Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

15. Oktober 2021

Unerwünschte Werbemails führen zu Schmerzensgeld

Ein Mail-Symbol mit der roten Aufschrift Werbung vor einem weißen Hintergrund
Endurteil des AG Pfaffenhofen vom 09.09.2021, Az.: 2 C 133/21

Das AG Pfaffenhofen verurteilt zu Schmerzensgeld in Höhe von 300€ wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften. Der Beklagte verschickte eine Werbe-E-Mail für FFP Masken an die anwaltlich genutzte E-Mail Adresse des Klägers ohne vorherige Einwilligung. Darüber hinaus gab er zu spät Auskunft über die Herkunft der genutzten Quelle. Die Höhe des Schmerzensgeldes errechnet sich aufgrund der Häufigkeit und der Auswirkungen der Verstöße und dem Hintergrund einer effektiven Abschreckung.

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07. Oktober 2021

Wahrnehmung einer Modellbezeichnung als Zweitmarke

Schwarzes Buch mit Aufschrift Markenrecht wird aus dem Regal gezogen
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 02.09.2021, Az.: 6 W 58/21

Ein T-Shirt der Marke Balmain wurde von einem Händler mit dem Zusatz "T-Shirt MO" als Angebot bezeichnet. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der angesprochene Verkehrskreis diesen Zusatz nicht als Hinweis auf Produkteigenschaften versteht. Vielmehr wird die Modellbezeichnung als Herkunftshinweis im Sinne einer Zweitmarke wahrgenommen. Für diese Ansicht spreche der unmittelbare, klare räumliche Zusammenhang der Bezeichnung "MO" zu der Marke in der Angebotsbezeichnung. Die Bezeichnung erwecke folglich den falschen Eindruck einer Zweitmarke unter der Dachmarke "Balmain".

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05. Oktober 2021

Irreführende Bewerbung eines Produkts als Medizinprodukt? – Bindungswirkung von Bescheiden des BfAM

Medikamente in einer Apotheke
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 08.07.2021, Az.: 6 U 126/20

Ein Bescheid seitens Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), in welchem festgestellt wird, dass ein Produkt kein zulassungspflichtiges Arzneimittel darstellt, hat bindende Wirkung auch für die Zivilgerichte. Grund hierfür sei nach Ansicht des Gerichts, dass der Bescheid des BfArM, der einen Verwaltungsakt darstelle, Tatbestandswirkung entfalte. Ein solches Produkt darf daher als Medizinprodukt beworben werden und zwar unabhängig von der Frage, ob der Verwaltungsakt inhaltlich rechtmäßig ergangen ist.

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05. Oktober 2021 Top-Urteil

Zahnärzte dürfen sich ohne Facharzt trotzdem Kieferorthopäde nennen

Zahnarzt behandelt Patientin in Praxis
Urteil des BGH vom 29.07.2021, Az.: I ZR 114/20

Das Werben mit den Angaben „Kieferorthopädie“ und „(Zahnarzt-)Praxis für Kieferorthopädie“ ist für Zahnärzte, die nicht über die Qualifikation Fachzahnärzte für Kieferorthopädie verfügen, grundsätzlich erlaubt, so der BGH. Ein generelles Verbot stelle einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG dar. Die Werbung ist aber dann untersagt, wenn der Zahnarzt nicht über seine fehlende Qualifikation aufklärt. Die kurze Bezeichnung seiner Person mit einer alternativen Qualifikation genügt nicht, erklärte das Gericht.

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30. September 2021

Werbeslogan „bestes 5G-Netz der Telekom“ mit CHIP Testergebnis verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

5G Hologramm
Urteil des LG Hamburg vom 20.07.2021, Az.: 416 HKO 63/21

Das Landgericht Hamburg hat im Berufungsverfahren wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen dem Werbeslogan „Bestes 5G-Netz der Telekom“ in Verbindung mit dem Testsiegel „Bestes Netz“ der Fachzeitschrift Chip aufgehoben. Bei der Werbung handelt es sich um keine unzulässige Spitzen- und Alleinstellungsbehauptung, da durch die Verbindung mit dem Testsiegel keine Selbsteinschätzung des Unternehmens vorliegt. Die angeführten Gründe des Konkurrenten, es handele sich um eine irreführende Werbung, da der Testsieg sich auf das Gesamtnetz bezieht, sind nicht maßgeblich. Die Telekom war sowohl als bestes Gesamtnetz als auch in der Unterkategorie bestes 5G-Netz Testsieger und stellt somit keine unwahren Tatsachen dar. Darüber hinaus ist nicht relevant, dass der Ausbau des 5G-Netzes noch nicht abgeschlossen sei, da dies dem maßgeblichen Verkehrskreis bewusst ist.

