Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

05. August 2011 Top-Urteil

Kunde muss Handyrechnung über knapp 15.000 € bei Prepaid-Vertrag nicht zahlen

Mann schaut erschrocken auf den Inhalt eines Briefes.
Urteil des LG Berlin vom 18.07.2011, Az.: 30 O 350/10

Der Nutzer eines "Prepaid"-Mobilvertrags muss nur den vertraglich vereinbarten Preis für die Nutzung des Dienstes eines Mobilfunkanbieters zahlen. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur automatischen Wiederaufladung kann nicht so verstanden werden, dass mehr als eine einmalige Wiederaufladung in Höhe von 10 € vor dem erneuten aktiven Wiederaufladen gewünscht war. Die bessere Kostenkontrolle, die bei einem "Prepaid"-Modus im Gegensatz zu einen „Postpaid“-Tarif beabsichtigt wird, ist sonst nicht möglich.

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14. Dezember 2006

200 Abmahnungen sind nicht rechtsmissbräuchlich

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 14.12.2006, Az.: 6 U 129/06 Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 14.12.2006, Az 6 U 129/06, entschieden, dass auch wenn eine große Zahl von Abmahnungen - in diesem Fall um die 200 Stück - vorliegt, diese nicht aufgrund ihrer Anzahl rechtsmissbräuchlich sind. Zudem hat das OLG Frankfurt in dem Streit entschieden, dass die Verwendung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung einen Wettbewerbsverstoss darstellt.
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29. September 2010

Wertersatzpflichtklauseln bei Widerruf nicht in jedem Fall unzulässig

Urteil des LG Düsseldorf vom 12.05.2010, Az.: 38 O 129/09 Nicht jede Klausel in Widerrufsbelehrungen, die dem Kunden eine Wertersatzpflicht auferlegt, ist eine unlautere geschäftliche Handlung und damit unzulässig. Rechtswidrig sind in Übereinstimmung mit der Rechtssprechung des EuGH nur solche Bestimmungen, die dem widerrufenden Verbraucher eine generelle Pflicht zur Leistung von Wertersatz bei Rückabwicklung des Vertrages auferlegen.
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25. Juli 2008

Lieferzeiten in AGB

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 03.07.2008, Az.: 2-31 O 128/07 Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die sich der Verwender nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Erbringung einer Leistung vorbehält, ist unwirksam. Dies ist der Fall, wenn der Fristbeginn von einem Ereignis im Bereich des Verwenders abhängig ist. Darüber hinaus kann inhaltlich kein Unterschied zwischen "Zirka-Fristen" und "voraussichtlichen Lieferzeiten" ausgemacht werden...
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21. Februar 2011

PKW-Kaufvertrag über das Internet – kein Neuwagen bei einer Standzeit von mehr als 2 Jahren

Urteil des LG Köln vom 20.01.2011, Az.: 8 O 338/10

Wird ein Kaufvertrag über ein PKW zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher aufgrund einer Internetanzeige geschlossen, und der PKW dort als "Neufahrzeug" bezeichnet, so liegt ein Sachmangel vor, wenn der PKW im Zeitpunkt des Vertragsschlusses 2 Jahre Standzeit aufweist. Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der PKW-Händler auf seine AGB aufmerksam macht, die darauf hinweisen, dass er hauptsächlich EU-Fahrzeuge verkauft, er somit kein klassischer Vertragshändler ist und es sich nach deutschem Recht um Gebrauchtwagen handelt.
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29. Dezember 2010

Unzulässige AGB-Klauseln bei Stromversorgungsverträgen

Urteil des LG München I vom 05.08.2010, Az.: 12 O 3478/10 Eine Garantie, nach der ein Anbieter immer mindestens 1 Cent billiger als der Grundversorger ist, ist dann unzulässig, wenn der Anbieter nach Preiserhöhungen des Grundversorgers seine Preise ebenfalls erhöhen kann. Dabei wird der Kunde unangemessen benachteiligt, da er keinen Einblick in die Preise des Grundversorgers hat und sein Anbieter ihm Preise diktieren kann.
Ebenfalls unzulässig ist eine Klausel mit Entbindung von der Leistungspflicht des Stromversorgers bei höherer Gewalt, wenn nicht auch gleichzeitig der Verbraucher über die Entbindung von seiner Zahlungspflicht informiert wird.
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08. August 2007

Ist bei eBay eine Belehrung über die Wertersatzpflicht auch noch nach Vertragsschluss bis zur Lieferung möglich?

Urteil des LG Karlsruhe vom 08.08.2007, Az.: 13 O 76/07 KfH I Gemäß § 357 Abs. 3 BGB hat der Verbraucher abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung nur dann zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist. Die Auffassung bei § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB handle es sich um eine allgemeine Vorschrift denen § 312 c Abs. 1 und Abs. 2 BGB als Spezialvorschriften auch bezüglich der Rechtsfolgen vorgingen, vermochten sich die Karlsruher Richter im Gegensatz zum OLG Hamburg (Beschluss vom 19.06.2007 - 5 W 92/07) nicht anzuschließen. ...
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29. Dezember 2009

Von den AGBs der Netzbetreiber…

Urteil des BGH vom 17.07.2009, Az.: V ZR 254/08

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Netzbetreibers, in welcher dieser die Haftung für Nachentschädigungsansprüche von Grundstückseigentümern aus § 76 II TKG auf den Betreiber abwälzt ist unwirksam, wenn die Haftung nicht im angemessenen Verhältnis zum Umfang der Nutzung des Netzes durch den Betreiber der Telekommunikationslinie steht.
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03. August 2007

Ausführliches Urteil zur Widerrufsfrist und Musterwiderrufsbelehrung bei eBay

Urteil des OLG Köln vom 03.08.2007, Az.: 6 U 60/07 Ein ungewöhnlich umfangreiches Urteil zur großen Problematik der Widerrufsfrist sowie der Gültigkeit der Musterwiderrufsbelehrung auf der Handelsplattform eBay hat das OLG Köln am 03.08.2007 gefällt. Das OLG Köln ist der Ansicht, dass die amtliche Musterwiderrufsbelehrung sowohl zur Information auf der eBay-Seite verwendet werden kann als auch zur Belehrung in Textform herangezogen werden darf. Das Urteil kommt jedoch ebenfalls zu dem Schluss, dass eine eBay-Angebotsseite dem Textformerfordernis nicht genügt. 
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07. Mai 2012

Eine unverbindliche Bitte

Urteil des LG Hamburg vom 06.01.2011, Az.: 327 O 779/10

Die Klausel "Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden." ist keine unzulässige Verkürzung des Widerrufsrecht. Der angesprochene durchschnittlich verständige und situationsangemessen aufmerksame Durchschnittsverbraucher versteht die Klausel als „Bitte“ und nicht als verbindliche Bedingung für die Ausübung des Widerrufsrecht.
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