Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

27. Juni 2017

Unzulässige Servicepauschale und Bearbeitungsgebühr bei Online-Ticketverkauf

Online-Ticketkauf mit dem Handy
Urteil des HansOLG Bremen vom 15.06.2017, Az.: 5 U 16/16

Beim Online-Ticketverkauf dürfen keine Servicepauschalen für Tickets zum Selbstausdrucken und keine Bearbeitungsgebühren für den Ticketversand erhoben werden. Entsprechende Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Onlineanbieters von Veranstaltungstickets wurden für unwirksam erklärt. Derartige Klauseln sind sog. Preisnebenabreden, die einer inhaltlichen Kontrolle durch die Gerichte unterworfen sind. Das Gericht bewertete die verwendeten Klauseln als intransparent und als unangemessene Benachteiligung, da die Kosten der Vermittlungsleistung unzulässiger Weise auf den Kunden übertragen werden.

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26. Juni 2017

Dextro Energy darf nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben werben

Traubenzucker
Urteil des EuGH vom 08.06.2017, Az.: C-296/16 P

Wer ein hauptsächlich aus Zucker bestehendes Produkt veräußert (hier: Dextro Energy Würfel Classic), darf nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben werben. Infolge einer solchen Werbeaussage entsteht beim Verbraucher ein widersprüchliches und verwirrendes Signal, da er einerseits zum Verzehr von Zucker (hier: Glucose bzw. Traubenzucker) aufgerufen wird, ein solch übermäßiger Konsum jedoch andererseits den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen auch i.S.d. Health-Claims-Verordnung (HCVO) zuwiderläuft. Eine andere Bewertung ergibt sich nicht daraus, dass für die beworbene Wirkung eine partiell wissenschaftliche Absicherung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorliegt.

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23. Juni 2017

Werbung mit Testergebnis muss konkreten Quellen-Hinweis enthalten

Füller liegt neben dem Schriftzug Testbericht
Urteil des OLG Köln vom 07.04.2017, Az.: 6 U 135/16

Wer seine Dienstleistungen mit Test-Ergebnissen bewirbt, muss dem Verbraucher leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar eine Fundstelle angeben, auf der die Testergebnisse einsehbar sind. Ein pauschaler Hinweis auf ein „Magazin X“ genügt hierfür nicht. Der Verbraucher könnte zwar mithilfe entsprechender Internet-Recherche die Ergebnisse auffinden. Da ihm diese Zwischenschritte gerade erspart bleiben sollen, müssen nähere Angaben, wie etwa Erscheinungsjahr oder Ausgabe hinzugefügt werden.

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22. Juni 2017

Kein Nutzungsausfallschaden bei Ersatzhandy ohne Internetfunktion

Geschäftsmann benutzt Handy
Urteil des LG Hagen vom 09.02.2017, Az.: 7 S 70/16

Ein Nutzungsausfallschaden ist nur erstattungsfähig, wenn die Benutzung der Sache für die eigenwirtschaftliche Lebensführung unabdingbar ist. Eine Person, die aufgrund eines defekten Handys ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt bekommt, mit welchem man zwar telefonieren, allerdings nicht im Internet surfen kann, steht kein Nutzungsausfall zu, sofern sie über ihren Festnetzanschluss Zugang zum Internet hat. Die Tatsache, dass kein mobiles Internet verwendet werden kann, stellt zwar eine Beeinträchtigung dar, jedoch keine signifikante Einschränkung der zentralen Lebensführung.

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08. Juni 2017

Fahrgäste mit E-Scootern dürfen von der Beförderung ausgeschlossen werden

Elektro-Scooter, der für Senioren oder behinderte Personen genutzt werden kann, steht in einer Hofeinfahrt
Urteil des OLG Hamm vom 03.03.2017, Az.: 12 U 104/16

Ein Bundesverband zur Durchsetzung von Interessen Körperbehinderter kann sich nicht mit Erfolg gegen einen Verkehrsdienstleister wehren, der aus Sicherheitsgründen keine Personen mit E-Scootern mehr befördern will. Nach der Bus-Fahrgastrechte-Verordnung dürfen zwar Behinderte nicht von der Beförderung ausgeschlossen werden. Zu mitgeführten Sachen, wie einem E-Scooter, äußert sie sich jedoch nicht. Ferner ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kein Verbraucherschutzgesetz im Sinne von § 2 UKlaG, sodass ein hierauf gestützter Anspruch bereits an der Klagebefugnis des Verbandes scheitert.

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06. Juni 2017

Auch Makler muss Angaben nach § 16a EnEV machen

Energieausweis für die Planung eines Hauses
Urteil des OLG Bamberg vom 05.04.2017, Az.: 3 U 102/16

Wer etwa als Verkäufer eine Immobilie inseriert, hat das Publikum über die energetische Beschaffenheit des Gebäudes zu informieren. Die in § 16a EnEV normierte Pflicht gilt nach dem Wortlaut nicht für Makler, auch nicht analog. Dessen ungeachtet handelt der Makler mit dem Verkäufer täterschaftlich, wenn er die Informationen vorenthält, obgleich ihm deren Beschaffung ohne weiteres zumutbar war. Deshalb ist der Anspruch aus § 5a Abs. 2 UWG begründet. § 16a Abs. 2 EnEV entfaltet insoweit keine Sperrwirkung.

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02. Juni 2017

In Geschäftsräumen zum Verkauf ausgestellte Möbelstücke müssen mit dem Gesamtpreis ausgezeichnet werden

Frau in Möbelhaus in der Couch-Abteilung
Urteil des OLG Hamm vom 21.03.2017, Az.: 4 U 166/16

Werden in Geschäftsräumen zum Verkauf ausgestellten Möbelstücke nicht mit dem Gesamtpreis ausgezeichnet liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor und die angegebene Preisauszeichnung ist somit wettbewerbswidrig. Auch wenn der Kunde mit den auf der Rückseite des Preisetikettes gelisteten Informationen den Gesamtpreis des Möbelstückes ausrechnen kann, genügt die Angabe eines Teilpreises nicht aus. Für die ausgestellte Ausstattungsvariante muss daher der konkrete Verkaufspreis als der vom Käufer zu zahlende Endpreis erkennbar sein.

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02. Juni 2017

Keine Haftung des Anschlussinhabers bei unautorisierter Nutzung des Telefonanschlusses für ein „Pay by Call-Verfahren“

100-Euro-Scheine fliegen aus Smartphone
Urteil des BGH vom 06.04.2017, Az.: III ZR 368/16

1. Die Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch Verfügung des Vorsitzenden bedarf keiner Unterschrift.

2. § 45i Abs. 4 Satz 1 TKG findet auf Zahlungsdienste keine Anwendung, auch wenn die Zahlung über eine Premiumdienstnummer veranlasst wurde und die Abrechnung über die Telefonrechnung erfolgen soll. Eine solche Nutzung des Telefonanschlusses durch einen Dritten wird dem Anschlussinhaber deshalb nicht über § 45i Abs. 4 Satz 1 TKG zugerechnet.

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