Urteile aus der Kategorie „Werberecht“
Streitwertbestimmung bei unzulässiger Telefonwerbung und fehlender Widerrufsbelehrung
Beschluss des KG Berlin vom 09.04.2010, Az.: 5 W 3/10
Die Höhe des Streitwerts einer Unterlassungsklage ist an dem Interesse des Klägers an einer Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße zu bemessen. Bei unerbetener Telefonwerbung handelt es sich um einen massiven Angriff auf Verbraucherinteressen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen und dessen Privatsphäre in nicht hinzunehmender Weise missachtet. Ein Streitwert in Höhe von 30.000 € ist hier angemessen. Bei einer nur im Detail fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist ein Streitwert von 7.500 € anzusetzen.Unzulässige Paketpreisvergleiche in Werbung
Urteil des BGH vom 19.11.2009, Az.: I ZR 141/07
Ein im Rahmen vergleichender Werbung vorgenommener Preisvergleich ist irreführend, wenn sich die Grundlagen für die Preisbemessung nicht unwesentlich unterscheiden (hier: einerseits Abmessungen, andererseits Gewicht bei der Beförderung von Paketen und Päckchen) und der Werbende auf diese Unterschiede nicht deutlich und unmissverständlich hinweist.Keine Duldungspflicht des Markeninhabers bei Google-AdWords
Werbung mit Garantieversprechen Dritter zulässig
Eine Werbeanzeige mit dem Slogan „Neuware, Originalverpackt vom Händler mit 2 Jahren Garantie!“ verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Ein Verkäufer ist nicht verpflichtet, schon vor Vertragsschluss über Details der Garantiebestimmungen zu informieren. Auch wird durch den Verweis auf die Garantie beim Käufer nicht der Eindruck erweckt, dass er seine Gewährleistungsrechte gegen den Händler verliert. Sowohl das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg als auch das OLG Hamm haben dagegen bei Werbung mit einer Garantie einen Wettbewerbsverstoß gesehen.
Whiskey-Cola und die Dringlichkeitsvermutung
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.03.2010, Az.: 6 U 219/09
Wird die Fortführung eines zu unterlassenen Handelns bei einer bereits erlassenen einstweiligen Verfügung vom Antragssteller hingenommen und darauf kein Ordnungsmittel beantragt, um das sich aus § 945 ZPO ergebende Kostenrisiko zu vermeiden, führt dies zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung. Die Bezeichnung "Whiskey-Cola" für ein Mischgetränk ist wettbewerbsrechtlich zulässig, da dieses nicht als „Verdünnung“ i.S.d. EG-Verordnung zur Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen anzusehen ist.Banner-Verbot für „Verkäufer trägt eBay-Gebühren!“
Multi-Level-Marketing-System oder doch progressive Kundenwerbung?
Ist ein Vertriebspartner lediglich dann zum Erhalt einer Provision berechtigt, wenn er zugleich einen monatlichen Warenabsatz in Mindesthöhe tätigt, so liegt darin ein verstecktes "Eintrittsgeld" im Sinne einer unzulässigen progressiven Kundenwerbung. Dies wird dadurch noch verstärkt, dass die Provisionshöhe an die Anzahl neu geworbener Systemteilnehmer gekoppelt ist.
Tierapotheke – aber nur mit Zulassung
kanzlei.biz erwirkt einstweilige Verfügung gegen Real – Unangemessene Warenbevorratung bei Werbung mit Sonderposten
Werden in einem Prospekt eines Einzelhändlers Waren mit der Angabe „Sonderposten – Solange der Vorrat reicht!“ angeboten und sind bereits am ersten Tag der Verfügbarkeit nur noch drei Stück der beworbenen Waren vorhanden, handelt es sich um eine unangemessene Warenbevorratung. Vorliegend waren wir im Namen eines amerikanischen Sportartikelherstellers gegen den Real-Konzern vorgegangen. Die einstweilige Verfügung wurde nach Widerspruch vom LG München durch Urteil vom 12.10.2009 bestätigt (LG München, Urteil vom 12.10.2009, Az. 11 HK O 12604/09) und die Berufung nach Hinweisbeschluss des OLG München vom 11.01.2010 zurückgenommen. Das Urteil ist rechtskräftig.

