Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

02. Januar 2017 Top-Urteil

„Sofortüberweisung“ stellt gängiges und zumutbares Zahlungsmittel dar

Kreditkarte liegt unter einem Zahlen-Vorhängeschloss auf einer Tastatur; Online-Banking
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 24.08.2016, Az.: 11 U 123/15 (Kart)

Stellt ein Online-Händler seinen Kunden nur ein einziges kostenfreies Zahlungsmittel zur Verfügung, so muss dieses ein sowohl gängiges als auch zumutbares Zahlungsmittel darstellen, wobei ein gängiges Zahlungsmittel wie die „Sofortüberweisung“ grundsätzlich auch zumutbar ist. An der Zumutbarkeit fehlt es nicht schon deshalb, weil bei der „Sofortüberweisung“ die Eingabe der persönlichen PIN und TAN in die Eingabemaske eines Zahlungsauslösungsdienstes und damit die Angabe sensibler Daten erforderlich ist. Denn das damit verbundene erhöhte Risiko des Datenmissbrauchs sei auf die zusätzlichen abstrakten Gefahren des Online-Handels im Vergleich zum stationären Handel zurückzuführen und dem Verbraucher zuzumuten, da er den ‚Ort‘ seines Einkaufs und die damit verbundenen Gefahren selbst wählt.

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28. Dezember 2016

Warenprüfung in Form einer vorübergehenden Ingebrauchnahme kann Wertersatzanspruch begründen

Automechaniker in einer Werkstatt repariert ein Fahrzeug
Urteil des BGH vom 12.10.2016, Az.: VIII ZR 55/15

Der Verbraucher, der im Fernabsatz einen Katalysator gekauft, diesen anschließend in sein Kraftfahrzeug eingebaut und mit diesem eine (kurze) Probefahrt durchgeführt hat, schuldet im Falle des Widerrufs dem Verkäufer Ersatz für die Verschlechterung, die dadurch an dem Katalysator eingetreten ist. Solche Maßnahmen gehen über die in § 357 Abs. 3 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung vorgesehene Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise der Sache hinaus, denn diese Vorschrift soll den Verbraucher nicht gegenüber einem Käufer im stationären Handel begünstigen, sondern nur einen Ausgleich dafür schaffen, dass ihm die im stationären Handel zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten entgangen sind (Fortführung von Senatsurteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, BGHZ 187, 268 Rn. 23).

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27. Dezember 2016

Fehlende Verlinkung der OS-Plattform ist wettbewerbswidrig

Ein Finger drückt auf eine blau hinterlegte Taste mit der Aufschrift "Links" auf einer Tastatur
Beschluss des LG Hamburg vom 07.06.2016, Az.: 315 O 189/16

Wer im geschäftlichen Verkehr im Internet Dienstleistungen eines Immobilienmaklers anbietet, ohne dem Verbraucher Informationen über die OS-Plattform der Europäischen Union bereitzustellen, handelt wettbewerbswidrig. Denn ohne Hinweis auf die Möglichkeit der Einschaltung einer Schlichtungsstelle werden dem Verbraucher Informationen vorenthalten, wodurch dessen Interessen spürbar beeinträchtigt sind.

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20. Dezember 2016

Beschränkung des Internetangebots auf Gewerbebetreibende muss deutliche Hinweise an geeigneter Stelle für Verbraucher enthalten

Widerrufsrecht und AGB mit Lupe
Urteil des OLG Hamm vom 16.11.2016, Az.: 12 U 52/16

Die Beschränkung eines kostenpflichtigen Zugangs zu einer Datenbank mit Kochrezepten auf Unternehmer ist grundsätzlich möglich. Es bedarf jedoch einer Sicherstellung des Ausschlusses von Verträgen mit Verbrauchern. Der Blickfang dieser Internetwebseite lag auf den Eingabefeldern der einzugebenden Kontaktdaten. Die Bestätigung einer gewerblichen Nutzung auf einer solchen Internetseite muss aber für den durchschnittlichen Erklärungsempfänger hinreichend klar und hervorgehoben werden, lediglich die Bezugnahme auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht hierfür nicht aus.

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19. Dezember 2016

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts auch bei Abonnementverträgen

Das Wort "Widerrufsrecht" im Gesetztestext blau markiert
Urteil des OLG München vom 30.06.2016, Az.: 6 U 732/16

Der Anwendungsbereich des § 356 V BGB, wonach das Widerrufsrecht bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten mit Ausführung des Vertrages noch vor Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist erlischt, umfasst neben der punktuellen Lieferung eines konkreten Dateninhalts, auch sogenannte Abonnementverträge, wobei die Bereitstellung der diverser Digitalinhalte mittels eines Onlineportals über einen längeren Zeitraum erfolgt. Die Anwendbarkeit ergibt sich dabei aus der Auslegung der entsprechenden Rechtsnorm, wonach der Begriff der „Lieferung“ einzig im Sinne eines Verschaffens der Verfügungsmacht, unabhängig von der Dauer der Zugriffsmöglichkeit, aufzufassen ist.

