Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

10. August 2017

Stornierungsgebühren von Air Berlin sind unzulässig

Stornierungsgebühren bei Flugreisen
Urteil des EuGH vom 06.07.2017, Az.: C-290/16

1. Art. 23 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft ist dahin auszulegen, dass Luftfahrtunternehmen die von den Kunden für die Steuern, die Flughafengebühren und die sonstigen Gebühren, Zuschläge und Entgelte im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b bis d dieser Verordnung geschuldeten Beträge bei der Veröffentlichung ihrer Flugpreise gesondert ausweisen müssen und sie daher nicht – auch nicht teilweise – in den Flugpreis gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 Buchst. a der Verordnung einbeziehen dürfen.

2. Art. 22 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008 ist dahin auszulegen, dass er dem nicht entgegensteht, dass die Anwendung einer nationalen Regelung zur Umsetzung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen zur Nichtigerklärung einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen führen kann, nach der von Kunden, die einen Flug nicht angetreten oder storniert haben, gesonderte pauschalierte Bearbeitungsentgelte erhoben werden können.

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03. September 2014

Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Verkauf von neuen Computern und gebrauchten Computern

Urteil des LG Coburg vom 09.03.2006, Az.: 1 HK O 95/05

1. Ein Händler, der lediglich gebrauchte Computer und solche 2. oder 3. Wahl anbietet und ein anderer Händler, der sowohl Neuware als auch Retourenware anbietet, stehen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zueinander.

2. Die fehlende Angabe der Telefonnummer und E-Mail Adresse stellt auch bei eBay einen Rechtsverstoß gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung dar.

3. Eine Widerrufsbelehrung, wonach eine Rückabwicklung eines Vertrags nur mit der Original-Verpackung möglich sei, stellt eine zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Regelung dar.

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25. August 2014

Vergütungsabrede für Eintrag in ein Online-Branchenverzeichnis als überraschende Klausel unwirksam

Urteil des LG Saarbrücken vom 06.09.2013, Az.: 10 S 185/12

Eine Entgeldabrede, die im Fließtext eines Anmeldeformulars zu einer Online-Branchenauskunft versteckt ist, ist eine überraschende AGB-Klausel und unwirksam. Die Vergütungsklausel muss mit einem sichtbaren Hinweis versehen sein und für den Kunden gut wahrnehmbar als solche zu erkennen sein. Da Online-Branchenverzeichnisse vielfach unentgeltlich angeboten werden, muss die berechtigte Kundenerwartung hinreichend deutlich korrigiert werden. Musste der Kunde aufgrund der äußeren Gestaltung nicht mit der Klausel rechnen, so gilt sie als überraschend, auch wenn in dem verkleinerten Fließtext des Anmeldeformulars mehrfach auf die Vergütungsverpflichtung hingewiesen wird.

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06. Dezember 2016

Fälligkeit des vollständigen Flugpreises bereits bei der Buchung ist zulässig

Flugtickets und goldene Kreditkarte auf einem Tablet
Urteil des BGH vom 16.02.2016, Az.: X ZR 97/14

a) Die Vereinbarung einer Verpflichtung des Fahr- oder Fluggastes, das Beförderungsentgelt bei Vertragsschluss zu entrichten, widerspricht nicht wesentlichen Grundgedanken des Rechts des Personenbeförderungsvertrags.

b) Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens, nach der der Flugpreis unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig ist, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Fluggastes dar.

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20. März 2018

Wertersatzansprüche von Online-Partnervermittlung rechtmäßig

Online-Partnervermittlung - rotes Herz auf Laptop
Beschluss des BGH vom 30.11.2017, Az.: I ZR 47/17

Der BGH hat eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg zurückgewiesen, da die Rechtssache nach Ansicht des Gerichts keine grundsätzliche Bedeutung hat. In der Vorinstanz war der Betreiberin einer Online-Partnervermittlung ein Wertersatzanspruch gegen einen Nutzer der Partnerbörse zuerkannt worden, der einen Partnervermittlungsvertrag vor Laufzeitende widerrufen hatte. Eine Revision gegen dieses Urteil sei nicht erforderlich, da die auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen der Klägerin nach Ansicht des BGH nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts zudem nicht erfordere.

