Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“
Ersatz von Gegenabmahnungskosten
Ein Anspruch auf Ersatz von Gegenabmahnungskosten entsteht insbesondere dann, wenn ersichtlich unzutreffende Annahmen vorliegen, bei deren Richtigstellung mit einer Meinungsänderung des Abmahnenden gerechnet werden kann.
Irreführende Werbung durch Mobilfunkanbieter
Die Werbung eine Mobilfunkanbieters mit den Hinweisen "Keine Grundgebühr" und "Kostenlose Mobilnummer mitnehmen" kann irreführend sein, wenn das Angebot unter bestimmten Prämissen mit weiteren Kosten durch eine "Administrationsgebühr" verbunden ist. Enthält nämlich eine Werbung nur "die halbe Wahrheit", so muss ein Stern oder ein anderes hinreichend deutliches Zeichen den Betrachter zu dem aufklärenden Hinweis führen...
Rechtsmissbräuchliche „Retourkutsche“
§ 8 Abs. 4 UWG soll lediglich vor solchen Abmahnungen schützen, bei denen es nicht um den fairen Wettbewerb, sondern um die Generierung von Abmahnkosten geht. Er schützt dagegen nicht den zuerst Abmahnenden gegen Abmahnkosten des Abgemahnten bezüglich der eigenen Wettbewerbsverstöße.
„Das Original“
Wird ein Produkt zusätzlich mit der Bezeichnung "Das Original" versehen, so wird beim Verbraucher der Eindruck erweckt es sei das erste seiner Art auf dem Markt. Trifft dies nicht zu, werden ähnliche Produkte fraglicher Art zu Unrecht als Nachahmerprodukte hingestellt, was einen Wettbewerbsverstoß zur Folge hat.
Streitwertbemessung bei Verletzung von Informationspflichten
Die wesentlichen Kriterien bei der Bemessung des Streitwerts innerhalb von wettbewerbsrechtlichen Klagen wegen Verletzungen von Informationspflichten sind die Schwere des jeweiligen Verstoßes sowie der Umstand, dass durch die Vielzahl von Anbietern, die sich bei der Aufklärung des Verbrauchers nicht an das Gesetz halten die Wettbewerbsposition der rechtstreuen Wettbewerber tendenziell verschlechtert sein dürfte - und nicht etwa die durch die Verletzungshandlung gefährdeten Umsätze.
Ticketverlosung im Internet
Ist die Verlosung von begehrten Eintrittskarten für attraktive Publikumsveranstaltungen an eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe gekoppelt, stellt dies eine unangemessene unsachliche, die freie Willensbildung der Verbraucher beeinträchtigende Einflussnahme dar, die wettbewerbsrechtlich nicht hinzunehmen ist.
Produktnachfragen eines Wettbewerbers unter falschem Namen
Die Nachfrage eines Wettbewerbers bezüglich Preis, Leistungskombination oder technischer Alleinstellungsmekmale unter falschem Namen kann nicht als unlauter angesehen werden, da dieses Vorgehen sich äußerlich durch nichts von einer regulären Kundennachfrage unterscheidet und so keine vertriebsbezogene Behinderung darstellt. Daneben liegt auch kein Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen und deren unbefugte Verwertung vor.
Keine Hinweispflicht auf Preselction-Verfahren bei Telefon-Tarif-Werbung
Ein Wettbewerber der Deutschen Telekom AG, der eine Telefon-Flatrate anbietet, muss nicht darauf hinweisen, dass bei ihm das Preselection-Verfahren nicht möglich ist.
Telefonaktion
a) Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Bagatellgrenze des § 3 UWG überschritten ist, wenn die durch unrichtige Angaben hervorgerufene Fehlvorstellung des Verkehrs geeignet ist, das Marktverhalten der Gegenseite zu beeinflussen. b) § 18 StBerG, der eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat, begründet kein generelles Gebot, bei Werbemaßnahmen die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" zu führen oder den vollen Vereinsnamen anzugeben.

