Urteile aus der Kategorie „Allgemein“

14. Februar 2022

Dauerhafte Kontensperre bei Versenden von CEI-Fotos

Vorhängeschloss umgeben von Daten
Urteil des LG München I vom 31.01.2022, Az.: 42 O 4307/1

Das LG München I hat in seinem Urteil festgestellt, dass ein soziales Netzwerk das Benutzerkonto eines Users, welcher Fotos mit CEI-Inhalt versendet, sofort und dauerhaft sperren kann. Durch das Versenden der Fotos mit CEI („Child Exploitative Imagery“) -Inhalt über ein soziales Netzwerk besteht die Gefahr der multiplen Weiterverbreitung, die auf digitalem Wege einfach erfolgen kann. Dem sozialen Netzwerk ist es deshalb in dieser Situation nicht zuzumuten, das Vertragsverhältnis mit dem User aufrechtzuerhalten. Dies gilt auch, wenn der User die Fotos nicht öffentlich verbreitet, sondern in einer privaten Mitteilung an eine dritte Person versendet.

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10. Februar 2022

Facebook darf „erinnern“

Emoticons in rot, gelb, grün
Beschluss des LG Karlsruhe vom 19.01.2022, Az.: 13 O 3/22

Das Vorschalten/Einblenden eines Hinweises, mit dem ein Nutzer gebeten wird, vor dem Teilen eines zuvor nicht angeklicktem (und folglich nicht gelesenem) Facebook-Posts, diesen zunächst zu lesen, ist weder eine Herabsetzung der journalistischen Leistung der Autorin, noch eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs. Durch das Einblenden von Hinweisen, einen (ungelesenen) nicht angeklickten Text vor dem Teilen bitte zu lesen, wird der Verfasser des Beitrags nicht daran gehindert, den Beitrag zu publizieren und der Nutzer nicht daran gehindert, den Beitrag zu lesen und/oder ihn zu teilen. Zudem liege auch keine auf den Inhalt des Beitrags bezogene Stellungnahme von Facebook oder von ihr beauftragte Faktenprüfer vor, urteilte das Gericht. Folglich sah das Gericht in den Vorschaltungen keine paternalistischen Anmaßungen, die Vorbehalte eines Monopolisten gegenüber journalistischem Inhalt formulierten.

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10. Februar 2022

Verarbeitung von sensiblen Daten im Asylverfahren erlaubt

Würfel mit DSGVO-Aufschrift und Paragraphenzeichen auf einer Tastatur
Beschluss des VG Berlin vom 17.01.2022, Az.: 3 L 664/21 A

Ein Bundesamt, das einem Asylantragssteller im Zuge eines den Flüchtlingsstatus betreffenden Widerrufsverfahrens eine Mitwirkungsaufforderung erteilt, darf in dessen Rahmen sensible personenbezogene Daten verarbeiten. Dies gilt auch in Fällen, bei denen der Adressat aufgefordert wird, Belege einer Konversion zu einer anderen Religion oder Engagements in einer Glaubensgemeinde vorzulegen. Die Mitwirkungsaufforderung und die anschließende Verarbeitung der Daten sind mit den unionsrechtlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung vereinbar. Im Einzelnen betonte das Gericht, dass es dem Bundesamt ohne die Verarbeitung dieser Daten kaum möglich wäre, eine Prüfung von Widerrufsvoraussetzungen vorzunehmen. Folglich sind die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. g) DSGVO gegeben.

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10. Februar 2022

Keine Ansprüche von Webseiten-Betreibern gegen „Ad-Blocker“-Anbieter

Mann tippt auf Laptop mit Adblock Zeichen
Urteil des LG Hamburg 8. Zivilkammer vom 14.01.2022, Az.: 308 O 130/19

Gegen die Vertreiber von "Ad-Blockern" können keine urheberrechtlichen Unterlassungsansprüche, die entsprechenden Browser-Plugins anzubieten, geltend gemacht werden. Die Vertreiber unterliegen auch keiner Auskunftspflicht bezüglich Downloadzahlen oder Anzahl der Nutzer von "Ad-Blockern" gegenüber den betroffenen Webseiten-Betreibern. Es liegt in diesen Fällen keine unberechtigte Vervielfältigung und/oder Umarbeitung von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen i.S.d. §§ 69a, 69c Nr. 1 und 2 UrhG vor. Das Gericht führt zur Begründung näher aus, dass die Vorgänge, die durch die entsprechenden Browser-Plugins hervorgerufen werden und dazu führen, dass Werbung ausgeblendet wird, keine seitens der Webseite übermittelten Daten ändert. Vielmehr sei dies als Eingriff in den Ablauf des Programms zu werten, was jedoch nicht von § 69c Nr. 2 UrhG erfasst ist, sodass urheberrechtliche Ansprüche nicht gegeben sind.

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20. Dezember 2021

Keine Datenschutzverletzung bei Nennung des Eigentümers von einer mit Legionellen befallenen Wohnung in der Wohnungseigentümerversammlung

weißer Ordner auf dem Datenschutz steht mit Paragraphenzeichen im Vordergrund
Urteil des OLG München vom 27.10.2021. Az.: 20 U 7051/20

Das OLG München hat die Nennung der Namen von Eigentümern in der Wohnungseigentümerversammlung mit einer mit Legionellen befallenen Wohnung für rechtmäßig und erforderlich erklärt. Daher können die Eigentümer keine Schadensersatzansprüche aus Art. 82  Abs. 1 DSGVO  geltend machen. Das Verarbeiten der Daten in der mit der Einladung zur Eigentümerversammlung verschickten Tagesordnung sei rechtmäßig i.S.d. Art. 6 DSGVO, so das Gericht. Die explizite Namensangabe sei zudem sogar erforderlich, da nur so die Möglichkeit für die übrigen Miteigentümer bestehe, gezielte Fragen bzgl. des Umfangs der Beseitigungsarbeiten, oder in Rede stehende Mietminderungen etwa, an die betroffenen Eigentümer zu richten. Mangels entsprechender Angaben in der Teilungserklärung hätte allein die Angabe der Wohnungsnummer in dem konkreten Fall die Miteigentümer nicht in die Lage versetzt, die Namen der betroffenen Eigentümer zu ermitteln.

