Urteile aus der Kategorie „Allgemein“

28. Februar 2025

Keine Kostenauferlegung bei unpräziser Abmahnung!

Mann übergibt Brief mit Abmahnung
Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vom 25.02.2025, Az.: 6 W 12/24

In einem von uns vertreten Fall, hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht zugunsten unseres Mandanten entschieden. Eine Abmahnung, welche die konkrete Verletzungshandlung nicht verständlich benennt, und somit keinen hinreichenden zu verantwortenden Verstoß erkennen lässt, kann die im Anerkenntnisurteil enthaltene Kostenentscheidung nicht auf den (Verfügungs-) Beklagten auferlegen. Das Schleswig-Holsteinische OLG stellte hierbei u.a. darauf ab, dass der Testkauf, der Anlass der Abmahnung war völlig unzureichend beschrieben wurde. Weiter stellte das OLG klar, dass selbst für den Fall, dass der von der Verfügungsklägerin gerügte Verstoß gegen ihre Markenrechte kein Einzelfall war und bekannt sein musste, dies nichts daran ändert, dass die Abmahnung der Verfügungsklägerin dies nicht verständlich benannt hatte.

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27. Februar 2025

Kostenauferlegung trotz unpräziser Abmahnung?

Mann übergibt Brief mit Abmahnung
Anerkenntnisurteil des LG Kiel vom 20.11.2024, Az.: 14 O 77/24

Das LG Kiel hat mit Anerkenntnisurteil entschieden, dass eine (unpräzise) Abmahnung zwar für sich genommen nicht den Anforderungen der Grundsätze eines fairen Verfahrens entspricht. Dennoch wurden unserem Mandanten trotz sofortigen Anerkenntnisses die Kosten des Verfahrens auferlegt. Unserem Mandanten sei sein rechtsverletzendes Verhalten bekannt gewesen sei, mit der Folge, dass dessen Verhalten zur Erhebung einer Klage Veranlassung gegeben habe. Einer weiteren Präzisierung der Abmahnung bedürfe es laut dem Landgericht Kiel nicht. Dieser Auffassung schloss sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht jedoch nicht an, sondern hob das Urteil mit Beschluss vom 25.02.2025, Az. 6 W 12/24 auf.

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24. Februar 2025 Top-Urteil

Weiterleitung von Positivdaten kein DSGVO Verstoß

DSGVO und Paragraphen zeichen auf Würfeln liegen auf Tastatur
Urteil des LG Augsburg vom 29.01.2025, Az.: 121 O 110/24

Wer mit einem Telefonanbieter bspw. einen Mobilfunkvertrag abschließt, kann keine Schadens- oder Unterlassungsansprüche geltend machen, wenn der Anbieter Positivdaten i.S.d DSGVO an Auskunfteien wie z.B. die Schufa Holding AG weiterleitet. Zum einen kommt die Weiterleitung der Daten dem Verbraucher selbst zugute (Schutz vor Identitätsdiebstahl), und zum anderen stellt eine solche Übermittlung (im Gegensatz zu Datenleck-Fällen) keinen Kontrollverlust des Verbrauchers über seine Daten dar, begründete das LG Augsburg seine Entscheidung.

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24. Februar 2025

Buttonlösung bei Abschluss eines kostenlosen Probeabos

Verbraucherschutz mit Glühbirnen
Urteil des KG Berlin vom 05.11.2024, Az.: 5 UKl 5/24

Der Anwendungsbereich der Buttonlösung (die anzuklickende Schaltfläche bei einer Zahlungsverpflichtung eines Verbrauchers im elektronischen Geschäftsverkehr muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlichen Formulierung beschriftet sein) ist dann nicht eröffnet, wenn nach Ablauf des Probemonats eine weitere Vertragserklärung des Kunden erforderlich ist, um ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen. Die zum Abschluss des in ein kostenpflichtiges Abo führende Willenserklärung wird nämlich erst zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben, sodass das Betätigen des Probeabos lediglich als Start eines Bestellungsvorgangs verstanden werden kann, nicht aber zu einem Abschluss des Bestellvorgangs führt.

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24. Februar 2025

Dubai-Schokolade keine Irreführung

Querschnitte von zwei Tafeln Dubaischokolade, die in der Hand gehalten werden
Beschluss des LG Frankfurt vom 21.01.2025, Az.: 2-06 O 18/25

Die Bezeichnung einer Schokolade als "Dubai-Schokolade", ohne dass diese tatsächlich aus Dubai stammt, ist laut dem LG Frankfurt keine Irreführung gem. § 5 Abs. 1, 2 Nr. 1 UWG. Grund hierfür ist, dass es sich bei "Dubai-Schokolade" nicht um einen Rohstoff oder ein einheitliches Produkt handelt, sondern ein aus mehreren Bestandteilen (u.a. Pistazien, Engelshaar/Künefe) bestehendes Lebensmittel. Die Verwendung des Wortbestandteils "Dubai" lässt dann nach der Verkehrsauffassung nicht zwingend auf den Ursprungsort schließen, sondern ist vielmehr als Gattungsbegriff für bestimmte Rezepturen aufzufassen.

