Urteile aus der Kategorie „Allgemein“

05. Mai 2025

Berichterstattung auf Basis von Hacker-Datei erfordert genaue Prüfung

Frau hält weißes Tablet in den Händen
Urteil des OLG Frankfurt vom 27.03.2025, Az.: 16 U 9/23

Daten eines Social-Media-Profils, die von einem Hacker erlangt wurden, genügen nicht um die Authentizität von Äußerungen nachzuweisen. Sollte also z.B. eine Person des öffentlichen Lebens im Verdacht stehen, menschenverachtende Ansichten zu haben, können vermeintliche Chatäußerungen von seinem Account nicht in Zeitungen veröffentlicht werden, wenn die elektronische Datei durch kriminelle Energie erlangt wurde und nicht signiert ist. Das OLG Frankfurt begründet diese Ansicht damit, dass eine solche elektronische sog. html-Datei nicht fälschungssicher sei, weshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich nicht um den unveränderten Datenbestand wie auf dem Account handele.

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22. April 2025 Top-Urteil

App-Zentrum III

Facebook F auf einer blauen Taste einer Tastatur
Urteil des BGH vom 27.03.2025 , Az.: I ZR 186/17

Das App-Zentrum von Facebook, in dem Spiele (online) bereitgestellt werden und der Nutzer erst nach Einwilligung darin, dass die App "seine allgemeinen Informationen", die E-Mail-Adresse, und Statusmeldungen übermitteln, und darüber hinaus im Namen des Verbrauchers zu "posten", spielen kann, verstößt gegen Informationspflichten der DSGVO und damit zugleich gegen gesetzliche Bestimmungen des unlauteren Wettbewerbs. Es sei nämlich u.a. nicht erkennbar, welche Daten für den (weiteren) Transfer an vierte Unternehmen freigegeben würden, und welchem Zweck die Übertragung diene.

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10. April 2025

Inlandsbezug im Rahmen einer Urheberrechtsverletzung? – Domain als wichtiges Indiz

Symbol mit Domainendung .de
Urteil des BGH vom 05.12.2024, Az.: I ZR 50/24 Sachverhalt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Rahmen eines Urheberrechtstreites über die Anwendbarkeit deutschen Rechts sowie einen inländischen Bezug zu entscheiden. Konkret musste die Klägerin – ein Kleidungshersteller – feststellen, dass Fotos von entsprechenden Kleidungsstücken der Klägerin als Vorschaubilder auf Google vorgeschlagen werden, wobei die dahinterstehenden Domains gerade nicht der Klägerin zuzuordnen sind. Vielmehr leiteten die verlinkten Vorschaubilder auf eine kasachische bzw. ukrainische Internetseite (Top-Level-Domains „.kz“ bzw. „.ua“). Aus Sicht der Klägerpartei verwirklicht sich darin eine Urheberrechtsverletzung, aus dieser sich ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verwendung der Bilder ergibt.

Entscheidung

Der BGH wies die Revision zurück und bestätigte somit die Berufungsentscheidung des OLG Hamburg. Inhaltlich war indes die Frage des Inlandsbezuges Schwerpunkt der Prüfung. Ein möglicher Unterlassungsanspruch ergebe sich aus § 97 Abs. 1 UrhG. Dazu müsste ein geschütztes Medium von der Beklagtenseite öffentlich zugänglich gemacht worden sein (§ 19a UrhG). Dass deutsche Schutzrechte geltend gemacht werden genügt, um in einem ersten Schritt die grundsätzliche Anwendbarkeit des inländischen Rechts zu bejahen. Allerdings mangele es innerhalb der Voraussetzungen für den (deutschen) urheberrechtliche Unterlassungsanspruch an einem Inlandsbezug. Nach dem Territorialitätsprinzip bedarf es dazu einer Benutzungshandlung in Deutschland. Ob die Internetseite in ausreichender Weise auf das Schutzland ausgerichtet ist, wird dabei anhand einer Gesamtabwägung festgestellt. Eine tragende Rolle spielt hier auch die Top-Level-Domain: Da diese weder deutscher noch geographisch neutraler Natur ist, kann von einem deutschen Bezug gerade nicht ausgegangen werden. Es werde vielmehr indiziert, dass sich die Webseiten überwiegend an die jeweils entsprechenden Bevölkerungen richten soll.

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07. April 2025

Speicherung von Daten entspricht nicht einem Schuldnerverzeichnis

DSGVO und EU-Sterne auf blauen Tasten
Hinweisbeschluss des OLG München vom 20.02.2025, Az.: 37 U 4148/24 e

Welche Dauer für die Speicherung von Daten gerechtfertigt ist, lasse sich nicht durch eine entsprechende Anwendung des § 882e Abs. 3 Nr. 1 ZPO beurteilen. Eine dem Schuldnerverzeichnis vergleichbare Situation sei bei der Speicherung und Verarbeitung von Daten durch eine Datenbankinhaberin deshalb nicht gegeben, weil sie nur ihren Vertragspartnern Auskünfte erteile und somit der Kreis an Auskunftsberechtigten ein viel kleinerer sei. Zudem werde eine Auskunft auch nur in bestimmten Konstellationen erteilt, so dass OLG München in seinem Hinweisbeschluss.

