Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

19. Mai 2015

Vectoring-Werbung ist irreführend

Graue Computer-Maus ist mit einer Weltkugel verbunden, am Kabel steht "100 Mbit"
Urteil des OLG Köln vom 27.03.2015, Az.: 6 U 134/14

Eine Werbevideo, welches die Vectoring-Technologie erklärt und in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der Datenübertragungsrate anpreist, kann irreführend sein, wenn für einen erheblichen Teil der so bestimmten Verkehrskreise die Aussage des Videos dahingehend zu verstehen ist, dass diese Technik uneingeschränkt Downloadgeschwindigkeiten von 100 MBit/s und Uploadgeschwindigkeiten 40 MBit/s erlaubt, obwohl es sich dabei lediglich um einen Maximalwert und keinen Durchschnittswert handelt. Gerade weil der Verbraucher mit der üblichen Formulierung „bis zu” vertraut ist, liegt für ihn die Annahme nahe, dass die neue Technik durch die Formulierung „von maximal 50 MBit/s auf 100 MBit/s“ eine konstante Geschwindigkeit erlaubt. Dem steht auch nicht entgegen, dass dem Verbraucher bekannt ist, dass in den bestehenden Netzen die jeweils erreichbare Höchstgeschwindigkeit von Faktoren abhängig ist, die nicht von dem Anbieter zu vertreten sind.

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18. Mai 2015

Arzneimittelwerbung mit nicht zugelassener Indikation unzulässig

Arzneimittel und Tabletten in Blistern aufeinandergestapelt
Urteil des LG Bielefeld vom 28.01.2015, Az.: 16 O 2/15

Ein Verstoß gegen § 3a S. 2 HWK ist gegeben, wenn ein nicht von der Zulassung erfasstes Anwendungsgebiet explizit genannt wird oder wenn der Anwendungsbereich eines Arzneimittels mit einem Oberbegriff bezeichnet wird, zu dem neben dem Anwendungsgebiet, für welches das Mittel zugelassen ist, auch ein Anwendungsgebiet gehört, für das es an einer Zulassung fehlt. Dies gilt auch dann, wenn sich die fehlende Zulassung aus dem Zusammenhang ergibt. Für das Verständnis der Werbung ist nicht maßgeblich darauf abzustellen, dass die Anwendungsgebiete in dem Werbeträger als Pflichtangaben abgedruckt sind. Diese Pflichtangaben sind grundsätzlich ungeeignet, etwaige Fehlvorstellungen im Rahmen des § 3 a HWG zu korrigieren. Ein entsprechender Hinweis auf die eingeschränkte Zulassung des Medikamentes im Kleindruck der Werbeanzeige ändert dabei nichts an der Unzulässigkeit.

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18. Mai 2015

Kostenlose Anfertigung von Passfotos durch die Gemeinde

Hand hält Personalausweis mit Passfoto
Pressemitteilung des VG Münster zum Urteil vom 08.05.2015, Az.: 1 K 94/14

Das Angebot einer Gemeinde, im Rahmen der Beantragung von Ausweisdokumenten unentgeltlich Passfotos für den Beantragenden anzufertigen, verstößt nicht gegen die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese Handlung der Behörde ist nicht geschäftlich, die Stadt wird vielmehr im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens tätig. Insoweit ist die Tätigkeit als Teil der hoheitlichen Aufgabe der Pass- bzw. Personalausweisbehörde einzustufen. Somit ist die Gemeinde nicht Wettbewerberin und greift auch nicht in den privatwirtschaftlichen Bereich ein.

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18. Mai 2015

Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte innerhalb der EU

Roter Paragraph auf einer Deutschlandkarte steht für das deutsche Rechtssystem
Urteil des BGH vom 27.11.2014, Az.: I ZR 1/11

a) Die Annahme einer Verletzungshandlung im Sinne von Art. 93 Abs. 5 der Verordnung (EG) 40/94 setzt ein aktives Verhalten des Verletzers voraus. International zuständig sind deshalb die Gerichte des Mitgliedstaates, in dem sich der Vorfall, der der behaupteten Verletzung zugrunde liegt, ereignet hat oder zu ereignen droht. Nicht zuständig sind dagegen die Gerichte der Mitgliedstaaten, in dem die behauptete Verletzung lediglich ihre Wirkungen entfaltet.

b) An dem internationalen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Sinne von Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO können neben Ansprüchen auf Geldersatz, Unterlassung und Beseitigung auch Nebenansprüche auf Auskunftserteilung geltend gemacht werden.

c) Die Annahme einer internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO für eine auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gestützte Klage unter dem Gesichtspunkt des Ortes der Verwirklichung des Schadenserfolgs setzt voraus, dass nach dem Vortrag des Klägers ein Wettbewerbsverstoß, der einen Schaden im Zuständigkeitsbereich des angerufenen Gerichts verursacht hat, nicht ausgeschlossen ist. Ob tatsächlich ein schädigendes Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, aus dem sich ein Wettbewerbsverstoß ergibt, ist eine Frage der Begründetheit der Klage, die vom zuständigen Gericht anhand des anwendbaren nationalen Rechts zu prüfen ist.

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12. Mai 2015

Werbung für „Venus & Olaz Rasierer“ mit feuchtigkeitsspendender Wirkung irreführend

mehrere Rasierer im rosanen Becher
Urteil des OLG Köln vom 14.11.2014, Az.: 6 U 82/14

Die Werbeaussage des Gillette-Damenrasierers mit feuchtigkeitsspendendem Gelkissen: „Gillette Venus & Olaz - Hilft, die Feuchtigkeit in der Haut zu halten" bzw. "Olaz-Feuchtigkeitskissen helfen, die Feuchtigkeit in der Haut zu halten" ist irreführend, wenn durch den Nassrasierer der Feuchtigkeitsgrad der Haut vor und nach der Rasur nicht gleich bleibt. Mit der Bezeichnung „feuchtigkeitsspendend“ werde dem durchschnittlich informierten Verbraucher eine aktive Zufuhr von Feuchtigkeit jedenfalls in die oberen Hautschichten suggeriert, die jedoch tatsächlich nicht erfolgt.