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19. Dezember 2016

Filesharing: Gegenstandswert eines Unterlassungsanspruches bzgl. durchschnittlich erfolgreichem Computerspiel regelmäßig mindestens 15.000 €

Abmahnung
Urteil des BGH vom 12.05.2016, Az.: I ZR 43/15

Der Gegenstandswert einer urheberrechtlichen Abmahnung beläuft sich nicht automatisch auf die doppelte Höhe des Lizensschadens. Vielmehr bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Interesse des Rechteinhabers an der Unterbindung künftiger Rechtsverletzungen unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände, wie Aktualität und Popularität des Werkes und Umfang der vom Rechtsinhaber bereits vorgenommenen Auswertung. Wirtschaftliche Verhältnisse des Verletzers können nicht zu einer Minderung des Streitwerts und damit der Kosten der Abmahnung führen.

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15. Dezember 2016

Entgelt für Tickets zum Selbstausdrucken sowie zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Versand unzulässig

Eintrittskarte isoliert auf weißem Hintergrund
Urteil des LG Bremen vom 31.08.2016, Az.: 1 O 969/15

Die Umlegung der Kosten für den Selbstausdruck des jeweiligen Tickets in AGB auf den Verbraucher widerspricht dem Grundsatz, dass eine Abwälzung von Tätigkeiten, die im eigenen Interesse des Verwenders vorgenommen werden, unwirksam ist. Ein Unternehmer der online Tickets im Namen des jeweiligen Veranstalters vertreibt, kann nicht, neben den Versandkosten, von Verbrauchern „Bearbeitungsgebühren“ verlangen, da diese Kosten zu den kostenlos zu erbringenden Leistungen eines Vermittlers gehören.

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06. Dezember 2016

Fälligkeit des vollständigen Flugpreises bereits bei der Buchung ist zulässig

Flugtickets und goldene Kreditkarte auf einem Tablet
Urteil des BGH vom 16.02.2016, Az.: X ZR 97/14

a) Die Vereinbarung einer Verpflichtung des Fahr- oder Fluggastes, das Beförderungsentgelt bei Vertragsschluss zu entrichten, widerspricht nicht wesentlichen Grundgedanken des Rechts des Personenbeförderungsvertrags.

b) Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens, nach der der Flugpreis unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig ist, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Fluggastes dar.

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06. Dezember 2016

Automatische entgeltliche Datenvolumen-Erweiterung eines Mobilfunkdienstleisters unzulässig

Ein Männchen hält eine Lupe über den Schriftzug "Tarif"
Urteil des LG München I vom 11.02.2016, Az.: 12 O 13022/15

Eine als „Datenautomatik“ bezeichnete Klausel, die bei Aufbrauchen des im Mobilfunkvertrag vereinbarten Datenvolumens eine automatische entgeltliche Erhöhung um 100 MB vorsieht und den Tarif ohne weiteres Zutun des Kunden auf den nächsthöheren upgradet, sofern ein zusätzlicher Verbrauch in drei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen erfolgt, stellt eine einseitige Änderung der Hauptleistungspflicht dar. Einer solchen Änderung muss der Verbraucher allerdings ausdrücklich zustimmen, anderenfalls ist diese unzulässig. Die Unzulässigkeit kann sich dadurch ergeben, dass der Kunde erst nach der Anpassung über diese informiert wird und er der Datenvolumen-Erweiterung gar nicht und dem Tarif-Upgrade erst zum nächsten Abrechnungszeitraum widersprechen kann.

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05. Dezember 2016

Auch per E-Mail geschlossene Immobilienmaklerverträge sind Fernabsatzverträge

Vertragsabschluss Immobilie mit Händedruck
Pressemitteilung Nr. 114/2016 des BGH zu den Urteilen vom 07.07.2016, Az.: I ZR 30/15, I ZR 68/15

Äußert ein Verbraucher aufgrund eines in einem Internetportal angebotenen Hausgrundstücks sein Interesse und wird ihm daraufhin per E-Mail ein Exposé des Grundstücks mit Hinweis auf die Maklerprovision zugesandt, und erwirbt der Verbraucher die Immobilie, kommt der Maklervertrag als Fernabsatzgeschäft zustande. Das Widerrufsrecht war nicht gem. § 312d Abs. 3 BGB aF erloschen, da der Vertrag nicht von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt worden war, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat, weil die Provision vor der Ausübung des Widerrufsrechts nicht bezahlt wurde. Es besteht auch kein Anspruch auf Wertersatz gem. § 312e Abs. 2 BGB aF, da der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge nicht hingewiesen worden ist.

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