Urteile aus der Kategorie „Allgemein“

12. Juli 2024 Kommentar

UDRP-Verfahren: Oris Holding AG scheitert im Streit um die Domain „oris.com“ wegen mangelnder Beweise

verschiedene Top Level Domains als hexagon
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 14.06.2024, WIPO Case No. D2024-1708

Obschon die Oris Holding AG international markenrechtlichen Schutz hinsichtlich „ORIS“ genießt, ist sie nicht Inhaberin der Domain „oris.com“. Das wollte die Oris Holding AG nun aber im Wege eines UDRP-Verfahrens ändern, da die Dauer des markenrechtlichen Schutzes über die Registrierungsdauer der Domain hinausgeht. Problematisch war jedoch schon die Feststellung des Verfahrensgegners. Grund dafür waren verschiedene Kontaktdaten des bisherigen Domaininhabers, welche sich zum einen aus dem offiziellen Register und zum anderen aus sonstigen – von der Beschwerdeführerin eingebrachten - Daten, deren Herkunft unbekannt ist, ergeben. Die sich übereinstimmende Postanschrift weist auf einen Verfahrensgegner aus Japan hin.

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03. Juni 2024

Mogelpackung: wenn das Waschgel nur zu 2/3 gefüllt ist

Roter Mogelpackung-Stempel
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 29.05.2024, Az.: I ZR 43/23

Sind Verpackungen nur zu zwei Dritteln befüllt, so liegt darin regelmäßig eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung und somit eine "Mogelpackung". Ursächlich für dieses Urteil war ein Herrenwaschgel, das nur bis zum sichtbaren Teil der Verpackung befüllt wurde. Darin ist eine Irreührung der Verbraucher zu sehen, da regelmäßig davon auszugehen ist, dass eine Verpackung knapp bis zum oberen Rand befüllt ist. Ist dies nicht der Fall, so müsse dies erkennbar sein, so das Gericht.

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16. Mai 2024

Haften Plattformbetreiber für Urheberrechtsverstöße von Dritten?

Einkaufwagensymbol auf Tastatur steht für Online Shopping
Urteil des OLG Nürnberg vom 01.08.2023, Az.: 3 U 2910/22

Ein Plattformbetreiber, der einen Marktplatz für Online-Händler anbietet, haftet als Störer für etwaige Urheberrechtsverstöße der Händler. Dies gilt nur, solange keine ausreichenden Vorkehrungen zur Vorbeugung derartiger Verstöße getroffen wurden.

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16. Mai 2024 Top-Urteil

Ist die Übersetzung der Bibel urheberrechtlich geschützt?

Ausschnitt aus dem Urheberrechtsgesetz
Urteil des LG Stuttgart vom 29.01.2024, Az.: 17 O 679/03

Auch Übersetzungen können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine neue schöpferische Leistung darstellen. Dies gilt laut LG Stuttgart auch für die bekannte Neu-Übersetzung der Bibel von 1984, wie aus einem aktuellen Urteil hervorgeht. Demnach hat die Übersetzung einen gänzlich eigenen Charakter, der sich grundlegend vom Urtext unterscheidet.

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06. Mai 2024

Wie viel Schadensersatz für Filesharing?

Urteil des LG Frankenthal vom 19.03.2024, Az.: 6 S 12/23

Der Schadensersatz bei öffentlicher Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Filme, richtet sich nach einer gewissen Vermutungsregel. Es werden die Kosten für eine Einzellizenz berechnet und mit einem passenden Faktor multipliziert. Der Faktor orientiert sich an der Vermutung, wie oft der Film aufgerufen und abgespielt wurde. Grundlegend ist diese Vermutung bei Musikwerken höher anzusetzen als bei Filmen.

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09. April 2024

Unionsrechtskonforme Auslegung des § 19c S. 1 MarkenG

Ueberschrift eines BGH-Urteils mit einer Hand, die einen Kugelschreiber hält.
Urteil des BGH vom 22.02.2024, Az.: I ZR 217/22

1. Die Vorschrift des § 19c Satz 1 MarkenG gewährt der obsiegenden Partei nicht nur bei Unterlassungsklagen, sondern auch bei Klagen auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Schadensersatzfeststellung einen Anspruch auf Urteilsbekanntmachung.

2. Der Begriff des "berechtigten Interesses" gemäß § 19c Satz 1 MarkenG ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass die der obsiegenden Partei zu Gebote stehende Befugnis zur Urteilsbekanntmachung unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit steht.

3. In die Verhältnismäßigkeitsprüfung ist der Zeitablauf seit den markenrechtsverletzenden Handlungen einzustellen, weil Zweck der Urteilsbekanntmachung auch die Beseitigung fortwirkender Störungen ist. Daneben sind weitere Umstände zu berücksichtigen wie die durch den Vertrieb markenrechtsverletzender Ware verursachte Marktverwirrung, Art und Umfang der Verletzung, die öffentlichkeitswirksame Werbung für markenrechtsverletzende Produkte, die Art des Vertriebs, die Bekanntheit der Marke und der Grad des Verschuldens des Verletzers.

4. Da die Veröffentlichung von in Verfahren wegen Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums ergangenen Gerichtsentscheidungen auch das Ziel hat, künftige Verletzer abzuschrecken und zur Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit beizutragen, sind im Rahmen einer unionsrechtskonformen Anwendung von § 19c MarkenG auch generalpräventive Aspekte in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzubeziehen

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18. März 2024

Instagram-Post von Rihanna hat Nichtigerklärung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters zur Folge

Logo des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Pressemitteilung des EuG zum Urteil vom 06.03.2024, Az.: T-647/22

Das Europäische Gericht hat die Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 11.08.2022 bezüglich der Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters von Puma für Turnschuhe bestätigt. Diese Nichtigerklärung ging auf einen Antrag von Handelsmaatschappij J. Van Hilst (HJVH) zurück, wobei eine frühere Offenbarung des Geschmacksmusters bemängelt wurde. Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann gem. Art. 4 Abs. 1 der EG-Geschmacksmuster-Verordnung geschützt werden, wenn sie neu sind und eine Eigenart aufweisen. Das Design ist nach Art. 5 und 7 der Verordnung neu, wenn es zwölf Monate vor Anmeldung noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde oder Fachkreisen des betreffenden Wirtschaftszweiges nicht bekannt sein konnte. Durch einen Instagram-Post von Rihanna Mitte Dezember 2014 (Instagram: badgalriri), auf dem sie gezeigt wird als sie den Vertrag zur Kreativdirektorin von Puma unterzeichnete, wurde nach Ansicht der EUIPO und des EuG aber das Geschmacksmuster der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Damit wurde das Design zwölf Monate vor der Antragsstellung zur Eintragung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum im Jahr 2016 öffentlich zugänglich und damit die spätere Nichtigerklärung geboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Puma kann Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

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