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09. Dezember 2021 Top-Urteil

Sturz im Homeoffice ist ein Arbeitsunfall

Mann mit Bürounterlagen liegt an Treppe weil runtergefallen
Pressemitteilung Nr. 37/2021 des BSG zum Urteil vom 08.12.2021, Az.: B 2 U 4/21 R

Dass ein Treppensturz im Homeoffice ein Arbeitsunfall sein kann, entschied das Bundessozialgericht. Der klagende Mann stürzte auf der Treppe zwischen Bett und dem eine Etage tiefer gelegenen Büro. Dort begann er unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte eine Zahlung jedoch ab. Während das Sozialgericht Aachen den Sturz als Arbeitsunfall ansah, nahm die Berufungsinstanz lediglich eine unversicherte Vorbereitungshandlung an. Das BSG bestätigte jetzt die Entscheidung der ersten Instanz: der Weg zum Schreibtisch diene der erstmaligen Arbeitsaufnahme und sei deshalb als Betriebsweg versichert.

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22. November 2021

Energieverbrauch muss bei Internetwerbung von PKWs gekennzeichnet sein

Energiekennzeichnung Auto
Urteil des LG München vom 11.11.2021, Az.: 17 HK O 1346/21

Das Landgericht München entscheidet in einem aktuellen Urteil, dass ein Nichtaufführen von Kraftstoffverbrauch und CO²-Bilanz bei Internetwerbung für den Autoverleih ein Verstoß gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Pkw (Pkw-EnVKV) darstellt. Geklagt hat der Umwelt- und Verbraucherschutzband gegen einen Websitebetreiber, der auf seiner Internetseite Autos zum Mieten anbietet. Die Widerklage und der Einspruch der Beklagten, sie würde die Autos lediglich vermieten und nicht leasen, wurden abgewiesen. Die Kraftstoffverbrauchsangaben in Werbeanzeigen dienen dazu, dem Verbraucher einen Vergleich zwischen dem Energieverbrauch unterschiedlicher Fahrzeugtypen zu bieten.

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05. Oktober 2021 Top-Urteil

Zahnärzte dürfen sich ohne Facharzt trotzdem Kieferorthopäde nennen

Zahnarzt behandelt Patientin in Praxis
Urteil des BGH vom 29.07.2021, Az.: I ZR 114/20

Das Werben mit den Angaben „Kieferorthopädie“ und „(Zahnarzt-)Praxis für Kieferorthopädie“ ist für Zahnärzte, die nicht über die Qualifikation Fachzahnärzte für Kieferorthopädie verfügen, grundsätzlich erlaubt, so der BGH. Ein generelles Verbot stelle einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG dar. Die Werbung ist aber dann untersagt, wenn der Zahnarzt nicht über seine fehlende Qualifikation aufklärt. Die kurze Bezeichnung seiner Person mit einer alternativen Qualifikation genügt nicht, erklärte das Gericht.

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30. September 2021

Werbeslogan „bestes 5G-Netz der Telekom“ mit CHIP Testergebnis verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

5G Hologramm
Urteil des LG Hamburg vom 20.07.2021, Az.: 416 HKO 63/21

Das Landgericht Hamburg hat im Berufungsverfahren wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen dem Werbeslogan „Bestes 5G-Netz der Telekom“ in Verbindung mit dem Testsiegel „Bestes Netz“ der Fachzeitschrift Chip aufgehoben. Bei der Werbung handelt es sich um keine unzulässige Spitzen- und Alleinstellungsbehauptung, da durch die Verbindung mit dem Testsiegel keine Selbsteinschätzung des Unternehmens vorliegt. Die angeführten Gründe des Konkurrenten, es handele sich um eine irreführende Werbung, da der Testsieg sich auf das Gesamtnetz bezieht, sind nicht maßgeblich. Die Telekom war sowohl als bestes Gesamtnetz als auch in der Unterkategorie bestes 5G-Netz Testsieger und stellt somit keine unwahren Tatsachen dar. Darüber hinaus ist nicht relevant, dass der Ausbau des 5G-Netzes noch nicht abgeschlossen sei, da dies dem maßgeblichen Verkehrskreis bewusst ist.

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20. August 2021

Wann ist es einem Unternehmen gestattet mit „jahrelanger Erfahrung“ zu werben?

Ein blauer Orden mit der Aufschrift geprüfte Qualität
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.03.2021, Az.: 6 U 212/19

Wirbt ein Unternehmen mit "jahrelanger Erfahrung", so muss eine wirtschaftliche Fortdauer bestehen. Diese liegt dann vor, wenn trotz Änderungen das frühere Unternehmen dem heutigen noch wesensgleich ist und der Verkehrskreis das auch erkennen kann. In dem Fall einer Werbung für Whirlpools entschied das OLG, dass für den Verkehrskreis erkennbar sei, dass mit der Werbung der Tochtergesellschaft mit "jahrelanger Erfahrung" die Erfahrung der Muttergesellschaft gemeint sei und die Werbung deshalb zulässig sei.

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