Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“
Unwirksame AGB in Rechtsschutzversicherungsverträgen
Urteil des OLG München vom 22.09.2011, Az.: 29 U 1360/11
Die von einer Versicherungsgesellschaft in Rechtsschutzversicherungsverträgen mit Verbrauchern verwendete AGB „Der Versicherungsnehmer hat, sowie seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder Erschwerung der Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“ weist den durchschnittlichen Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnismöglichkeiten es ankommt, nicht mit der gebotenen Klarheit darauf hin, welche konkreten Verhaltensweisen ihm durch diese Klausel auferlegt werden. Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt, benachteiligt den Vertragspartner entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen. Demnach ist die verwendete Klausel wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot und Benachteiligungsverbot gem. § 307 BGB unwirksam.Internet-Branchenverzeichnis
Urteil des LG Offenburg vom 15.05.2012, Az.: 1 S 151/11
Wird im Angebotsschreiben der Kostenhinweis für den Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis „getarnt“ (Preis im Adressfeld), so ist dies überraschend i.S.d. § 305 c Abs. 1 BGB. Außerdem berechtigt dies zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, wenn das zur Täuschung geeignete Schreiben planmäßig eingesetzt wird, um unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens"gezielt die Schädigung des Adressaten zu verfolgen.
Honorarbedingungen für freie Journalisten
Widerruf bei telefonischer Heizölbestellung
Urteil des LG Wuppertal vom 26.04.2012, Az.: 9 S 205/10
Das Widerrufsrecht ist nicht gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, wenn der Preis einer bestellten Ware keinen Schwankungen unterliegt, da ein Festpreis (hier: Heizöl) vereinbart ist.
Gültigkeit von Gutscheinen
Urteil des AG Köln vom 04.05.2012, Az.: 118 C 48/12
Die Befristung eines Gutscheins auf ein Jahr verstößt gegen den Grundgedanken grundsätzlich dreijähriger Verjährungsfrist und ist daher als allgemeine Geschäftsbedingung gemäß § 307 BGB unwirksam.Ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamer Preisänderungsklausel
Eine unverbindliche Bitte
Urteil des LG Hamburg vom 06.01.2011, Az.: 327 O 779/10
Die Klausel "Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden." ist keine unzulässige Verkürzung des Widerrufsrecht. Der angesprochene durchschnittlich verständige und situationsangemessen aufmerksame Durchschnittsverbraucher versteht die Klausel als „Bitte“ und nicht als verbindliche Bedingung für die Ausübung des Widerrufsrecht.Hat melango.de dazu gelernt?
Immer wieder ist der Internet-Marktplatz für Geschäftskunden melango.de dazu gezwungen, seine Gebühren gerichtlich einzuklagen. Die Kunden von melango.de berufen sich im Wesentlichen darauf, dass melango.de die Methoden einer Abo-Falle anwende. Daher hat ein Kunde vor dem Amtsgericht Burgwedel, Versäumnisurteil vom 12.01.2012, Az.: 78 C 97/11, negative Feststellungsklage erhoben. Da melango.de trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht anwesend war, wurde ein Versäumnisurteil zu Gunsten des Kunden erlassen.

