptop
Beschluss des BGH vom 30.11.2017, Az.: I ZR 47/17

Der BGH hat eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg zurückgewiesen, da die Rechtssache nach Ansicht des Gerichts keine grundsätzliche Bedeutung hat. In der Vorinstanz war der Betreiberin einer Online-Partnervermittlung ein Wertersatzanspruch gegen einen Nutzer der Partnerbörse zuerkannt worden, der einen Partnervermittlungsvertrag vor Laufzeitende widerrufen hatte. Eine Revision gegen dieses Urteil sei nicht erforderlich, da die auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen der Klägerin nach Ansicht des BGH nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts zudem nicht erfordere.

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20. März 2018 Top-Urteil

„Dash Button“ von Amazon verstößt gegen Informationspflichten

Amazon Dash-Button
Urteil des LG München I vom 01.03.2018, Az.: 12 O 730/17

Erhält ein Verbraucher - wie bei Bestellungen mittels des Amazon-„Dash Buttons“ - erst nach dem Bestellvorgang Pflichtinformationen wie den Preis oder nähere Merkmale der Ware mitgeteilt, so stellt dies einen Verstoß gegen wesentliche Informationspflichten dar. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Amazon sich in seinen AGB vorbehält, unter anderem den Preis des Wochen zuvor festgelegten Produkts zu ändern oder aber bei Nichtverfügbarkeit ein Ersatzprodukt zu liefern.

Darüber hinaus ist auch eine Beschriftung des „Dash Buttons“ nicht ausreichend, wenn diese nicht mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlich konkreten Bezeichnung gekennzeichnet ist, denn die „Zahlungspflicht“ muss bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr eindeutig ersichtlich sein.

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08. März 2018 Top-Urteil

Facebookwerbung für Tierarznei kann als Reaktion auf „Shitstorm“ zulässig sein

Tierarzt mit lilanem Kittel und Stethoskop hält weißen Hund auf dem Arm
Urteil des OLG Köln vom 12.01.2018, Az.: 6 U 92/17

Trotz des Werbeverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf ein Pharmakonzern auf Facebook werbende Posts einstellen. Dies gilt aber nur für Posts als konkrete Reaktion auf einen sog. „Shitstorm“. Da die Wirkungsweise des Floharzneimittels bezüglich Nebenwirkungen in den sozialen Medien massiv in Abrede gestellt wurde, wehrte sich die Herstellerfirma mit verschiedenen Facebookposts. Unzulässige Werbung sei, die Arznei als „sicheres und wirksames Mittel gegen Flöhe und Zecken“ zu bezeichnen. Zulässig sei dagegen ein Post mit der Frage „Ist dieses verschreibungspflichtige Medikament sicher für meinen Hund?“. Begründet wurde dies mit dem konkreten Kritikbezug: Auch der zweite Post sei Werbung gemäß § 10 I HWG, allerdings nur für denjenigen, dem die Diskussion um das Arzneimittel bekannt sei. Die Norm solle primär den Tierarzt vor Einflussnahme bei der Verschreibung von Medikamenten schützen. Dies sei aber dort nicht mehr anzunehmen, wo bereits kritisch über die Arznei diskutiert wurde. Im Ergebnis habe das Interesse des Herstellers, sich an der Diskussion über die Nebenwirkungen einzubringen, mehr Gewicht.

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08. März 2018

Verlängerte Rabattaktionen: Irreführung von Verbrauchern

viele bunte Plakate, die Rabattaktionen ankündigen
Urteil des LG Dortmund vom 14.06.2017, Az.: 10 O 13/17

Vor allem an Weihnachten werben die Läden mit besonderen Rabattaktionen. Doch können solche Aktionen, die spontan verlängert werden, bei den Verbrauchern irreführend wirken. Sie fühlen sich durch die kurze Zeitspanne zu geschäftlichen Entscheidungen gedrängt, die sie andernfalls so nicht getroffen hätten. Denn der Verbraucher versteht die Rabattaktion dahingehend, dass sie bis zu dem angegebenen Termin befristet ist und nicht darüber hinausgeht. Besonders wird eine Verlängerung als irreführend angesehen, wenn sie auf Gründen beruht, die für den Unternehmer unter Berücksichtigung der fachlichen Sorgfalt vorhersehbar waren.

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06. März 2018

Bestellbestätigung von Amazon ist keine Vertragsannahme

Online-Shopping - Einkaufswagen auf Bildschirm
Urteil des AG Plettenberg vom 23.10.2017, Az.: 1 C 219/17

Die „Bestellbestätigung“, welche bei Amazon automatisch per E-Mail an den Kunden verschickt wird, ist noch keine Vertragsannahme. Es handelt sich hierbei nur um eine Bestätigung, dass der Auftrag bearbeitet wurde. Nach Bestellung eines Jacuzzi wartete ein Kunde vergeblich auf die Lieferung. Der Grund: Der Anbieter war einem Hackerangriff zum Opfer gefallen und musste alle Bestellungen stornieren. Da am Ende der Amazon-Mail ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass es sich noch nicht um den Abschluss eines Kaufvertrages handele, ist eben diese nur als Bestellbestätigung zu werten. Diese Bewertung ist auch rechtmäßig, da sich die Beklagte keine Frist zur Annahme vorbehalte, sondern nur die Form der Angebotsannahme regelt.

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