

rgblog.de: Haftung bei Open Source Software: - Gastbeitrag von Rechtsanwalt Martin Bachmann
Ralph Günter, Gründer der exali GmbH und Betreiber des rgblogs, hat sich mit der Sicherheit und den Haftungsrisiken von "Open Source Software" befasst. Hierzu hat Rechtsanwalt Martin Bachmann von der Kanzlei Hild& Kollegen einen Gastbeitrag verfasst, der umfassend die rechtlichen Aspekte des Problems vertieft.
Erst vor kurzem veröffentlichte die Computerzeitschrift CHIP unseren großen AGB-Test, bei dem Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild (AGB-Recht) und Rechtsanwalt Martin Bachmann (Datenschutz) dutzende Nutzungsbedingungen, Lizenzvereinbarungen und Datenschutzbestimmungen der großen Anbieter wie Microsoft, Google und Facebook prüften. Diese Studie wurde nun auch im FOCUS-Magazin erwähnt.
Urteil des BGH vom 25.03.2010, Az.: VII ZR 224/08
Für eine Leistungsaufforderung im Sinne des § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB reicht grundsätzlich die Aufforderung, die vertragliche Leistung zu bewirken. Wird ein Software-System geschuldet, so ist es ausreichend, wenn allein die fehlende Funktionalität beanstandet wird. Mangels Sachkunde ist der Besteller häufig nicht in der Lage, die konkreten Defizite aufzuführen.
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Großer AGB-Check und Interview mit RA Hild und RA Bachmann in der CHIP September 2010
„Im AGB-Dschungel“ so lautet der Titel des umfangreichen CHIP AGB-Checks. Die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen hat sich für die bekannte Computerzeitschrift CHIP durch hunderte Seiten Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Lizenzvereinbarungen und Datenschutzbestimmungen aus dem Internet- und IT-Bereich gearbeitet und zahlreiche Klauseln für CHIP rechtlich geprüft.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.06.2010, Az.: 13 U 105/07
IP-Adressen sind den sogenannten "Verkehrsdaten" zuzuordnen. Solche Verkehrsdaten dürfen unter anderem lediglich zu Abrechnungszwecken und zur Ermittlung des Entgeltes genutzt werden. Daten die nicht zur Abrechnung erforderlich sind, müssen unverzüglich gelöscht werden. Ein Internetprovider, der IP-Adressen zur Abrechnung des jeweiligen Tarifes gegenüber seinem Kunden nutzt und die Adressen erst innerhalb von sieben Tagen löscht, handelt ohne schuldhaftes Zögern. [...]
Urteil des LG Düsseldorf vom 24.07.2009, Az.: 20 S 139/08
Die Klägerin forderte die Vergütung aus einem Online-Marketingvertrag. Gegenstand dieses Vertrages war unter anderem die Einrichtung von Google-Adwords. Das Gericht gab der Klage statt, da der Beklagte seine Einwendungen nicht ausreichend darlegt und bewiesen hat. Unter anderem sei bei einem Online-Marketingvertrag kein Erfolg geschuldet, so dass sich keine Vertragsverletzung daraus ergebe, dass die Adwords-Anzeige nur in ca. 0,166 % der Fälle angeklickt worden ist. Daraus folge nicht, dass die Klägerin die Werbeanzeige falsch gestaltet hat. Der Beklagte habe auch nicht vorgetragen, dass 50 Klicks bei 30.000 Anzeigen unterdurchschnittlich wenig sind. Immerhin handele es sich hierbei um Werbung, mit der die Nutzer von Google ungefragt überzogen werden.
Beschluss des BGH vom 22.04.2010, Az.: Xa ZB 20/08 - Dynamische Dokumentengenerierung
Verfahren, die das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems betreffen, sind nach dem Leitsatz des BGH immer technischer Natur. Eine Problemlösung mit technischen Mitteln liegt auch dann vor, wenn der Ablauf des Datenverarbeitungsprogramms durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung in einer solchen Ausgestaltung des Datenverarbeitungsprogramms liegt, die auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt. Somit ist fast jede Softwarelösung patentierbar, wenn sie lediglich auf die Hardware angepasst ist.
