Urteile aus der Kategorie „Wirtschaftsrecht“

29. Juli 2014

Geschäftsführerhaftung

Urteil des BGH vom 18.06.2014, Az.: I ZR 242/12

a) Der Geschäftsführer haftet für unlautere Wettbewerbshandlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft nur dann persönlich, wenn er daran entweder durch positives Tun beteiligt war oder wenn er die Wettbewerbsverstöße aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen.

b) Allein die Organstellung und die allgemeine Verantwortlichkeit für den Geschäftsbetrieb begründen keine Verpflichtung des Geschäftsführers gegenüber außenstehenden Dritten, Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft zu verhindern.

c) Der Geschäftsführer haftet allerdings persönlich aufgrund einer eigenen wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht, wenn er ein auf Rechtsverletzungen angelegtes Geschäftsmodell selbst ins Werk gesetzt hat.

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21. Juli 2014

Marek Lieberberg ist nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte an „Rock am Ring“

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 30.06.2014, Az.: 2 HKO 32/14

Das Recht, Musikfestivals unter der Bezeichnung „Rock am Ring“ durchzuführen, steht der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG und ihrem Geschäftsführer Marek Lieberberg nicht alleine, sondern gemeinsam mit der Nürburgring GmbH i. E. zu. Der Werktitel „Rock am Ring“ genießt seit dem Jahre 1986 rechtlichen Schutz. Inhaber des geschützten Werktitels ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der sowohl die Nürburgring GmbH i. E.  als auch die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG beteiligt waren. Dieser Werktitelschutz setzt sich gegen die Wortmarke „Rock am Ring“ der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG mit Priorität 1993 durch.

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09. Juli 2014

Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Urteil des BAG vom 21.11.2013, Az.: 2 AZR 797/11

Eine verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers dar. Diese und die Verwertung der entsprechenden Aufzeichnungen sind nur dann zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegt, die Videoüberwachung das praktisch einzig verbleibende Mittel darstellt, weil weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft sind, und dieses insgesamt verhältnismäßig ist. Wird hiergegen verstoßen, so führt dies grundsätzlich zu einem gerichtlichen Verwertungsverbot.

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01. Juli 2014

Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2014 auf -0,73 %

Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 24.06.2014 Der neue Basiszinssatz ab dem 01.07.2014 beträgt -0,73 Prozent. Bis zum 30.06.2014 lag er noch bei -0,63 Prozent. Damit sinkt er erneut auf den tiefsten Stand seit Beginn der Festsetzung eines Basiszinssatzes (vor dem Jahre 1999 Diskontzinssatz) im Jahre 1948. Als neue Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit 4,27 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 7,27 Prozent.
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04. Juni 2014

Kosten für Kraftfahrzeuge als Tombolapreise nicht von der Steuer absetzbar

Urteil des FG Köln vom 26.09.2013, Az.: 13 K 3908/09

Anschaffungskosten für Fahrzeuge, die im Rahmen einer Tombola verlost werden, können nicht als Betriebsausgaben steuerlich abgezogen werden, wenn der Wert der Gewinnchance für den einzelnen Teilnehmer aufgrund des überschaubaren Teilnehmerkreises bei über 35 Euro liegt.

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19. Mai 2014

Keine Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz von „Google Maps“ zur Fahrtkostenabrechnung

Urteil des BAG vom 10.12.2013, Az.: 1 ABR 43/12

Die Verwendung von „Google Maps“ zur Überprüfung von Entfernungsangaben einer Fahrtkostenabrechnung unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Eine dafür notwendige Leistungs- oder Verhaltenskontrolle durch eine technische Einrichtung als Mitbestimmungstatbestand ist nicht gegeben, da die Überprüfung durch menschliches Verhalten bewirkt wird.

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19. Mai 2014

Zur prozessualen Darlegungslast einer Rechtsverletzung bei außerordentlicher Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz

Urteil des LArbG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2013, Az.: 10 Sa 173/13

Der pauschale Vortrag einer zu privaten Zwecken erfolgten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz (hier: „Pornoseiten und sonstige private Seiten“) genügt nicht, um eine für eine außerordentliche Kündigung relevante Pflichtverletzung zu generieren. Ausdrucke des Browserverlaufs oder die pauschale Bezugnahme auf Anlagen ersetzen dabei ebenfalls nicht den Sachvortrag, der in hinreichender Weise zu erfolgen hat. Die Aufbereitung des Prozessstoffes und damit auch des kündigungsrelevanten Sachverhalts ist Aufgabe des Prozessbevollmächtigten und kann nicht auf das Gericht abgewälzt werden.

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09. April 2014

Außerordentliche Kündigung bei Löschung von Daten am Arbeitsplatz

Urteil des LAG Frankfurt a.M. vom 05.08.2013, Az.: 7 Sa 1060/10

Ein Arbeitnehmer, der vorsätzlich Daten auf dem Server in seinem Betrieb löscht, verletzt selbstverständliche vertragliche Nebenpflichten. Aufgrund dessen ist der Arbeitgeber zur außerordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, denn eine Fortsetzung bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist ist ihm nicht mehr zumutbar.

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25. März 2014

Rechtswegeröffnung bei Auskunftsforderung über personenbezogene Daten

Beschluss des BAG vom 03.02.2014, Az.: 10 AZB 77/13

Wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten fordert, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Der ordentliche Rechtsweg wäre nur dann eröffnet, wenn der geltend gemachte Anspruch nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stünde.

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