Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

13. Juli 2015

Irreführende Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

Frau in weißer Unterwaesche hat ein weißes Maßband um die Hüften.
Urteil des LG Bonn vom 11.03.2015, Az.: 30 O 33/14

Wird für ein Nahrungsergänzungsmittel zur Gewichtsreduktion mit Aussagen wie „mit Leichtigkeit und einem aktiven Stoffwechsel zu Ihrer Wohlfigur!“, „…verlieren auch Sie spielend bis zu zwölf Kilo in einem Monat“ oder „Ohne Hungergefühle“ geworben, stellt dies eine irreführende Werbung dar, wenn derartige Wirkungen nicht wissenschaftlich bewiesen sind und die Werbung auch an krankhaft fettleibige Personen gerichtet ist.

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10. Juli 2015

Unzulässige Werbung mit einem nicht vergebenen TÜV-Zertifikat

blaues rundes Prüfsiegel mit Häkchen in der Mitte
Urteil des LG Arnsberg vom 13.05.2015, Az.: 8 O 1/15

Die Werbung eines Amazon-Händlers für ein Produkt mit einem zum Zeitpunkt des Erscheinens im Internet noch nicht vergebenen TÜV-Prüfsiegel ist irreführend und somit wettbewerbswidrig. Amazon Marketplace-Händler haften für Rechtsverletzungen, die durch Amazon begangen werden (hier: TÜV-Prüfsiegel sowie Weiterempfehlungsfunktion) als Störer.

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10. Juli 2015

Werbung eines Preisvergleichsdienstes mit mehr als den tatsächlich buchbaren Hotels ist irreführend

Strichmännchen untersucht mit Lupe einen "Hotel"-Schriftzug
Urteil des LG Düsseldorf vom 06.05.2015, Az.: 12 O 337/14

Schaltet der Anbieter eines Preisvergleichsdienstes für Hotelübernachtungen eine Anzeige bei einer Suchmaschine, durch die interessierte Kunden auf seine Internetseite gelangen können und beinhaltet diese Anzeige eine konkrete Anzahl verfügbarer Hotels am jeweils gesuchten Ort, so ist diese geschäftliche Handlung irreführend, wenn nach der Weiterleitung auf die Website des Vergleichsdienstes tatsächlich weniger für einen bestimmten Ort registrierte Hotels verfügbar sind.

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10. Juli 2015

„Opt-in“ Verfahren für Angebot der Reiserücktrittsversicherung zulässig

türkiser Hintergrund mit Symbolen aus dem Tourismus-, Reise- und UrlaubsbereichFlugzeug, Auto, Boot
Urteil des OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 09.04.2015, Az.: 6 U 33/14

Eine Buchungsmaske für das Buchen von Flügen im Internet, bei welcher der Kunde den Buchungsvorgang nur fortsetzen kann, wenn er sich für oder gegen die Inanspruchnahme einer Zusatzleistung entschieden hat (hier: Reiserücktrittsversicherung), ist zulässig, wenn die fakultativen Zusatzkosten auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt werden und der Kunde im Rahmen eines "Opt-in"-Verfahrens aktiv und bewusst eine Entscheidung treffen kann.

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06. Juli 2015

Anwendungsbeobachtung als Werbemaßnahme für ein Arzneimittel

Zwei Personen sind in einem Labor. Vor ihnen steht eine blaue und eine rote Flüssigkeit.
Urteil des OLG Hamburg vom 29.01.2015, Az.: 3 U 81/14

Bei der Beurteilung einer Werbemaßnahme ist auf das Verkehrsverständnis eines durchschnittlich informierten, vernünftigen Adressaten abzustellen, an die sich die Werbung richtet. Hier kann auch der Fachkreis der Adressaten maßgeblich sein. Allerdings ist eine Werbung für ein Arzneimittel mit Ergebnissen einer Anwendungsbeobachtung und Sternchenhinweis irreführend, wenn es sich hierbei nicht um eine klinische Studie oder wissenschaftliche Erkenntnis handelt.

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06. Juli 2015

Zum Schutz eines eingetragenen farbigen Stoffmusters

Gummistiefel mit Sonnenblumenmuster liegen auf dem Boden
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 12.05.2015, Az.: 11 U 104/14

Vertreibt ein Unternehmen Schuhe mit dem Stoffmuster eines anderen Unternehmens, welches auf einer deutlich früheren Produktionsstufe tätig ist, so ist zunächst fraglich, ob zwischen diesen Unternehmen ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht. Zweifelhaft ist ferner, ob das streitgegenständliche Stoffmuster hinreichende Individualität aufweist, um eine wettbewerbliche Eigenart zu begründen. Schließlich kann die Verwendung abweichender Farben und die konkrete Verarbeitung des Stoffes zur Entstehung eines neuen Gesamteindrucks führen und damit der Verletzung eines eingetragenen Geschmacksmusters entgegenstehen.

