Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Verbraucherdarlehensvertrages bei einem Präsenzgeschäft
Auch im sogenannten Präsenzgeschäft kann ein durch objektive Auslegung ermittelter Belehrungsfehler nicht durch die konkreten, aber nicht in Textform dokumentierten Umstände der Erteilung der Widerrufsbelehrung ausgeräumt werden.

