Klagebefugnis für Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen durch Internetkonzerne
In einem aktuellen Fall des Europäischen Gerichtshofs zeichnet sich ab, dass zukünftig auch Verbraucherschutzverbände gegen Datenschutzverstöße vorgehen können. Der Generalanwalt gab eine Stellungnahme ab, die für die Klagebefugnis von Verbänden spricht. Facebook sah hierin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, weil sie Klagen nur von Datenschutzbeauftragten für zulässig erachten.