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24. März 2025

Streit um Domain „fucklockheedmartin.com“

Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 07.03.2025, Claim Number: FA2502002140073

Die Lockheed Martin Corporation machte im Rahmen eines UDRP-Verfahrens eine Markenrechtsverletzung wegen der Domain "fucklockheedmartin.com" geltend. Hierbei bedurfte insbesondere der Webseitenzweck des Domaininhabers einer genaueren Prüfung.

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24. März 2025

Abstrakte Widerrufsbelehrung genügt nicht

Urteil des OLG Stuttgart vom 11.03.2025, Az.: 6 U 12/24

Die abstrakte Wiedergabe der gesetzlichen Voraussetzungen des Widerrufsrechts, mit der Folge, dass dem Verbraucher die (rechtliche) Prüfung, ob im konkreten Fall ein Widerrufsrecht besteht oder nicht, ist dem Unternehmer nicht gestattet. Somit genügt es nicht, eine Widerrufsbelehrung zu verwenden, die den Käufer nur über die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen eines Widerrufsrechts informiert, um der bestehenden Informationspflicht gerecht zu werden. Vielmehr hat der Unternehmer zu prüfen, ob für den Verbraucher ein Widerrufsrecht besteht, und für den Fall, dass dies zu bejahen ist, eine eindeutige Information an den Verbraucher, dass er das Recht hat, den Vertrag zu widerrufen, bereitzustellen.

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24. März 2025

Zugang einer E-Mail bei automatisierter Rückmeldung

Beschluss des AG Hanau vom 03.03.2025, Az.: 32 C 226/24

Eine Benachrichtigung in Form einer automatisierten Rückantwort an den Absender einer E-Mail, dass die gesendete E-Mail an eine nicht mehr benutzte Adresse gesendet wurde und keine Weiterleitung stattfindet, lässt den Zugang der Absender-Mail nicht entfallen. Der Empfänger müsse sich den Zugang deshalb zurechnen lassen, weil er durch die automatisierte Rückantwort die nicht benutzte E-Mail-Adresse so bereit hält, dass E-Mails auf dieser eingehen und somit zugehen können, was im Ergebnis einer Lesebestätigung gleichkommt, hielt das AG Hanau in seinem Beschluss fest.

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03. März 2025

Monatlicher Gesamtbeitrag ist personenbezogen

zwei Gesundheitskarten liegen übereinander
Urteil des OLG Dresden vom 15.01.2025, Az.: 6 U 717/24

Versicherungsnehmer einer privaten Krankenkasse stehen grundsätzlich keine Auskunftsansprüche über Umfang und Zeitpunkt der Anpassung von Beiträgen für einzelne versicherte Tarife gem. der DSGVO zu. Dies gilt jedoch nicht für den vom Versicherungsnehmer geschuldeten monatlichen Gesamtbeitrag, sodass hierfür Auskunft über die Höhe des Gesamtbeitrags sowie über Zeitpunkt und Umfang von Anpassungen des Beitrags verlangt werden kann. Grund hierfür ist, dass es sich bei dem monatlich geschuldeten Gesamtbeitrag um personenbezogene Daten handelt, da hierbei der individualisierte Versicherungsschutz, anknüpfend an das bestehende Vertragsverhältnis, widergespiegelt wird und insoweit die notwendige Verknüpfung für den Personenbezug einer Information iSv. Art. 4 DSGVO gegeben ist.

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28. Februar 2025

Keine Kostenauferlegung bei unpräziser Abmahnung!

Mann übergibt Brief mit Abmahnung
Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vom 25.02.2025, Az.: 6 W 12/24

In einem von uns vertreten Fall, hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht zugunsten unseres Mandanten entschieden. Eine Abmahnung, welche die konkrete Verletzungshandlung nicht verständlich benennt, und somit keinen hinreichenden zu verantwortenden Verstoß erkennen lässt, kann die im Anerkenntnisurteil enthaltene Kostenentscheidung nicht auf den (Verfügungs-) Beklagten auferlegen. Das Schleswig-Holsteinische OLG stellte hierbei u.a. darauf ab, dass der Testkauf, der Anlass der Abmahnung war völlig unzureichend beschrieben wurde. Weiter stellte das OLG klar, dass selbst für den Fall, dass der von der Verfügungsklägerin gerügte Verstoß gegen ihre Markenrechte kein Einzelfall war und bekannt sein musste, dies nichts daran ändert, dass die Abmahnung der Verfügungsklägerin dies nicht verständlich benannt hatte.

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27. Februar 2025

Kostenauferlegung trotz unpräziser Abmahnung?

Mann übergibt Brief mit Abmahnung
Anerkenntnisurteil des LG Kiel vom 20.11.2024, Az.: 14 O 77/24

Das LG Kiel hat mit Anerkenntnisurteil entschieden, dass eine (unpräzise) Abmahnung zwar für sich genommen nicht den Anforderungen der Grundsätze eines fairen Verfahrens entspricht. Dennoch wurden unserem Mandanten trotz sofortigen Anerkenntnisses die Kosten des Verfahrens auferlegt. Unserem Mandanten sei sein rechtsverletzendes Verhalten bekannt gewesen sei, mit der Folge, dass dessen Verhalten zur Erhebung einer Klage Veranlassung gegeben habe. Einer weiteren Präzisierung der Abmahnung bedürfe es laut dem Landgericht Kiel nicht. Dieser Auffassung schloss sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht jedoch nicht an, sondern hob das Urteil mit Beschluss vom 25.02.2025, Az. 6 W 12/24 auf.

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