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03. Juli 2015

Sicherheitsgefährdender Garagentorantrieb stellt Wettbewerbsverstoß dar

Fotolia_80184821, graues Garagentor in einer roten Ziegelsteinwand
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 21.05.2015, Az. 6 U 64/14

Der Vertrieb eines Garagentorantriebes kann einen abmahnfähigen Verstoß gegen § 3 I ProdSG darstellen, wenn bei dem vertriebenen Produkt die Möglichkeit einer Geräteeinstellung besteht, wonach bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht ausgeschlossen ist.

Der Hersteller muss Vorkehrungen treffen, dass Verbraucher, denen die vorgeschriebenen Grenzwerte der Betriebswerte unbekannt sind, keine Einstellungen wählen können, die zu einer Überschreitung diese Grenzwerte führen. Der Gefahr kann auch durch einen geeigneten Warnhinweis in der Betriebsanleitung des Produktes begegnet werden, sofern die Gefährdung nicht bei jeder denkbaren Verwendung des Garagentorantriebes besteht.

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01. Juli 2015

Nennung von persönlichem Ansprechpartner als irreführend anzusehen

Versicherungsakten
Urteil des OLG Nürnberg vom 30.06.2015, Az.: 3 U 2086/14

Ein Versicherungsunternehmen darf in einem Schreiben an ihre Versicherungsnehmer, mit denen sie einen Maklervertrag abgeschlossen hat, keinen Vermögensberater nennen, der die Angelegenheit betreut. Durch die Nennung eines Mitarbeiters als „Betreuer“ wird beim Kunden der Eindruck erweckt, dass hier eine besonders nahe Beziehung bestehe, die vergleichbar mit derjenigen zu einem Makler sei. Dies würde dazu führen, dass sich der Kunde an einen Außendienstmitarbeiter der Versicherung wendet statt das Anliegen dem Makler mitzuteilen.

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26. Juni 2015

Werbung in automatisch generierter E-Mail zulässig

rotes Verbotsschild mit durchgestrichenem schwarzen Briefumschlag
Urteil des LG Stuttgart vom 04.02.2015, Az.: 4 S 165/14

Eine Werbeanzeige am Ende einer automatisch generierten E-Mail zur Eingangsbestätigung einer vorherigen Kontaktaufnahme stellt keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Es fehlt die notwendige Erheblichkeit der Verletzungshandlung.

Der für die Erheblichkeit erforderliche, erhöhte Aufwand seitens des E-Mail-Empfängers kann nicht angenommen werden, wenn eine Öffnung der Mail, wie hier bei einer Eingangsbestätigung, ohnehin erfolgt wäre. Desweiteren kann eine solche Werbeanzeige nicht mit einer „klassischen“ Werbemail verglichen werden, da eine automatisch generierte Antwort-E-Mail erst nach vorheriger Kontaktaufnahme durch den Verbraucher versendet wird. Die Gefahr weiterer Mails scheidet somit ohne eigenes Zutun aus.

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26. Juni 2015

Kondome „Made in Germany“ müssen in Deutschland gefertigt sein

Schriftzug "Made in Germany" vor weißem Hintergrund mit schwarz-rot-goldenen Farbstrich am linken Bildrand
Urteil des OLG Hamm vom 28.11.2013, Az.: 4 U 81/13

Kondome, welche mit dem Slogan „ Made in Germany“ beworben werden, obwohl diese im Ausland gefertigt und nur in Deutschland verpackt und auf vorschriftsgemäße Qualität geprüft wurden, können eine wettbewerblich relevante Fehlvorstellung beim Verbraucher hervorrufen und sind folglich gemäß § 5 I S. 2 Nr. 1 UWG irreführend.

Die angesprochenen Verkehrskreise gehen bei der Bezeichnung „Made in Germany“ davon aus, dass alle wesentlichen Fertigungsschritte des Produktes in Deutschland erfolgt sind. Die bloße Überprüfung und Verpackung der Ware stellt dabei keinen Herstellungsschritt mehr dar, da bereits eine abgeschlossene Fertigstellung des Produktes vorausgesetzt wird.

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