Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“
Unlauterkeit durch Rufanlehnung
Ein wettbewerbsrechtliches Unwerturteil kann auch bei Warenvergleichen entstehen, wenn und soweit durch die Art und Weise des Vergleichs die Behauptung der Gleichwertigkeit von Waren einhergeht und insbesondere die Rufanlehnung nicht durch ein Bedürfnis des Verkehrs nach Information und Aufklärung gerechtfertigt wird.
„Abstracts“ als eigene schöpferische Leistung
Sind die wesentlichen Gedanken eines Originalwerkes in "Abstracts" stark komprimiert, vom ursprünglichen Aufbau entfernt wiedergegeben und enthalten sie wenig wörtliche Übernahmen, so gelten sie als eigene schöpferische Leistung und verletzen keine Urheber-, Marken-, oder Wettbewerbsrechte.
Eros
Ist die Absicht, die mit der Eintragung eines Zeichens entstehende Sperrwirkung zweckwidrig als Mittel des Wettbewerbskampfes gegen einen Mitbewerber einzusetzen, zwar ein wesentlicher Beweggrund für die Anmeldung einer Marke, will der Anmelder die Marke aber auch für eigene Waren benutzen, ist aufgrund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob in der Anmeldung der Marke eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt...
Grenzen gewerblicher Nachfrage per Telefax und E-Mail
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Sachfremde Ziele eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs
Für einen unzulässigen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch infolge Missbrauchs gemäß § 8 Abs. 4 UWG ist es bereits ausreichend, wenn die Rechtsverfolgung zwar nicht gänzlich ohne jedewede wettbewerbsrechtlichen Interessen betrieben wird, die sachfremden Ziele jedoch überwiegen.
Gemeinsame Nutzung von Einrichtungen der marktführenden öffentlichen Telekommunikationsnetze
Die marktführenden öffentlichen Telekommunikationsnetze sind nach dem TKG verpflichtet anderen Wettbewerbern Kollokationen und auch andere Einrichtungen, wie Gebäude, Leitungen und Masten, der gemeinsamen Nutzung zu überlassen, daneben jederzeit Zutritt zu diesen Einrichtungen zu gewähren.
Vermeidung der Monopolisierung einer freizuhaltenden Angabe durch die Beschränkung des Schutzumfangs eines Zeichens
a) Die Beschränkung des Schutzumfangs eines an eine beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe angelehnten Zeichens dient dazu, eine Monopolisierung der freizuhaltenden Angabe durch den Inhaber des Zeichens zu vermeiden. Im Verhältnis zu anderen Zeichen, die sich ebenfalls an die freizuhaltende Angabe anlehnen und diese verfremden, ist der Schutzumfang nicht begrenzt. ...

