Lohnt sich die Einschaltung eines Anwalts bei einer Abmahnung wegen Fotos
Entscheidend für die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist nicht, ob Sie eine Verletzung begangen haben oder nicht.
Ich habe keine Urheberrechtsverletzung begangen
Wunderbar. Dann ist die Abmahnung unberechtigt und Sie haben Anspruch auf Erstattung unserer Kosten.
Durch unsere Inanspruchnahme sorgen wir dafür, dass die Rechts- und Sachlage richtig vorgebracht wird und nicht etwa eine einstweilige Verfügung gegen Sie ergeht oder eine Klage erhoben wird gegen die Sie dann erst mühsam und kostspielig vorgehen müssen.
Ich habe die Urheberrechtsverletzung begangen
Wenn Sie meinen, dass Sie keinen spezialisierten Rechtsanwalt benötigen, wenn Sie die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, dann liegen Sie falsch.
Tatsächlich werden von einer Vielzahl der abmahnenden Rechtsanwälte oder selbst abmahnenden Rechtinhabern zwingende Formalien der Abmahnung nicht berücksichtigt.
In einem solchen Fall besteht zum einen kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten des abmahnenden Rechtsanwalts. Zusätzlich haben Sie jedoch in diesem Fall einen Anspruch auf Erstattung der Kosten unserer Inanspruchnahme.
Unabhängig davon stellen wir als spezialisierte Anwälte sicher, dass eine korrekte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird und das Risiko eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung so weit wie möglich reduziert wird.
Außerdem stellen wir sicher, dass auch bei einer berechtigten Abmahnung nur die Abmahnkosten und der Schadensersatz von Ihnen zu bezahlen ist, der tatsächlich auch angemessen ist. Der Schadensersatz kann in bestimmten Fällen auch Null EURO oder ein niedriger zweistelliger Betrag sein.