Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“

20. November 2015 Kommentar

FG Münster – DENIC ist Drittschuldner bei Pfändung von .de-Domains

Internetdomain in Browserfenster.
Kommentar zum Urteil des FG Münster vom 16.09.2015, Az.: 7 K 781/14 AO

Die DENIC eG verwaltet und betreibt die Top-Level-Domain .de als Registrierungsstelle. Zwischen Ihr und dem Domaininhaber, der sich in aller Regel einen zwischengeschalteten Domain-Provider aussucht, kommt der Domainvertrag zustande. Bestehen gegenüber dem Domaininhaber titulierte Forderungen, so stellt sich die Frage, ob auch in das Vertragsverhältnis zwischen Domaininhaber und DENIC im Hinblick auf eine Domain eingegriffen und entsprechende Ansprüche auf Aufrechterhaltung der Domain gepfändet werden können.

Höchstrichterlich ist zu dieser Frage bislang keine Entscheidung ergangen. Nunmehr hatte sich jedoch das Finanzgericht Münster mit der Frage zu befassen, ob eine Domain tatsächlich bei Nichtzahlung anderweitiger Forderungen pfändbar sein kann.

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18. August 2014 Kommentar

OLG Schleswig – Keine Haftung des Tech-C / Zone-C für markenrechtsverletzende Domainweiterleitung

Kommentar zum Urteil des OLG Schleswig vom 18.06.2014, Az.: 6 U 51/13

Die Denic versteht unter dem sog. „Tech-C“ den technischen Ansprechpartner / Betreuer einer Domain. Oftmals ist bei den entsprechenden Whois-Einträgen bei der Denic der jeweilige Host-Provider als Tech-C eingetragen. Wird durch die Registrierung einer Domain eine Rechtsverletzung begangen, so wird der Tech-C in aller Regel als nicht haftbar angesehen. Ob dies aber auch dann noch gilt, wenn die Domain auf einen Internetauftritt des Tech-C weitergeleitet wird, hatte das OLG Schleswig nun zu entscheiden.

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19. Juni 2015 Kommentar

OLG Schleswig – Nutzung einer Domain mit Markenbestandteil kann im privaten Rahmen zulässig sein

Grauer Kreis auf weißem Hintergrund mit weißer Weltkugel und Aufschrift ".de"
Kommentar zum Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 21.05.2015, Az.: 6 U 12/14

Wird der Inhaber einer Marke darauf aufmerksam, dass eine seiner Markenbegriffe im Rahmen einer Internet-Domain Verwendung findet, so besteht regelmäßig ein Interesse, dass die unbefugte Nutzung ein Ende findet. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig zeigt jedoch, dass der Inhaber des Kennzeichens nicht immer erfolgreich gegen eine solche Markenverwendung vorgehen kann.

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20. Januar 2016

BGH – Zur Haftung für Hyperlinks auf wettbewerbswidrige Inhalte auf Internetseiten Dritter

roter Button mit einer Kette, Symbol für Hyperlink, Link
Kommentar zum Urteil des BGH vom 18. Juni 2015, Az.: I ZR 74/14

Oftmals verweisen Webseitenbetreiber im Rahmen von Artikeln auf ihrer Webseite mittels eines Links auf weitergehende Informationen, die sich auf den Internetseiten von Dritten befinden. Doch kann der Webseitenbetreiber für eine solche Linksetzung haftbar gemacht werden, wenn sich hinter dem Link rechtswidrige Inhalte (wie beispielsweise unzulässige Werbeaussagen) befinden? Der Bundesgerichtshof hatte einen solchen Fall nun zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Haftung denkbar ist.

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08. Dezember 2017

Keine Verletzung der Marke „notebooksbilliger.de“ durch „softwarebilliger.de“

Illustration eines Laptops, auf dessen Bildschirm ein rotes Prozente-Zeichen abgebildet ist.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 26.10.2017, Az.: 6 U 154/16

Zwischen der eingetragenen Wort-/Bildmarke „notebooksbilliger.de“ und der Domain „softwarebilliger.de“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Zum einen weist die Marke nur schwach originäre Kennzeichnungskraft und keinen erweiterten Bekanntheitsschutz auf. Zum anderen liegt eine Identität nur hinsichtlich der Bestandteile „billiger“ und „.de“ vor. Diesen entnimmt der Verbraucher lediglich ein Wettbewerbsversprechen sowie den Hinweis auf eine Webseite, nicht jedoch die Verbindung zu einer bestimmten Marke. Hinzu kommt, dass es sich bei dem jeweils vorangestellten Bestandteil („notebooks“ und „software“) um für den Verkehr unterschiedliche Begriffe handelt, die er auch klar voneinander abgrenzt.