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02. Oktober 2017

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen auch bei verschreibungspflichtigen Medikamenten

Schild mit Aufschrift Versandapotheke vor Apotheker-Kittel
Urteil des LG Konstanz vom 28.04.2017, Az.: 6 O 183/16

a) Bestellt ein Verbraucher bei einer Versandapotheke online ein Medikament, ist er verpflichtet seine Telefonnummer anzugeben. Seitens der Versandapotheke reicht es dabei nicht aus, lediglich ein mit Sternchen gekennzeichnetes Pflichtfeld zu generieren, sondern es muss auch ein Hinweis darauf vorhanden sein, dass die Telefonnummer des Verbrauchers zur aktiven Beratung genutzt werden kann.

b) Aufgrund der Arzneimittelsicherheit ist es unlauter, wenn für die Kundenberatungshotline ein Entgelt in Höhe von 20 Cent aus dem deutschen Festnetz und 60 Cent für Anrufe aus dem Mobilfunknetz erhoben wird.

c) Der Besteller hat insoweit kein Anspruch auf eine Speicherungsmöglichkeit der AGB bei Abgabe seiner Angebotserklärung, lediglich erst bei Vertragsschluss. Der Vertrag als solcher kommt erst mit der Bestellbestätigung zustande. Die bloße Übersicht über die Waren einer Internetseite stellt rechtlich noch kein Angebot dar.

d) Auch ein Vertrag über verschreibungspflichtige oder apothekenpflichtige Medikamente kann widerrufen werden, da ansonsten eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers gegeben wäre.

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16. Dezember 2015

Strom-Abrechnung entgegen AGB stellt Wettbewerbsverstoß dar

3 Würfel mit den Buchstaben "AGB" auf einem beschriebenen Papier mit einem Stift
Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.07.2014, Az.: I- 20 U 231/13

Ein Stromkonzern handelt wettbewerbswidrig, wenn dieser vom Verbraucher entgegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Leistung einer Abschlagszahlung verlangt, welche sich nicht an dem Energieverbrauch der vorangegangenen zwölf Monate orientiert. In einem solchen Fall liegt eine Irreführung der Verbraucher nach § 5 I S. 2 Nr. 2 UWG vor.

Ergibt sich aus der Abrechnung der geleisteten Abschlagszahlungen und geschuldeten Entgelte des Vorjahres ein entsprechendes Guthaben, so ist die Verrechnung des Guthabens mit den Abschlägen des Folgejahres über die erstnächste Abschlagszahlung hinaus ebenfalls unzulässig, sofern eine solche Verrechnung nicht in den AGB vereinbart wurde.

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16. August 2018

AGB-Klauseln, die überhöhte Pauschalbeträge beinhalten, sind unzulässig

blauer Würfel mit den Buchstaben "AGB" auf Tastatur
Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.03.2018, Az.: I-20 U 39/17

Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens, die eine Rücklastschrift-Pauschale i.H.v. EUR 5,- sowie eine Mahn-Pauschale i.H.v. EUR 3,- beinhalten, können einen Verstoß gegen § 309 Nr. 5 lit. a) BGB darstellen. Insofern trifft den Klauselverwender die Darlegungs- und Beweislast dahingehend, dass der angeführte Pauschalbetrag dem typischen Schadensumfang entspricht. Kommt der Verwender dem nicht nach und werden von der Gegenseite zudem zutreffende oder jedenfalls nicht wiederlegte niedrigere Beträge im Hinblick auf den Schadensumfang benannt, so ist die Klausel grundsätzlich unzulässig.

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27. November 2020 Top-Urteil

Keine Haftungserleichterung für Banken in Bezug auf kontaktloses Zahlen ohne PIN

Frau bezahlt mit Kreditkarte
Urteil des EuGH vom 11.11.2020, Az.: C-287/19

Beim Verlust einer Bankkarte mit kontaktloser Bezahlfunktion trägt der Kunde nicht das Risiko für unautorisierte Zahlungsvorgänge, die getätigt werden, nachdem er das Abhandenkommen der Karte bei der Bank gemeldet hat. Die Bank könne in ihren AGB ihre Haftung für nicht autorisierte Zahlungen nicht ausschließen, indem sie vorgibt, dass es technisch unmöglich sei, die sogenannte Nahfeldkommunikationsfunktion (NFC-Funktion) für das kontaktlose Zahlen von Kleinbeträgen bis zur Grenze von 25 Euro ohne PIN-Eingabe zu sperren. Der Kunde müsse den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung der Karte unverzüglich und kostenlos der Bank melden können. Nach dieser Meldung dürften keine finanziellen Folgen für den Kunden entstehen - es sei denn, er hat in betrügerischer Absicht gehandelt.

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