Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

14. November 2013

Arzneimittelbezeichnung „akut“ nur bei schneller Wirkung zulässig

Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 19.07.2013, Az.: 13 A 719/13 Wird ein Arzneimittel mit der Bezeichnung „akut“ versehen, so stellt dies eine irreführende Bezeichnung dar, wenn das Arzneimittel keine schnelle und zeitnahe Abhilfe gegen die Beschwerden erreicht. Der durchschnittliche Verbraucher verstehe „akut“ regelmäßig als Beschreibung der Eigenschaft des Arzneimittels, so dass der Verbrauchererwartung nur dann genüge getan ist, wenn das Arzneimittel eine schnelle bzw. schnellere Wirkung als vergleichbare Präparate erzielt.
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12. November 2013

Unzulässige Werbeanrufe von Vodafone

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.07.2013, Az.: 39 O 49/12 Nachdem Vodafone Verbraucher mehrfach und nachweislich ohne Einwilligung angerufen hatte, um seine DSL-Produkte zu bewerben, untersagte dies nun das LG Düsseldorf. Diese Art der Werbung sei unlauter. Vodafone müsse eine Einwilligung der Verbraucher nachweisen können - eine bloße, unsubstantiierte Behauptung reiche hierfür nicht aus.
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07. November 2013

Verbot zum Verkauf von Mobilfunkrepeatern rechtmäßig

Urteil des VG Köln vom 17.07.2013, Az.: 21 K 2589/12 Das von der Bundesnetzagentur erteilte Verbot zum Verkauf von sog. Mobilfunkrepeatern, die Signale von Mobilfunkgeräten empfangen, verstärken und weitergeben können (z.B. in Bereichen mit schlechtem Empfang), ist rechtmäßig. Mobilfunkrepeater enthalten Merkmale einer Funkanlage, da mit ihnen durch den Empfang und die Ausstrahlung von Funkwellen kommuniziert werden könne. Die dafür benutzten Frequenzen sind jedoch lediglich den Mobilfunkbetreibern zugeteilt, weshalb die Verwendung von Mobilfunkrepeatern ohne die Erlaubnis der entsprechenden Mobilfunkbetreiber unzulässig ist.
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07. November 2013

Wirksamkeit einer Einladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 06.05.2013, Az.: 2 W 35/13 Eine Einladung per E-Mail zur Mitgliederversammlung eines eingetragenen Vereins ist wirksam, wenn die Bestimmungen der Satzung die Schriftform vorsehen. Da das Vereinsrecht  keine Vorschrift enthält, in welcher Form die Mitgliedersammlung einzuberufen ist, kommt es allein auf die Bestimmungen der Satzung an. Gemäß § 127 Abs. 1 i.V.m. § 126 Abs. 3 BGB ist die durch Satzung vorgesehene Schriftform auch gewahrt, wenn die Einladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail erfolgt. Zweck der satzungsmäßigen Formvorschrift ist dabei, dass alle Mitglieder von der Versammlung sowie der Tagesordnung Kenntnis erlangen. Eine Unterschrift ist demzufolge nicht erforderlich.
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07. November 2013

Über das Erlöschen des Widerrufsrechts bei Versicherungsverträgen

Urteil des BGH vom 16.10.2013, Az.: IV ZR 52/12 1. Die Kündigung eines Versicherungsvertrages steht einem späteren Widerruf jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht nicht ausreichend belehrt wurde. 2. Das Widerrufsrecht gemäß § 8 Abs. 4 VVG a.F. erlischt bei analoger Anwendung der Regelungen in §§ 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG und § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG nach beiderseits vollständiger Erbringung der Leistung.
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06. November 2013

Bei Werkverträgen in Schwarzarbeit bestehen keine Mängelansprüche

Pressemitteilung Nr. 134/2013 des BGH vom 01.08.2013, Az.: VII ZR 6/13 Ein Werkvertrag, in dem vereinbart wird, dass der Werklohn bar ohne Rechnung und ohne Abführung der Umsatzsteuer gezahlt werden soll, ist gem. § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (SchwarzArbG) nichtig. Aus einem nichtigen Vertrag kann der Anspruchsteller grundsätzlich auch keine Mängelansprüche ableiten.
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04. November 2013

RezeptBonus

Urteil des BGH vom 08.05.2013, Az.: I ZR 98/12 Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG, § 1 Abs. 1 und 4, § 3 AMPreisV ist geeignet, die Interessen von Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen, wenn der Wert der für den Bezug eines Arzneimittels gewährten Werbegabe einen Euro übersteigt (Ergänzung zu BGH, Urteile vom 9. September 2010 I ZR 193/07, GRUR 2010, 1136 = WRP 2010, 1482 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE und I ZR 98/08, GRUR 2010, 1133 = WRP 2010, 1471 Bonuspunkte).
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31. Oktober 2013

Den Drosselungsplänen der Telekom wird zunächst einmal ein Riegel vorgeschoben

Urteil des LG Köln vom 30.10.2013, Az.: 26 O 211/13 Das Landgericht Köln hat der Klage der Verbraucherzentrale NRW, in der sie die Klauseln für eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit bei  Flatrate-Verträgen bemängelt hatte, statt gegeben. Der verständige Verbraucher denkt bei dem Wort „Flatrate“ und insbesondere bei einem Vertragsschluss dessen an eine bestimmte Surfgeschwindigkeit für einen Monat, die er für den angegebenen Preis erhält. Eine etwaige Drosselung dieser Geschwindigkeit, wie es die Telekom nach wie vor vorsieht, erwarte er dabei gerade nicht. Die im Vertrag aufgenommenen Klauseln sind daher unzulässig und als unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers anzusehen.
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30. Oktober 2013

Zum Löschungsanspruch negativer Kritiken eines Ärztebewertungsportal

Urteil des LG Düsseldorf vom 09.04.2013, Az.: 5 O 141/12

1. Anonyme Bewertungen von Ärzten auf dafür eingerichteten Websites sind grundsätzlich zulässig. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegen hierbei das Interesse eines Arztes - oder wie hier einer Hebamme - auf informationelle Selbstbestimmung.

2.  Der Betreiber der Seite macht sich die Inhalte nicht zu Eigen, sondern dient lediglich als Hoster, weshalb er nur als Störer haften würde.

3.  Eine derartige Streitigkeit kann durch Einzelrichter entschieden werden.
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28. Oktober 2013

Preisangabenpflicht im Schaufenster

Urteil des HansOLG Hamburg vom 08.05.2013, Az.: 5 U 169/11 Grundsätzlich besteht die Pflicht, Preisangaben zu tätigen, wenn in einem von einem Unternehmen vorgehaltenen Fenster deren jeweilige Leistung dort zur Schau gestellt wird. Nur dann könnte man von einem „Schaufenster“ im Rechtssinne sprechen. Ein solches liegt aber nicht bei einem Bestattungsunternehmen vor, welches durch eine  Fensterfront Einblick in seine Geschäftsräume gewährt. Dies gilt selbst dann, wenn man die Ausstattung und Atmosphäre der Geschäftsräume durch das Fenster sehen und möglicherweise sogar typische Beratungssituationen beobachten kann.
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