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18. Juli 2014

Entscheidung auf Übertragung einer .eu-Domain aus ADR-Verfahren kann unbeachtlich sein

Urteil des OLG Stuttgart vom 28.05.2014, Az.: 2 U 147/13

Wird im Rahmen eines ADR-Verfahrens auf Übertragung einer .eu-Domain entschieden, und binnen der 30-tägigen Frist auf Zustellung der Entscheidung ein entsprechendes Klageverfahren vor einem deutschen Zivilgericht eingeleitet, so ist diese ADR-Entscheidung wirkungslos. Ein Anspruch auf Übertragung der Domain bzgl. einer .eu-Domain kann nicht ausgeurteilt werden, weil der Inhaber eines mit der Second-Level-Domain gleichlautenden Bezeichnung dann besser gestellt würde als ohne die rechtsverletzende Handlung. Gerade auch bei .eu-Domains besteht nämlich die Möglichkeit eines sog. Dispute-Eintrags, dessen sich der Rechteinhaber bedienen könnte. Insoweit besteht für den Rechteinhaber auch hier nur ein Anspruch auf Freigabe bzw. Erklärung der Löschung der Domain gegenüber der EURid.

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13. Oktober 2015

Domain-Registrar haftet nicht als Störer

Ausschnitt eines Links mit einer schwarzen Maus
Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 05.08.2015, Az.: 2-03 O 306/15

Ein Domain-Registrar haftet in der Regel nach anderen Maßstäben als ein Host-Provider, da er keine Möglichkeit hat, einzelne Inhalte zu sperren oder zu löschen und lediglich einen Second-Level-Domainnamen bereit stellt, unter dem Nutzer Inhalte einstellen können. Aufgrund dessen kann von einem Registrar lediglich eine Prüfung auf offenkundige Rechtsverletzungen verlangt werden.

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01. April 2014

„Tierfreund.de“ – Verletzung der Titelrechte einer bekannten Zeitschrift

Urteil des LG Hamburg vom 07.03.2014, Az.: 315 O 10/12

Die Domain „tierfreund.de“ wird vom allgemeinen Verkehr als Titel einer bekannten Zeitschrift verstanden. Der Zeitschriftenherausgeber kann allerdings nicht die Freigabe der Domain verlangen, sondern hat lediglich einen Unterlassungsanspruch hinsichtlich bestimmter Angebote, da möglich bleiben muss, dass der Inhaber der Domain sie für Inhalte verwenden darf, die keine Verwechslungsgefahr darstellen. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung wegen ungerechtfertigter Schutzrechtsverwarnung, wenn statt eines begründeten Unterlassungs- ein unbegründeter Freigabeanspruch geltend gemacht wird.

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13. August 2018 Kommentar

Abgespeckte Whois-Datenbank: Domain-Daten wie die des Tech-C und Admin-C dürfen nach DSGVO-Regeln nicht mehr gespeichert werden

Whois-Schriftzug
Kommentar zum Beschluss des LG Bonn vom 29.05.2018, Az.: 10 O 171/18

Die Whois-Datenbank wie man sie noch vor einem Jahr gekannt hat, ist seit dem ersten Geltungstag der DSGVO (25.05.2018) Geschichte. Umfangreiche Informationen über den Inhaber und zusätzliche Ansprechpartner im Zusammenhang mit einem Domainnamen gehören damit der Vergangenheit an. Der (vermeintliche) Überfluss an zu vielen Daten führte zu einer deutlich abgespeckten Version. Das Landgericht Bonn hat hierzu entschieden, dass auch die Daten des technischen (Tech-C) und administrativen (Admin-C) Kontakts zu diesen unnötigen Daten zu zählen sind und deren Erhebung damit gegen die von der DSGVO anvisierten Datensparsamkeit verstößt.

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18. September 2015 Kommentar

Hofbräuhaus in München sichert sich hofbraubeer.com im UDRP-Verfahren

Hofbräuhaus
Kommentar zum UDRP-Verfahren, Case No. D2015-1107

Die Registrierung von Domainnamen mit Markenbegriffen durch Nichtberechtigte ist den Inhabern der betroffenen Marken in aller Regel ein Dorn im Auge. So werden solche Domains oftmals nicht nur registriert, um diese anschließend verkaufen zu können, sondern gleichzeitig führen Links auf solchen geparkten Domains in der Regel zur direkten Konkurrenz.

In einem aktuellen Fall hatte sich das Staatliche Hofbräuhaus aus München gegen eine solche unzulässige Domainregistrierung im Rahmen des UDRP-Verfahrens gewehrt – mit Erfolg!

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