Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

12. Juni 2018

Werbewirksamkeit einer Anzeige kein wesentlicher Vertragsbestandteil

silbernes Zahnrad mit Aufschrift "Online" greift in goldenes Zahnrad mit Aufschrift "Marketing"
Urteil des BGH vom 22.03.2018, Az.: VII ZR 72/17

Ein Werkvertrag über die Schaltung einer Werbeanzeige auf einer Website muss keine Angaben zur Auflage und Verbreitung des Werbeträgers enthalten. Der Beklagte im vorliegenden Fall hatte die Schaltung einer Werbeanzeige im Internet in Auftrag gegeben und anschließend die Bezahlung der Vergütung für den zustande gekommenen Werkvertrag mit der Begründung verweigert, der Vertrag sei nicht hinreichend bestimmt gewesen. Nach Ansicht des BGH war jedoch mit der Einstellung einer elektronischen Werbeanzeige auf einer bestimmten Domain für die Dauer der Vertragslaufzeit ein bestimmtes Arbeitsergebnis als geschuldete Leistung vereinbart worden. Vertragliche Regelungen in Bezug auf die Werbewirksamkeit der Anzeige gehören laut BGH nicht zum wesentlichen Inhalt eines solchen Vertrags.

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12. Juni 2018

Fantasiebezeichnungen für Weine nicht genehmigungsbedürftig

verschiedene Wein-Etiketten
Urteil des VG Trier vom 01.02.2018, Az.: 2 K 12306/17.TR

Ein Winzer darf die Fantasiebezeichnungen „K.B.“, „Sankt Paul“ und „S.P.“ für seine Weine verwenden, ohne dass es hierfür einer Genehmigung nach dem Weingesetz bedarf. Die streitgegenständlichen Bezeichnungen sind weder Namen bestimmter geografischer Einheiten, noch werden sie von einem durchschnittlichen Verbraucher als geographische Ortsangaben verstanden, womit sie auch nicht genehmigungsbedürftig nach § 4 Abs. 3 S. 1 WeinG sind. Die Verwendung von Fantasiebezeichnungen in dieser streitgegenständlichen Form führen den Verbraucher nicht in die Irre.

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12. Juni 2018

AGB-Klausel, die automatische Trinkgeld-Abbuchung beinhaltet, ist unzulässig

Teller mit Münzen und dem Zettel "Danke"
Urteil des LG Koblenz vom 30.10.2017, Az.: 15 O 36/17

Eine AGB-Klausel, die vorsieht, dass bei einer Kreuzfahrt die Trinkgeldempfehlung in Höhe von 10,- € pro Person pro Nacht automatisch an Bord abgebucht wird, ist unzulässig. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Klausel ebenso vorsieht, dass der Kunde den Betrag an der Rezeption kürzen, streichen oder erhöhen kann. Denn bei Trinkgeld-Leistungen handelt es sich um eine über die Hauptleistung hinausgehende zusätzliche Leistung. Eine solche müsste ausdrücklich (individuell) vereinbart werden. Der Kreuzfahrt-Reisende soll selbst entscheiden dürfen, ob und in welcher Höhe er Trinkgeld geben möchte und für angemessen hält.

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07. Juni 2018

Irreführende Werbung eines Hotels mit Sonnensymbolen

Hotel Schriftzug mit Sternen
Urteil des LG Dessau-Roßlau vom 24.11.2017, Az.: 3 O 32/17

Die Werbung eines Hotels im Internet sowie auf Flyern und Visitenkarten mit Symbolen, die erst bei genauer Betrachtung als Sonnen identifiziert werden können, kann unzulässig sein, wenn die Anordnung und die bildhafte Darstellung den Symbolen der Sterneklassifizierung ähneln. Sie erwecken bei dem Verbraucher den Eindruck, es handle sich um ein klassifiziertes „Sterne-Hotel“. Wurde dem Hotel jedoch keine Klassifizierung durch eine neutrale Stelle erteilt, stellt die Werbung mit sterneähnlichen Symbolen eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG dar.

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29. Mai 2018

Anforderungen an die Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten

Anmeldemaske soziales Netzwerk
Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 17.04.2018, Az.: 7 O 6829/17

Die Voreinstellung von StayFriends, die besagt, dass die genannten Daten der Nutzer auch außerhalb der Website sichtbar sind, verstößt gegen § 4 Abs. 1 BDSG sowie § 12 Abs. 1 TMG. Die Nutzer geben durch das Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen keine Einwilligung zur derartigen Nutzung ihrer Daten ab. Dazu bedarf es gem. § 4 Abs. 1 S. 2 BDSG einer umfassenden Aufklärung über die Nutzung.

