Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

24. August 2011

Der Internetbutton – eine europaweite Lösung gegen Internetabzocke?

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 24.08.2011 Ein „Internetbutton“ soll Internetuser davor schützen Opfer von Internetabzockern zu werden. Dieser Button soll in Zukunft unmissverständlich auf den Preis, die Lieferkosten und sonstige Zahlungspflichten des Käufers hinweisen. Der Verbraucher ist nur dann zu einer Zahlung verpflichtet, wenn er bestätigt seine Kostenpflicht zu kennen, wohl durch Betätigung des Internetbuttons.
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03. November 2011

Kosmetika nicht im Internet vertreibbar?

Urteil des EuGH vom 13.10.2011, Az.: C-439/09

Die Firma Pierre Fabre Dermo-Cosmétique verwendet in ihren Verträgen eine Klausel, welche den Verkauf von Kosmetika auf einen physischen Raum und die Anwesenheit eines diplomierten Pharmazeuten beschränkt und dadurch den Vertrieb über das Internet de facto verbietet. Dies stellt eine bezweckte Beschränkung i.S.d. Art. 101 Abs. 1 AEUV dar, wenn eine Inhaltsprüfung ergibt, dass die Klausel in Anbetracht der Eigenschaften der Kosmetika nicht objektiv gerechtfertigt ist.
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05. Mai 2010

„Lieferzeit ca. 1 Woche nach Zahlungseingang“ zulässig

Beschluss des Hanseatischen OLG Bremen vom 18.05.2009, Az.: 2 U 42/09 Bei Fernabsatzverträgen über die Auktionsplattform eBay ist die Formulierung des Verkäufers "die Lieferzeit beträgt ca. 1 Woche nach Zahlungseingang" gegenüber einem privaten Endverbraucher zulässig. Der Senat teilte mit, dass in der Angabe "ca. 1 Woche" kein Verstoß gegen § 308 BGB zu sehen und somit kein Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) begründet sei. Der Verwender der Klausel habe ein berechtigtes Interesse daran, eine verzugsbegründende Angabe des Leistungszeitpunktes zu vermeiden.
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21. Juni 2010

Anzeige von Transportschäden bedarf nicht der Schriftform

Urteil des OLG Köln vom 27.04.2010, Az.: 3 U 160/09 Das Lieferunternehmen DHL darf in seinen AGB nicht festlegen, dass durch den Kunden eine Schadensanzeige bei (Teil-) Verlust oder Beschädigung schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erfolgen muss. Diese Klausel schließt einerseits in unzulässiger Weise die Textform wie E-Mail oder Fax aus. Zudem wird aus der Klausel nicht hinreichend deutlich, dass zur Fristwahrung bereits die rechtzeitige Absendung der Schadensanzeige genügt.

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27. Juli 2010

Unternehmer trägt bei Widerruf auch Hinsendekosten

Urteil des BGH vom 07.07.2010, Az.: VIII ZR 268/07

Der BGH hatte die Frage, ob die Fernabsatzrichtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Kosten der Zusendung der Ware im Falle eines Widerrufs dem Verbraucher auferlegt werden können, dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der EuGH entschied darauf, dass die Fernabsatzrichtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, die dem Verbraucher die Kosten der Zusendung auferlegt, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt. Entsprechend hat der BGH nunmehr entschieden, dass bei einem Widerruf im Fernabsatzrecht der Unternehmer auch die Kosten der Hinsendung zu tragen hat. Es ist daher nicht möglich, den Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Kosten der Zusendung der Ware aufzuerlegen.
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21. September 2011

Sharehoster haften für Urheberrechtsverletzungen

Urteil des LG Hamburg vom 14.06.2011, Az.: 310 O 225/10

Der Betreiber einer Sharehosting-Plattform ist als Störer für die über seinen Dienst begangenen Urheberrechtsverletzungen haftbar. Der Betreiber hatte durch eine Abmahnung Kenntnis von den Urheberrechtsverletzungen, so dass eine besondere Vorsorge getroffen werden musste, um weitere Rechtsverletzungen möglichst zu verhindern. Ausreichende Maßnahmen sind insbesondere nicht der Einsatz eines Hash-Filters und eines unzureichend eingestellten Wortfilters.
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04. Oktober 2010

Belehrung hinsichtlich des Widerrufs und der Rücksendekosten

Urteil des LG Paderborn vom 22.07.2010, Az.: 6 O 43/10

Liegt bei der Verlinkung zur Widerrufsbelehrung ein vorübergehender Fehler vor, wird die Belehrungspflicht des Unternehmers nicht verletzt, wenn der Verbraucher dennoch die Möglichkeit hat, von der Widerrufsbelehrung Kenntnis zu erlangen.
Dem Verbraucher dürfen die Kosten für die Rücksendung bei einem Warenwert von unter 40,- Euro nur dann auferlegt werden, wenn dies vertraglich durch eine gesonderte Vereinbarung, welche in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen werden kann, bestimmt wurde.
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10. Februar 2006

Unwirksame Fälligkeitsklausel

Urteil des OLG Köln vom 01.02.2006, Az.: 11 W 5/06 1. Eine vom Schuldner einer Werklohnforderung durch formularmäßige Verwendung eines Vordrucks (für ein sog. Verhandlungsprotokoll) ausbedungene Zahlungsfrist von 90 Tagen verstößt gegen das gesetzliche Leitbild aus § 286 Abs. 3 BGB und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Dies folgt aus einer Wertung, die sich an der EGRichtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und den hiermit verfolgten Schutzzwecken orientiert. Dies ergibt sich ferner aus den Grundsätzen, die in Rechtsprechung und Literatur zur Verlängerung der zweimonatigen Prüfungsfrist aus § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B entwickelt worden sind. 2. Die Unwirksamkeit der Fälligkeitsklausel bewirkt, dass die gesetzliche Regelung des § 286 Abs. 3 BGB an die Stelle der vertraglichen Regelung tritt. 3. Ein Schuldner, der erst nach Ablauf der gesetzlichen Verzugsregelung aus § 286 Abs. 3 BGB zahlt, gibt dem Gläubiger Veranlassung zur Klage (§§ 91 a, 93 ZPO).
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26. Oktober 2009

Doppelte Schriftformklauseln in AGB unwirksam

Beschluss des OLG Rostock vom 19.05.2009, Az.: 3 U 16/09

In AGBs enthaltene doppelte Schriftformklauseln, die die Schriftform nicht nur für Vertragsveränderungen sondern auch für Änderungen der Schriftform an sich vorschreibt, sind unwirksam. Sie erwecken zu Unrecht den Eindruck, dass sie nicht durch eine die Schriftform nicht eingehaltene Vereinbarung abbedungen werden können. Das verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede, da diese doppelte Schriftformklauseln dazu dienen, Individualvereinbarungen zu unterlaufen.
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19. März 2009

Kein Zahlungsanspruch bei Internet-Kostenfallen

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 04.12.2008, Az.: 6 U 187/07 Werden im Internet kostenpflichtige Angebote unterbreitet, bei denen der durchschnittlich verständige Internetnutzer wegen der Art dieses Angebots und wegen der weiteren Umstände seiner Präsentation mit einer Kostenpflichtigkeit nicht rechnet (sog. „Kostenfalle“), sind an den erforderlichen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit (§ 1 Abs. 1 und Abs. 6 S. 2 PAngV; § 5 UWG) erhöhte Anforderungen zu stellen (...)
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