Meta Business Tools: OLG München bejaht DSGVO-Schadensersatz bei unzulässigem Tracking
Das OLG München stellt klar, dass die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Offsite-Daten über „Meta Business Tools“ ohne tragfähige Rechtsgrundlage gegen die DSGVO verstößt. In der ungefilterten Weiterleitung und Nutzung der über Drittwebseiten erhobenen Daten liegt insbesondere ein Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Der Senat bejaht zudem einen immateriellen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO, da bereits der kausal zurechenbare Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen ersatzfähigen Schaden darstellen kann. Unternehmen, die entsprechende Tracking-Tools einsetzen, tragen damit erhebliche datenschutzrechtliche und haftungsrechtliche Risiken.

