Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

31. Mai 2016

Ordnungsgeld i.H.v. EUR 100.000.- gegen Facebook

Facebook-Taste auf PC-Tastatur
Beschluss des LG Berlin vom 11.02.2016, Az.: 16 O 551/10

Gegen Facebook war unter anderem wegen einer AGB-Klausel, die Facebook an den von den Nutzern geposteten Inhalten ein weltweites, unentgeltliches und unterlizenzierbares Nutzungsrecht einräumte, vom LG Berlin (Urteil vom 06.03.2012, Az.: 16 O 551/10) in 1. Instanz ein Unterlassungsverbot ergangen, welches vom Kammergericht (Urteil vom 24.01.2014, Az.: 5 U 42/12) dann auch in 2. Instanz bestätigt wurde. Facebook hatte, nachdem ihm die Verwendung seiner IP-Lizenzklausel untersagt wurde, dann deren Wortlaut lediglich durch die Verwendung synonymer Begriffe geändert. Auch nach dieser Änderung blieb die Kernaussage der Klausel jedoch erhalten und begründete damit einen Verstoß gegen das zuvor ergangene Unterlassungsverbot.

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18. Februar 2015

Zur Zulässigkeit der Einschränkung des Widerrufrechts gegenüber Verbrauchern

"Widerruf" in eckigen Klammern
Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.11.2014, Az.: I-15 U 46/14

Eine Klausel, wonach Rücksendungen von Waren nur über das vom Internetversandhaus online eingerichtete Rückrufzentrum zurückzuschicken sind, sind nicht wettbewerbswidrig, wenn sie nicht als verbindliche Regel formuliert sind. Eine Klausel, nach deren Wortlaut ein Verbraucher zur Rücksendung hochwertiger Artikel davon ausgehen muss, verpflichtend einen besonderen Abholservice in Anspruch nehmen zu müssen, benachteiligt Verbraucher ebenfalls unangemessen. Wird durch eine Klausel eine „Erstattung bzw. Ersatzlieferung“ nach Eingang einer Rücksendung vorgesehen, so ist dies unzulässig, wenn hierdurch von der gesetzlichen Zug-um-Zug Pflicht abgewichen wird.

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18. Mai 2020

Unrechtmäßige Preiserhöhungsklauseln in Mobilfunkverträgen

junger Afrikaner mit Brille und Papier
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 09.04.2020, Az.: 1 U 46/19

Bestimmte Preiserhöhungsklauseln in Verbraucher-Mobilfunkverträgen wurden jetzt für unrechtmäßig erklärt. In dem vorliegenden Fall ging es um die Klausel eines Anbieters, die das Verbraucherwiderrufsrecht bei Preiserhöhung unter fünf Prozent vertraglich ausschließen sollte. Die entscheidenden Richter sahen darin einen Verstoß gegen die rechtliche Wertung des Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 2002/22/EG. Diesem zu Folge müsse ein Widerrufsrecht grundsätzlich bei jeder einseitigen Vertragsänderung bestehen.

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04. Februar 2016

Zur Zulässigkeit einer kostenpflichtigen Servicenummer in einer Widerrufsbelehrung

Handy liegt auf Geldscheinen
Urteil des LG Hamburg vom 03.11.2015, Az.: 312 O 21/15

Eine Widerrufsbelehrung, die eine kostenpflichtige Servicenummer enthält, ist zulässig, wenn der Unternehmer dem Verbraucher nicht mehr als die reinen Kosten des elektronischen Kommunikationsdienstes berechnet (Grundtarif), sodass der Unternehmer keinen Gewinn erzielt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Widerrufsbelehrung zudem eine E-Mail Adresse enthält, über welche das Widerrufsrecht kostenlos ausgeübt werden kann.

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26. Juli 2017

Individuelle Kundenberatung nach Vertragsende?

Frau im Callcenter mit Headset
Urteil des OLG Köln vom 02.06.2017, Az.: 6 U 182/16

Eine vorformulierte Einwilligungserklärung kann gem. §§ 305 ff. BGB überprüft werden. Bezieht sich die Einwilligung auf Werbung, muss der Verbraucher über die konkreten Maßnahmen im Bilde sein sowie seine Erklärung „in Kenntnis der Sachlage“ abgeben. Sofern sich das Telekommunkationsunternehmen vorbehält, die Kundendaten noch nach Vertragsende „zur individuellen Kundenberatung“ zu verwenden, ist die Einwilligungsklausel unwirksam. Denn wie nach Beendigung des Vertrages eine „Kunden“-Beratung stattfinden soll, erschließt sich dem Verbraucher nicht.

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06. Mai 2020

Netflix in Zugzwang

Fernbedienung Netflix
Urteil des KG Berlin vom 20.12.2019, Az.: 5 U 24/19

Das Berufungsurteil des Kammergerichts Berlin bestätigt, was zuvor das Landgericht entschied. Die Beschriftung des Bestellbuttons des Streaming-Dienstleisters Netflix verstößt gegen geltendes Verbraucherschutzrecht. Die Formulierung „Mitgliedschaft beginnen kostenpflichtig nach Gratismonat“ sei im Geschäftskontakt mit Verbrauchern zu missverständlich. Ebenfalls bestätigt wurde die Unwirksamkeit einer Preiserhöhungsklausel in der AGB des Anbieters. Eine solche sei nur wirksam, wenn der Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt würde und eine gewisse Transparenz gewahrt bleibe.

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14. November 2017

Pauschale Vertragsstrafe in Schlemmerblock-AGB ist unzulässig

Schild mit der Aufschrift "Gasthaus"
Pressemitteilung Nr. 135/2017 des BGH zum Urteil vom 31.08.2017, Az.: VII ZR 308/16

Eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 2.500€ in den Herausgeber-AGB des sogenannten "Schlemmerblocks" verstößt gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB und ist somit unzulässig. Eine Strafe dieser Höhe sei unangemessen, da die Vertragsverstöße typischerweise weitaus geringer sind. In den streitigen Fällen galt sie auch schon für einmalige kleinere Verstöße, wie das Anbieten von nur sieben statt acht Hauptgerichten oder gar unhöflichen Service der Angestellten. Dies benachteilige den Vertragspartner unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben.

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05. Mai 2021

Löschen von Meinungsäußerungen auf Social-Media

Illustration eines pinken Megafons mit der Aufschrift "Social Media"
Urteil des OLG München vom 07.01.2020, Az.: 18 U 1491/19

Auf Social-Media-Plattformen Meinungen über tagesaktuelle Themen kundzutun, ist keine Neuheit. Das Löschen solcher Posts von Betreibern der Plattformen auf Berufung ihrer AGB könnte als Eingriff in die Meinungsfreiheit angesehen werden. AGB, die Verhaltensregeln für die Plattform aufstellen, müssen, um gültig zu sein, bezüglich der Beschränkung der Meinungsfreiheit inhaltlich konkret sein. Der Meinungsfreiheit ist hier vor allem das Persönlichkeitsrecht des von dem Beitrag Betroffenen gegenübergestellt.

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