Urteile aus der Kategorie „Werberecht“
Recht auf Auszahlung eines versprochenen Gewinns
Wird in einem Schreiben der Ablauf einer Vermeintlichen Gewinnverlosung absichtlich im Dunkeln gelassen und kann das Schreiben auch als Zusage eines Bargeldgewinns gedeutet werden, hat der Empfänger einen Anspruch auf Gewinnauszahlung.
Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails
Bei der Bestimmung der Höhe des Streitwerts für eine Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-mails sind nicht nur die Belästigung im Einzelfall durch das notwendige Durchlesen, Sortieren und ggf. Löschen der E-Mails sowie die sonstigen besonderen Umstände des Falles, sondern auch die Breitenwirkung und das häufige Erscheinen solcher Zusendungen, die in ihrer Gesamtheit das Ausmaß der Belästigung erst bestimmen, zu berücksichtigen.
Für den Werbenden nachteilige Irreführung
Auch für den Werbenden nachteilige Irreführungen können eine wettbewerbsrechtliche Relevanz haben, wenn die Irreführung geeignet ist, den Verbraucher zum Kauf eines anderen Produkts zu veranlassen.
Whistling for a Train
Werbung mit Ökostrom
WOK WM verstößt gegen Schleichwerbungsverbot
Bei der Ausstrahlung der "WOK WM" waren Markennamen otisch und verbal eingebunden, was der Sender aufgrund seiner redaktionellen Mitbestimmungsrechte aus dem Lizenzvertrag hätte unterbinden können und müssen. Es kann auch nicht von zulässiger "aufgedrängter Werbung" gesprochen werden, da die WOK WM nicht mit sonstigen Sportereignissen vergleichbar ist, denn sie wird ausschließlich für die Fernsehübertragung veranstaltet.
Werbung mit Stiftung Warentest
Für die Werbung mit Empfehlungen der Stiftung Warentests haben sich Standards gebildet, nach denen ein Produkt nicht in Zusammenhang einer Untersuchung gebracht werden darf, für welches diese nicht gilt. Bei der Verurteilung zur Unterlassung von Werbung ist in der Rechtssprechung aber als Beschränkung anerkannt, dass im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes und zur Vermeidung unnötiger Streitverlagerungen in die Vollstreckungsinstanz auch gewisse Verallgemeinerungen über die enge Form der festgestellten Verletzungshandlung hinaus vorgenommen werden dürfen.
Irreführende Internetwerbung mit einem vergleichenden Versicherungstarif
Die Werbung anhand eines vergleichenden Versicherungstarifs unterliegt bei der Beurteilung der Unlauterkeit den engen Grenzen des Objektivitätsgebots und des Verbots von Irreführung. Vermittelt die vergleichende Werbung den Eindruck einer Spitzenstellung des Unternehmens, die es in Wahrheit nicht innehat, muss Unlauterkeit angenommen werden.
Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen
Wird eine Dauerwerbesendung mit dem Begriff "Promotion" gekennzeichnet, ist eine Gefährdung der Zuschauer die werblichen Inhalte nicht zweifelsfrei als solche wahrzunehmen und zu bewerten aufgrund der Mehrdeutigkeit der Bezeichnung gegeben, so dass "Promotion" den Anforderungen des § 7 Abs.5 Satz 2 RStV nicht genügen kann.

