Google Suchzusatz stellt keine Grundlage für Unterlassungserklärung dar
Gibt man bei Google in der Suchzeile Begriffe ein, werden einem aufgrund der Autocomplete-Funktion direkt einige Suchvorschläge angezeigt. Ein Unternehmer machte bei einer Google-Suche nun eine unschöne Entdeckung. Sucht man nach besagtem Unternehmen, hängt Google in der Suchzeile den Begriff „bankrott“ an. Das OLG Frankfurt am Main entschied nun, dass dies noch keine Grundlage für einen Unterlassungsanspruch bietet.

