Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

30. August 2019

E-Mail-Werbung: Voreingestelltes Häkchen ist keine Einwilligung

E-Mail Icon mit drei neuen E-Mails
Urteil des LG München I vom 04.06.2019, Az.: 4 HK O 8135/17

Erteilt der Adressat einer Werbe-E-Mail im Vorfeld weder durch eine zusätzliche Unterschrift, noch durch ein individuelles Markieren eines entsprechenden Feldes (sogenannte „Optin“-Erklärung) die ausdrückliche Einwilligung, stellt die Zusendung von E-Mail-Werbung eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar. Dies erübrigt sich auch nicht, wenn der Kunde ein Kundenkonto erstellt. In diesem Fall muss eine zusätzlich, vom Erstellen des Kundenkontos getrennte Erklärung abgegeben werden.

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26. August 2019

Hygieneartikel: Rückerstattung des Kaufpreises ist zulässige Werbung

Stapel Windeln
Urteil des OLG Hamburg vom 20.06.2019, Az.: 3 U 137/18

Die Werbeaktion eines Herstellers bzw. Verkäufers von Hygiene- und Inkontinenzprodukten bei der Kunden den vollen Kaufpreis zurückerstattet bekamen, wenn sie den Kassenbeleg und ihre Kontonummer auf der Internetseite des Unternehmens eingaben, stellt keine unzulässige Werbemaßnahme im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 1. Hs HWG dar, welcher es den Unternehmen verbietet, Zuwendungen und sonstige Werbemaßnahmen anzubieten. Die Rückerstattungszusage sei zwar grundsätzlich als eine solche Werbemaßnahme anzusehen, allerdings handele es sich bei ihr um eine Zuwendung, welche in einem bestimmten oder auf bestimmbare Art zu berechnenden Geldbetrag gewährt wird, nämlich der volle Kaufpreis, sodass die Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 lit. a) HWG einschlägig sei, entschied das Gericht.

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19. August 2019 Kommentar

Angebliche Tochtergesellschaft „O2 Sports“ ändert nichts: O2 Worldwide Ltd. erstreitet o2.company

O2 Symbol
Entscheidung vor der WIPO im UDRP-Verfahren vom 10.04.2019, Case No. D2019-0124

Im Streit um die Domain „o2.company“ zog der Domaininhaber den Kürzeren und musste schlussendlich dem Übertragungsgesuch der O2 Worldwide Ltd. nachkommen. In einer Gesamtbetrachtung fiel die Entscheidung eindeutig zugunsten der Klägerin aus, ein zwischenzeitliches Verkaufsangebot floss in die Bewertung nicht mehr ein. Dem Beklagten gingen am Ende die Argumente aus oder er konnte bereits vorgebrachte nicht abschließend beweisen.

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09. August 2019

Veröffentlichung „gekaufter“ Kundenbewertungen auf Internetplattform wettbewerbswidrig

Mann im Anzug tippt einen von fünf sternen an
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.02.2019, Az.: 6 W 9/19

Die Veröffentlichung von Kundenrezensionen im Internet, die der Rezensent gegen Bezahlung verfasst hat, ist unlauter und verstößt gegen § 5a VI UWG, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine „bezahlte“ Rezension handelt. Produktbewertungen, bei denen klar erkennbar ist, dass der Verfasser eine Gegenleistung erhalten hat, werden vom Verbraucher anders gewürdigt als Bewertungen, bei denen der Rezensent lediglich für das Produkt bezahlt hat. Zudem werde der Verbraucher über die Hintergründe der Bewertung und somit zumindest mittelbar auch über die Eigenschaften der bewerteten Waren getäuscht.

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09. August 2019

Haftung des Unternehmers für nicht veranlasste Handlungen Dritter

Mann mit Bart und Brille sitzt vor Computer
Beschluss des OLG Frankfurt vom 27.05.2019, Az.: 6 W 29/19

Laut OLG Frankfurt ist ein Unternehmen grundsätzlich nicht für wettbewerbswidrige Handlungen Dritter - hier unlautere Werbung für das Unternehmen - verantwortlich, wenn es diese nicht veranlasst hat. Auch die Kenntnis davon begründet keine Haftung. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz liegt nur bei Verletzung einer Verkehrspflicht vor, wofür irgendeine Art von Gefahrsetzung erforderlich ist.