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12. Mai 2015

Bestpreisklauseln von HRS sind unzulässig

Symbol mit einem weißen Bett auf grünem Hintergrund neben dem Schriftzug "Hotel"
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 09.01.2015, Az.: VI - Kart 1/14 (V)

Die zwischen dem Hotelbuchungsportal HRS und ihren Hotelpartnern vertraglich vereinbarte „Bestpreisklausel“ ist kartellrechtswidrig. Die Klausel führt zu einer Einschränkung des Wettbewerbs, da Hotelunternehmen ihre Zimmerpreise und sonstige Konditionen gegenüber anderen Vermittlern und ihren Hotelkunden nicht frei festlegen können. Des Weiteren wird anderen Hotelportalen der wirtschaftliche Anreiz genommen, den Vertragspartnern von HRS niedrigere Vermittlungsprovisionen anzubieten, um im Gegenzug die Möglichkeit zu erhalten, die Zimmer über ihr Portal zu günstigeren Preisen und Konditionen anbieten zu können. Dadurch erschwert die Klausel den Markteintritt neuer Hotelportale, da diese keine Möglichkeit haben, die Zimmer zu niedrigeren Preisen anzubieten.

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12. Mai 2015

Zeichenähnlichkeit zwischen einer Wortmarke und einem Strichcode

Mann scannt ein Produkt mit seinem Handy
Urteil des OLG Köln vom 27.03.2015, Az.: 6 U 185/14

Wird ein Produkt mit einem EAN-Code versehen, der bei Entschlüsselung einen anderen als den tatsächlichen Hersteller benennt, so ist zweifelhaft, ob dem Code in diesem Fall eine herkunftshinweisende Funktion zukommt. Jedenfalls aber besteht zwischen der Marke des benannten Herstellers und dem EAN-Code keine Verwechslungsgefahr, weil lediglich der Gesamteindruck der beiden Zeichen maßgeblich ist und insbesondere keine Analyse des Bedeutungsgehalts des Zeichens erfolgen muss. Zwischen einem Wortzeichen und dem aus Zahlen und Strichen bestehenden Code besteht aber offensichtlich keine markenrechtliche Zeichenähnlichkeit. Damit scheidet auch ein Anspruch wegen Irreführung über die betriebliche Herkunft aus.

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12. Mai 2015

Keine unlautere Rufausnutzung durch die Bezeichnung „Champagner-Sorbet“

italienisches Sorbet mit Minze und Zitrone
Urteil des OLG München vom 16.10.2014, Az.: 29 U 1698/14

In der Benutzung der Bezeichnung "Champagner-Sorbet" für ein Tiefkühlprodukt ist keine wettbewerbswidrige Rufausnutzung der geschützten Ursprungsbezeichnung und geographischen Herkunftsangabe "Champagner" zu sehen, soweit Champagner mengenmäßig eine wesentliche Zutat des Produkts darstellt (Hier: 12 Prozent). Der Begriff "Champagner-Sorbet" ist in der deutschen Sprache und Küchenliteratur eine feststehende Bezeichnung, der die angesprochenen Verkehrskreise zwar entnehmen, dass in dem Produkt Champagner verarbeitet wurde, nicht jedoch, dass dieses auch in der Champagne hergestellt wurde.

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11. Mai 2015

Irreführende Gestaltung eines TÜV-Siegel

Stempel mit "Approved" liegt auf Zettel mit dem Schriftzug "Service Quality".
Urteil des OLG Saarbrücken vom 28.01.2015, Az.: 1 U 100/14

Die Werbung eines Autohauses im Internet mit einem Testsiegel mit der Bewertung "sehr gut" für Kundendienst und Teileservice ist unzulässig, wenn bei dem angesprochenen Verkehrskreis der unzutreffende Eindruck erweckt wird, der TÜV sei im Rahmen eines unabhängigen Tests zu diesem Ergebnis gelangt. Basiert das TÜV-Siegel vielmehr auf einer Kundenbefragung, die nur vom TÜV ausgewertet wurde, und ist dies aufgrund der Gestaltung des Siegels für einen durchschnittlichen Verbraucher nicht zu erkennen, so liegt eine Irreführung des Verkehrs vor.

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08. Mai 2015

Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung im Onlinehandel

Geöffnetes Kuvert, aus dem ein Brief mit der Überschrift "Abmahnung" herausschaut
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015, Az.: I-20 U 187/14

Die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung liegt grundsätzlich beim Antragsgegner. Eine missbräuchliche Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ist jedenfalls dann gegeben, wenn diese in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Antragstellers steht und dieser keine schutzwürdigen wirtschaftlichen Interessen außer der Gebührenerzielung verfolgt. So sprechen mehrere Abmahnungen in einem kurzen Zeitraum (vorliegend 3 Abmahnungen pro Monat), eine sehr geringfügige, wirtschaftliche Tätigkeit, nur sehr geringe Umsätze und Gewinne (vorliegend ein Umsatz von höchstens 17.500 € pro Jahr), das Unterfallen der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 1 UStG des Antragsstellers sowie eine fehlende Eintragung im Handelsregister indiziell für einen Rechtsmissbrauch. Es obliegt dabei dem Antragssteller, diesen Rechtsmissbrauch durch Glaubhaftmachung zu widerlegen.

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