Urteile aus der Kategorie „Werberecht“
Unerlaubte Telefonwerbung
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 17.11.2011, Az.: 12 U 33/11
Die Telefonwerbung gegenüber einem Verbraucher ist lauter, wenn der Anschlussinhaber ausdrücklich einverstanden ist. Zum Nachweis des Einverständnisses des Verbrauchers, welches über eine Internetpräsenz generiert wurde, ist das Double-Opt-In-Verfahren notwendig.Werbung mit Testergebnissen
Urteil des LG Kiel vom 18.01.2012, Az.: 14 O 88/11
Mit Testergebnissen darf nur in der Art und Weise geworben werden, wenn dem Verbraucher dabei die Fundstelle des Tests eindeutig und leicht auffindbar wiedergegeben wird. Außerdem muss die Fundstelle des Testergebnisses ausreichend lesbar sein um dem Zweck der leichten und eindeutigen Nachprüfbarkeit der Angaben des Tests zu gewährleisten.Gerät zur magnetischen Wasserbehandlung
Urteil des LG Stuttgart vom 17.02.2012, Az.: 31 O 47/11 KfH
Wird mit angeblichen positiven medizinischen oder ökologischen Auswirkungen eines Produkts (Gerät zur magnetischen Wasserbehandlung) geworben, so ist dies irreführend, wenn ein Hinweis auf die wissenschaftlich umstrittene Wirkung unterlassen wird.Unzulässige Werbung mit „Unbegrenzt Internet Surfen“
Urteil des LG Kiel vom 28.02.2012, Az.: 14 O 18/12
Die Werbung eines Telekommunikationsunternehmens mit der Aussage "Internet Flat 500" und "Unbegrenzt Internet Surfen" ist irreführend, wenn der Kunde nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Surfgeschwindigkeit nach dem Erreichen von 500 MB auf eine für den Kunden faktisch unbrauchbare Downloadgeschwindigkeit gedrosselt wird.iPad als Werbegabe
Störerhaftung der Medien
Irreführung durch „Listenpreise“
Urteil des LG Kiel vom 30.09.2011, Az.: 14 O 56/11
Nimmt ein Unternehmen eine Gegenüberstellung des „Listenpreises“ mit dem „XXX-Abholpreis“ vor, so stellt dies auf Grund des mehrdeutigen Begriffs „Listenpreis“ eine irreführende Angabe dar. Ein erheblicher Teil der Verbraucher versteht diesen ohne irgendeinen klarstellenden Zusatz nicht als eigenen Preis des Werbenden, sondern vielmehr als Preisliste des Herstellers oder des Großhändlers oder einer Einkaufsgemeinschaft. Dem Verbraucher wird somit ein Preisvorteil suggeriert, dessen Existenz und Höhe er nicht nachvollziehen kann.„Von Dermatologen empfohlen“ irreführend
Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.11.2011, Az.: I-20 U 110/11
„Die erste permanente Haarfarbe, die von Dermatologen empfohlen wird“, „empfohlen von unabhängigen Dermatologen“, „Von Dermatologen empfohlen“ und „Dermatologically recommended“ stellen wettbewerbswidrige Werbeaussagen eines Kosmetikprodukts dar. Es wird der unzutreffende Eindruck einer schädigungs- und völlig risikolosen Anwendung des Produkts hervorgerufen. Es wird nicht offen gelegt, dass das Produkt lediglich in bestimmten Beziehungen untersucht und als für bestimmte Allergiker besser als frühere Produkte geeignet eingeschätzt wurde.