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30. Juli 2019

Briefkastenwerbung mit Waschmittelproben ist unzulässig

Handtücher mit Waschmittelkapseln
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 14.08.2018, Az.: 3-06 O 8/18

Ein Waschmittelhersteller darf keine Proben seines neuen Waschmittels zu Werbezwecken in Briefkästen von Verbrauchern verteilen. Bei einer solchen Werbemaßnahme handele es sich um eine für den Verbraucher unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG, da die Gefahr bestehe, dass das Waschmittel im Briefkasten auslaufe und Briefe beschädige oder in die Hände von Kindern gelange, so das Gericht.

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30. Juli 2019

Keine Schleichwerbung bei Instagram

Hand hält Smartphone mit Icons
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 28.06.2019, Az.: 6 W 35/19

Ein sog. Aquascaper (Gestalter für Aquariumlandschaften) muss, wenn er auf Instagram Bilder von Aquarien, Aquarienzubehör oder Wasserlandschaften hochlädt, diese als Werbung kennzeichnen, entschied das OLG Frankfurt am Main. Das Hochladen der Bilder stelle keine private Meinungsäußerung, sondern eine geschäftliche Handlung dar. Hierfür spreche vor allem die Tatsache, dass der Influencer geschäftliche Beziehungen mit dem Unternehmen unterhält, dessen Produkte er bei Instagram präsentiert und dass er die jeweiligen Produkte mit den Instagram-Accounts der Hersteller verlinkt.

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29. Juli 2019

Wettbewerbswidrige Nachahmung von Rasierern

FotoliaVater und Sohn rasieren sich vor Spiegel
Urteil des OLG Köln vom 26.04.2019, Az.: 6 U 164/18

Die wettbewerbswidrige Nachahmung eines Produkts begründet Unterlassungs- und Annexansprüche. Der Vertrieb einer Nachahmung ist dann wettbewerbswidrig, wenn das nachgeahmte Produkt eine wettbewerbliche Eigenart aufweist und sich die Nachahmung aufgrund besonderer Umstände als unlauter darstellt. Ersteres hat das OLG Köln im Falle eines Rotationskopfrasierers bejaht, da bestimmte Merkmale so lange kontinuierlich verwendet wurden, dass sich daraus ein Herkunftshinweis etabliert hat. Neben der gewählten Gestaltung und der konsequenten Verwendung spricht außerdem ein erheblicher Werbeaufwand für eine wettbewerbliche Eigenart. Ferner hat das Gericht eine Nachahmung, die geeignet ist, zu einer Herkunftstäuschung zu führen, bejaht. Da diese nach der Einschätzung des Gerichts auch vermeidbar war, liegen besondere unlautere Umstände vor, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen und dazu führen, dass der Vertrieb wettbewerbswidrig ist.

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29. Juli 2019

Schadensersatzklage von Versandapotheke erfolglos

Medikamente in Einkaufswagen
Pressemitteilung zum Urteil des LG Düsseldorf vom 17.07.2019, Az.: 15 O 436/16

Zunächst wurde gegen die sodann auf Schadensersatz klagende Versandapotheke wegen eines Verstoßes gegen die Arzneimittelpreisbindung durch verschiedene Werbemaßnahmen eine einstweilige Verfügung erlassen. Im Anschluss verlangte diese von der Apothekerkammer, welche den Erlass der Einstweiligen Verfügung beantragt hatte, Schadensersatz und stützte den Anspruch auf ein zwischenzeitlich ergangenes Urteil des EuGH, nach welchem die Werbemaßnahmen zulässig seien. Das LG Düsseldorf entschied jedoch, dass durch die im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens gerügten Werbemaßnahmen zumindest das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Heilmittelwerbegesetz verletzt seien, worauf sich das Urteil des EuGH nicht beziehe.

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25. Juli 2019

Kartell für optische Laufwerke: Bußgelder bleiben bestehen

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Pressemitteilung des EuG zu den Urteilen vom 12.07.2019, Az.: T-762/15 u.a.

Der EuG hat einen Beschluss der Kommission bestätigt, wonach unter anderem Sony und Samsung ein Kartell auf dem Markt für optische Laufwerke gebildet hätten. Die am Kartell beteiligten Unternehmen haben illegale Preisabsprachen getroffen, um den Wettbewerb auf dem Markt zu verfälschen. Dies sei besonders relevant, da sich das Ausschreibungsverfahren für optische Laufwerke von den Computerherstellern Dell und HP ohnehin auf einige wenige Marktteilnehmer beschränkt. Damit bleibt ein Bußgeld von über 110 Millionen gegen die beteiligten Firmen bestehen.

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