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28. Mai 2018

Kein Fernabsatzvertrag bei persönlichem Kontakt

Geschäftsmänner schütteln Hände um einen Deal zu besiegeln
Urteil des BGH vom 27.02.2018, Az.: XI ZR 160/17

An einem Vertragsschluss „unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln“ fehlt es, wenn der Verbraucher während der Vertragsanbahnung persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Unternehmers oder einem vom Unternehmer bevollmächtigten Vertreter hat (BGB § 312b Abs. 1 Satz 1 - Fassung bis zum 12. Juni 2014).

Die Kombination von Darlehensvertrag und Bausparvertrag, bei der die darlehensfinanzierte Ansparleistung zur späteren Tilgung des Darlehens bestimmt ist, unterfällt nicht § 358 Abs. 3 BGB in der bis zum 3. August 2011 geltenden Fassung.

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28. Mai 2018

Ambulante Zahnarztpraxis darf nicht als „Praxisklinik“ beworben werden

Zahnärztin behandelt Patienten
Urteil des OLG Hamm vom 27.02.2018, Az.: 4 U 161/17

Die Bezeichnung einer Zahnarztpraxis als „Praxisklinik“ stellt eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG dar, wenn in der Praxis keine Möglichkeit zu einer stationären Aufnahme besteht. Nach Ansicht des OLG Hamm erwartet der Verbraucher, dass die medizinische Versorgung in einer „Praxisklinik“ über das Angebot einer reinen Praxis hinausgeht. Der Wortteil „Klinik“ sei bestimmend im Wort „Praxisklinik“ und erwecke den Eindruck, der Zahnarzt betreibe eine Klinik. Da der Begriff „Klinik“ als Synonym für „Krankenhaus“ verstanden wird, assoziiert der Verbraucher damit die Möglichkeit einer zumindest vorübergehenden stationären Behandlung. Folglich präsentiert sich eine als „Praxisklinik“ bezeichnete Praxis für den Verbraucher als vorzugswürdige Alternative zur rein ambulanten Zahnarztpraxis und als erwägenswerte Alternative zu einer Zahnklinik.

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18. Mai 2018

Werbung mit „besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ ist ohne Erläuterung unzulässig

grünes Etikett mit weißer Aufschrift "UMWELTFREUNDLICH"
Urteil des LG Köln vom 05.03.2018, Az.: 31 O 379/17

Wirbt ein Unternehmen damit, dass ein Produkt „besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ wurde, ohne zu erläutern, woraus sich die besondere Umweltfreundlichkeit bzw. Sozialverträglichkeit überhaupt ergibt, so stellt dies eine Irreführung und damit eine wettbewerbswidrige Werbung seitens des Unternehmens dar.

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16. Mai 2018

BGH äußert sich zum Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen

Zwei Menschen sitzen an einem Schreibtisch mit einem Vertrag zur Unterschrift
Beschluss des BGH vom 23.01.2018, Az.: XI ZR 298/17

Bei bereits beendeten Verbraucherdarlehensverträgen darf der Darlehensgeber auf das Unterbleiben eines Widerrufs durch den Darlehensnehmer vertrauen. Dies gilt auch dann, wenn der Verbraucher bei Abschluss des Darlehensvertrags nur unzureichend deutlich über das ihm zukommende Widerrufsrecht belehrt wurde und auch in der Folgezeit eine Nachbelehrung versäumt wurde. Der Entscheidung des BGH lag eine Klage auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen und Bearbeitungsentgelten in Folge der vorzeitigen Beendigung von Darlehensverträgen zu Grunde, die das Gericht als unbegründet ansieht. Das Widerrufsrecht des Klägers sei verwirkt, da der Beklagte geraume Zeit nach der Erfüllung der Verträge nicht mehr mit einem Widerruf rechnen müsse, sondern auf den Bestand der beiderseitigen Vertragserfüllung vertrauen dürfe.

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14. Mai 2018

Umzugskündigung als Sonderkündigungsrecht erst ab Umzugsdatum möglich

Schritzug Kündigung auf Schreibmaschine getippt
Urteil des OLG München vom 18.01.2018, Az.: 29 U 757/17

Die Formulierung, es bestehe ein Sonderkündigungsrecht für Telekommunikationsverträge für den Fall eines Umzugs unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist ab Umzugstermin stellt keine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG dar. Eine solche Angabe enthält keine unwahren oder zur Täuschung geeigneten Angaben über die Rechte des Verbrauchers, sondern gibt die Voraussetzungen des Kündigungsrechts nach § 46 Abs. 8 TKG zutreffend wieder. Demnach steht dem Verbraucher ein Kündigungsrecht bei einem Umzug zu, falls der Telekommunikationsdienst am neuen Wohnort nicht verfügbar ist. Diesbezüglich beginnt die dreimonatige Kündigungsfrist erst ab dem tatsächlichen Umzug. Der Verbraucher wird durch den Hinweis auf dieses Kündigungsrecht nicht davon abgehalten, eine zu einem früheren Zeitpunkt wirksam werdende Umzugskündigungserklärung abzugeben – denn eine solche ist gesetzlich gar nicht vorgesehen.

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