Urteil des LG Berlin vom 15.10.2009, Az.: 28 O 321/08
Im Rahmen von Affiliate-Netzwerken kann dem Affiliate die Beweislast, dass er sich nicht rechtsmissbräuchlich verhalten hat und ihm somit der vertragliche Provisionsanspruch zusteht, im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vertraglich auferlegt werden. Eine solche Beweislastregel stellt gegenüber Unternehmern keine unangemessene Benachteiligung dar.
Pressemitteilung Nr. 84/2010 zum Urteil des BGH vom 20.04.2010, Az.: X ZR 27/07
Ältere Computerprogramme sahen die Verwaltung beliebig langer Dateinamen – u.a. aufgrund der damals in geringerem Ausmaß zur Verfügung stehenden Speicherkapazität und Rechenleistung von Computern – regelmäßig nicht vor. Prominentes Beispiel ist das Betriebssystem MS-DOS, das mit seinem Dateisystem FAT nur mit Dateiennamen mit maximal acht Zeichen umgehen konnte. Mit der Einführung modernerer Systeme und längeren Dateinamen waren Kompatibilitätsprobleme zwischen den unterschiedlichen Systemen sprichwörtlich „vorprogrammiert“. Um auch die Ausführung älterer Programme auf neueren Computersystemen zu ermöglichen, entwickelte der Softwarehersteller Microsoft Mitte der 1990er Jahre ein neues Dateisystem (VFAT), welches lange Dateinamen zulässt und dennoch mit dem FAT-Dateisystem kompatibel ist.
Urteil des LG Düsseldorf vom 03.04.2009, Az.: 22 S 327/08
Wird einem Kunden bei Abschluss eines Internet-System-Vertrags wahrheitswidrig erklärt, als Referenzkunde sei der Vertrag günstiger für ihn als im Normalfall, da er nur die Fremdkosten und um die Hälfte reduzierte Kosten für die Pflege und Aktualisierung der Internetseite zahlen müsse, berechtigt ihn dies zu einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Tatsächlich wurden nur solche Verträge über Referenzseiten abgeschlossen, so dass das Angebot nicht mit dem vorgetäuschten besonderen Vermögensvorteil verbunden war.
Urteil des LG Düsseldorf vom 09.09.2009, Az.: 22 S 28/09
Die AGB-Klausel in einem Internet-System-Vertrag mit der Vereinbarung einer jährlichen Vorleistungspflicht des Kunden ist zulässig, da die Interessen des Anbieters nicht einseitig im Vordergrund stehen. Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistungen, Zurverfügungstellung einer Wunschdomain und Beratung zur Erstellung einer Internetpräsenz, liegt unmittelbar nach Vertragsschluss und ist nur mit Hilfe des Kunden zu erbringen. Dessen Interessen werden durch diese Möglichkeit der Einflussnahme optimal gewahrt.
In einer zuvor ergangenen Entscheidung eines anderen Senats des LG Düsseldorf ist die Vorleistungspflicht im Internet-System-Vertrag als unzulässig bewertet worden (LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2009, Az.: 21 S 53/08).
Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.04.2010, Az.: 6 U 46/09
Bildschirmmasken in einem elektronischen Buchungssystem sind keine Computerprogramme im Sinne des § 69a UrhG und genießen somit keinen urheberrechtlichen Schutz im Rahmen dieser Norm. Werden die Bildschirmmasken weiter nicht ohne das gesamte Softwarepaket als solches vertrieben und entsteht für den Nutzer auch keine Verwechslungsgefahr über die betriebliche Herkunft der Software, entfällt auch der Anspruch wegen unlauterer Handlung gemäß § 4 Nr. 9a UWG. Für besonders graphisch gestaltete und eine nicht nur aus hauptsächlich vorgegebenen und für eine bestimmte Nutzung absolut notwendigen Eingabefeldern bestehende Maske, kann jedoch urheberrechtlicher Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG gelten.
Urteil des OLG Hamm vom 30.03.2010, Az.: 4 U 212/09
Unternehmer können beim Verkauf von Software im Fernabsatz das Widerrufsrecht des Verbrauchers für den Fall wirksam ausschließen, dass die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt werden. Lediglich das Öffnen der Cellophanhülle stellt jedoch nach Ansicht des OLG Hamm keine Entsiegelung dar, denn der Folie fehlt die dem Siegel typische Prüf- und Besinnungsfunktion. Vielmehr kann die Cellophanfolie auch anderen Zwecken wie etwa dem Schutz vor Verschmutzungen dienen.