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11. Februar 2025

„Nazi-Troll“- Bezeichnung durch Streamerin unzulässig

Ein weißes Verkehrsschild mit dem Schriftzug "Persönlichkeitsrecht" vor einer Wiese, im Hintergrund blauer Himmel und ein Baum am Horizont
Urteil des LG Hamburg vom 15.11.2024, Az.: 324 O 507/23

In der Öffentlichkeit stehende Personen als "Nazi-Troll" zu bezeichnen, ohne dass es Anknüpfungstatsachen gibt, aus denen sich eine Einstellung oder Überzeugung ablesen lässt, die auf eine Übereinstimmung mit der Ideologie des Nationalsozialismus schließen lassen, ist unzulässig. Für das Bejahen der Anknüpfungspunkte reicht es insbesondere nicht aus, dass die verletzte Person vermehrt durch Transfeindlichkeit und Misogynie aufgefallen ist. Dies gilt selbst dann, wenn die "Nazi-Troll"-Äußerung erkennbar nicht zum Ausdruck bringen soll, dass tatsächlich eine rechtsradikale Gesinnung bei der verletzten Person vorliegt, sondern ein (Fehl-)Verhalten bewerten will.

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11. Februar 2025

Kein Vergleichsmehrwert bei einer Vereinbarung zum Wettbewerbsverbot

Beschluss des LArbG vom 08.11.2024, Az.: 26 Ta (Kost) 6051/24

Eine im Rahmen eines Vergleichs geschlossene Vereinbarung, die auf Aufhebung des im Arbeitsvertrag vereinbarten Wettbewerbsverbots zielt und das Entfallen einer Karenzentschädigung regelt, sorgt bei der Berechnung des Gegenstandswerts nicht dafür, dass die für dessen Dauer zu zahlende Karenzentschädigung in Ansatz zu bringen ist. Folglich ist ein höherer Mehrwert zu verneinen. Grund hierfür ist insbesondere, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts, die zum Abschluss eines Vergleichs führt, mit der Einigungsgebühr als solche abgegolten ist. Bzgl. der Regelung zum vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbot bedarf es einer Einzelfallbeurteilung, welche die jeweiligen Interessenlagen berücksichtigen muss. Diese fällt jedoch tendenziell gegen eine Werterhöhung aus, so das LArbG Berlin in seinem Beschluss.

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12. Dezember 2024

Kein Anspruch auf Löschung eines Negativeintrags trotz geringer Summe

DSGVO und Paragraphen zeichen auf Würfeln liegen auf Tastatur
Urteil des OLG München vom 19.11.2024, Az.: 27 U 2473/24 e

Ein Anspruch auf Löschung eines Negativeintrags aus Art. 17 I d), a), oder c) DSGVO besteht jedenfalls dann nicht, wenn dieser darauf gestützt wird, dass die von einer Auskunftei zum Zwecke einer Bonitätsbewertung verarbeiteten und gespeicherten Datensätze über das Zahlungsverhalten einer Person nicht erforderlich sind. Dies gilt selbst dann, wenn es sich konkret um verzögerte Zahlungen eines Betrages in einer Größenordnung von 300 - 400 € handelt. Insbesondere ist die Speicherung erforderlich, da die Auskunftei ansonsten ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden über die relevante Person mangels vollständiger Datengrundlage sonst nicht erfüllen kann. Die Verarbeitung der Datensätze zu diesem Zwecke seien auch erforderlich und rechtmäßig iSd. (Art. 6 I Uabs. 1 lit. f) DSGVO), so das OLG München in seinem Hinweisbeschluss.

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06. Dezember 2024

Keine Löschung eines Schufa-Eintrages und Scorewertberichtigung

roter Stempelabdruck mit Aufschrift "SCHUFA!"
Urteil des LG Wiesbaden vom 19.09.2024, Az.: 3 O 156/24

Bei Zahlungsstörungen, welche bei einer Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden Wirtschaft in Deutschland vermerkt worden sind, besteht auch dann kein Anspruch auf Löschung der (Schufa-) Eintragungen, wenn die Verbindlichkeiten mit überobligatorisch hohen Rückzahlungsbeträgen getilgt werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn geltend gemacht wird, dass es sich bei den Eintragungen um „unrichtige Forderungen“ oder „nicht offene Forderungen“ handelt. Grund hierfür ist u.a., dass diese Begriffe zu ungenau sind, so das LG Wiesbaden in seinem Urteil.

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02. Dezember 2024

Schadensersatz gegen Facebook wegen Kontrollverlustes über Daten durch sog. Scraping unbekannter Dritter

Pressemitteilung Nr. 218/2024 des BGH zum Urteil 18.11.2024 (Az.: VI ZR 10/24)

Der Umstand, dass auf der Social-Media-Plattform "Facebook" Accounts mittels der Telefonnummer gefunden werden können, führte zum sog. Scraping durch unbekannte Dritte. "Scraping" ist eine Verknüpfung von den öffentlich einsehbaren Daten des Facebook-Profils und der entsprechenden Handynummer, indem mittels der beschriebenen Suchfunktion willkürliche Ziffernkombinationen ausprobiert werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dazu insbesondere zu entscheiden, ob Betroffene immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen des Kontrollverlustes über die Daten verlangen können. Entgegen der Vorinstanz (OLG Köln) bedarf es laut dem BGH dazu gerade keiner über den Kontrollverlust hinausgehende psychischer Beeinträchtigung. Vielmehr begründe bereits ein kurzzeitiger Verlust über die Kontrolle der eigenen Daten, unabhängig von konkreten negativen Folgen, einen solchen Anspruch.

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