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27. September 2021 Top-Urteil

Nicht alle Instagram Posts müssen mit dem Tag „Werbung“ gekennzeichnet werden

Instagram App Zeichen auf Screen
Urteil des des BGH vom 09.09.2021, Az.: I ZR 126/20

In den Fällen von drei Influencerinnen entschied der BGH darüber, ob bei der Nutzung von Tap-Tags, die Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Beiträge müssen als Werbung gekennzeichnet werden, wenn sie einen „übertrieben werblichen“ Gesamteindruck vermitteln. Das muss bei Tap-Tags nicht immer der Fall sein und muss individuell festgestellt werden. Jedoch ist beispielsweise eine Verlinkung zur Herstellerseite eines Produkts ein starkes Indiz für einen solchen werblichen Überschuss.

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03. September 2021

Beendigung der Vertragshändlereigenschaft: Kein Recht auf weitere Markennutzung

Ein Richterhammer liegt auf einem Markenrechts-Gesetzbuch
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 12.08.2021, Az.: 6 U 102/20

Ehemalige Vertragshändler dürfen Marken als Teil ihrer neuen Firmierung nicht weiterhin nutzen, es sei denn, die Öffentlichkeit könne nur durch die Nennung der Marke die Spezialisierung des Händlers auf den Vertrieb von Waren der genannten Marke erkennen. Die Nutzung ist auch dann nicht zulässig, wenn auf die ehemalige Vertragshändlereigenschaft hingewiesen wird, da dennoch Verwechslungsgefahr bestehen kann. Auch die Verwendung des Kürzels der Marke in der Domain ist in diesem Fall unzulässig.

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02. September 2021

1-Cent Überweisungen stellen unzumutbare Belästigung dar

SEPA-Überweisungsschien mit Geld und Kugelschreiber
Urteil des Landgericht Wiesbaden vom 01.06.2021, Az.: 11 O 47/21

1-Cent-Überweisung mit Werbung im Verwendungszweck stellen eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG dar. Außerdem kann es einen abmahnfähigen Verstoß darstellen, da dem durchschnittlichen Verbraucher durch den Verwendungszweck: "DANKESCHOEN fuer ihr Vertrauen“ eine gewerbliche Zwecksetzung damit verschleiert wird.

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31. August 2021

Bewerbung eines Arzneimittels als „Must-Have“ irreführend?

Medikamente in Einkaufswagen
Beschluss des OLG Hamburg vom 12.01.2021, Az.: 3 U 49/20

Wird ein Arzneimittel als "Must-Have" beworben, muss dies nicht zwingend als Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung qualifiziert werden. Zu diesem Ergebnis kam das Gericht in einem Fall, in dem ein Allergie-Medikament als "Must-Have" beworben wurde. Zugleich war ein Model mit einem Kleid aus Baumrinde abgebildet. Nach Ansicht des Gerichts sei die Werbung nicht irreführend, da die Bezeichnung "Must-Have" in Verbindung mit der Darstellung als Hinweis auf die Modebranche verstanden werden könne.

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27. August 2021

Werbung von LOTTOBayern verstößt gegen den Glücksspielstaatsvertrag

Spielkarten und Chips liegen auf einem Tisch
Pressemitteilung Nr. 22 zum Urteil des LG München I vom 13.08.2021, Az.: 33 O 16380/18

Die von LOTTOBayern auf Facebook und YouTube betriebene Werbung für Glücksspiel verstößt gegen § 5 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages. Dabei ging es unter anderem um ein „Glückszahlenhoroskop“ sowie um Werbevideos, die mit einer umgetexteten Version des Lieds "Geiles Leben" unterlegt waren. Eine solche Werbung ist nach Ansicht des Gerichts nicht maßvoll und bleibt nicht eng auf das begrenzt, was erforderlich ist, um die Verbraucher zu den staatlich kontrollierten Spielnetzwerken zu lenken. Es handele sich nicht um eine schlichte Mitteilung von Gewinnchancen oder um sachliche Informationen, sondern um die aktive Anregung, an Glücksspielen teilzunehmen. Durch die Werbung wird der Lotterie ein positives Image verliehen und dem Betrachter suggeriert, dass er durch die Teilnahme an der Lotterie ein „geiles Leben“ führen könne.

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