Beschluss des LG Köln vom 17.12.2009, Az.: 28 O 861/09
Ein für Suchmaschinen optimierter, nur aus drei Sätzen bestehender Text, kann die für einen Urheberschutz erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. In dem von uns vertretenen Fall war die Startseite unter SEO-Gesichtspunkten optimiert worden.
Urteil des BGH vom 04.03.2010, Az.: III ZR 79/09
Internet-System-Verträge gehören zum Kreis der Internet-Provider-Verträge und stellen dort einen eigenen Vertragstypus dar. Wenn in der Leistungsbeschreibung Elemente des Werkvertrags überwiegen, handelt es sich insgesamt um einen Werkvertrag. Eine Vorleistungsklausel für den Besteller in den AGB widerspricht somit gerade den gesetzlichen Bestimmungen, kann aber dennoch einer Wirksamkeitskontrolle standhalten. Dann müssen sachlich rechtfertigende Gründe, wie etwa die Erbringung des überwiegenden Teils des Gesamtaufwands durch den Anbieter bei Vertragsbeginn vorliegen.
Suchmaschinenoptimierung (SEO) als wichtiger Bestandteil des Webmarketings
Ohne Suchmaschinenoptimierung (SEO) geht nichts mehr. Der Platz unter den ersten Ergebnissen ist hart umkämpft. Um einen solchen zu bekommen, gibt es viele Möglichkeiten, die juristisch nicht immer unproblematisch sind. Wir haben Ihnen die wichtigsten Problemfelder in folgendem Artikel zusammengefasst.
Beschluss des LG Köln vom 13.01.2010, Az.: 28 O 688/09
Wer auf einer Internetseite ein Foto unerlaubt verwendet, muss bei einem Gerichtsverfahren mit einem Streitwert von 6000 € rechnen. Das legte das LG Köln mit Beschluss vom 13.01.2010 fest. Im vorliegenden Fall verwendete die Beklagte ohne entsprechende Zustimmung des Klägers, dem Rechteinhaber, ein Lichtbild im Rahmen der Auktionsplattform "eBay". Das Gericht hält den Streitwert für das streitgegenständliche Foto in Höhe von 6000 € für angemessen, da dem Urheber ein berechtigtes Interesse an der effektiven Abwehr von Rechtsverstößen zugesprochen werden müsse.
Urteil des EuGH vom 09.03.2010, Az.: C-518/07
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stuft mit seiner Entscheidung vom 09.03.2010 das staatliche Aufsichtssystem in der Privatwirtschaft als europarechtswidrig ein. Damit fordert der EuGH mit seinem Urteil mehr Unabhängigkeit für die Datenschutzaufsicht. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte die Entscheidung des EuGH. Das Gericht habe mit seinem Urteil klargestellt, dass das Risiko der Beeinflussung auf die Entscheidungen der Datenschutzaufsichtsbehörde vermieden werden müsse.
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 04.12.2009, Az.: 3-12 0 123/09
Ein gewerblicher Verkäufer ist im Fernabsatz nicht verpflichtet Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Eine Abmahnung, die sich hierauf bezieht, ist unberechtigt, so das LG Frankfurt am Main.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.03.2009, Az.: I-7 U 28/08
Unter bestimmten Voraussetzungen muss sich eine Partei den Zugang einer E-Mail, auch ohne tatsächliche Kenntnisnahme von deren Inhalt, zurechnen lassen. Hinterlegt eine Partei bei einem Immobilienmakler die eigene E-Mail-Adresse, muss sie davon ausgehen, dass ihr Exposées und Besichtigungstermine per E-Mail zugeschickt werden. Kommt zwischen der Partei und einem von dem Makler vorgeschlagenen Dritten ein Vertrag zustande, entsteht der Provisionsanspruch des Maklers. Dies gilt auch dann, wenn die Partei diese E-Mail nicht geöffnet haben will. Den Zugang einer E-Mail mit Nichtwissen zu bestreiten, war in diesem Fall nicht ausreichend. Ein Maklervertrag kam konkludent zustande.
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