Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

16. November 2017

Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts bei Wiedergabe von Musikstücken bei politischen Wahlkampfveranstaltungen

Wahlkampf-Schriftzug vor rotem Hintergrund
Beschluss des BGH vom 11.05.2017, Az.: I ZR 147/16

Sofern eine politische Partei freie einzelne Musikstücke bei ihren Wahlkampfveranstaltungen wiedergibt, hat der Urheber einen Unterlassungsanspruch, wenn dessen berechtigte geistigen oder persönlichen Interessen am Werk beeinträchtigt werden. Hat sich der Urheber zuvor gegen die politischen Ziele der Partei öffentlich ausgesprochen und wurde diese Partei bereits vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft, überwiegt die Interessenabwägung zu Gunsten des Urhebers.

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15. November 2017

Parallelvertrieb eines Produkts in anderer Sprache zustimmungspflichtig

Richterhammer mit Buch Markenrecht
Urteil des BGH vom 30.03.2017, Az.: I ZR 263/15

a) Die Bestätigung der Europäischen Arzneimittel-Agentur, dass ihr der beabsichtigte Vertrieb eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in den Verkehr gebrachten, von der Europäischen Kommission unionsweit zugelassenen Arzneimittels in einem anderen Mitgliedstaat angezeigt wurde, ist kein Verwaltungsakt, mit dem die mitgeteilte Kennzeichnung des Arzneimittels gestattet wird. Diese Bestätigung hindert den Markeninhaber nicht, sich gemäß Art. 13 Abs. 2 GMV und Art. 13 Abs. 2 UMV mit der Begründung dem Parallel-vertrieb zu widersetzen, eine bestimmte Kennzeichnung des Arzneimittels verstoße gegen die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes und der parallele Vertrieb des Produkts in Deutschland sei deshalb rechtswidrig (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 2. Dezember 2015 - I ZR 239/14, GRUR 2016, 702 - Eligard).

b) Ein Anspruch auf Kostenerstattung für ein nach Erlass einer Beschlussverfügung verfasstes Abschlussschreiben setzt voraus, dass der Gläubiger vor dessen Übersendung eine angemessene Frist abgewartet hat. Ebenso wie bei einer durch Urteil ergangenen oder nach Widerspruch bestätigten einstweiligen Verfügung ist es im Regelfall geboten und ausreichend, wenn der Gläubiger eine Wartefrist von zwei Wochen nach Zustellung der einstweiligen Verfügung einhält (Fortführung von BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - I ZR 59/14, GRUR 2015, 822 - Kosten für Abschlussschreiben II).

c) Der Auskunftsanspruch des Markeninhabers auf Benennung von Lieferanten und anderen Vorbesitzern nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG setzt nicht voraus, dass die Vorbesitzer an den in Rede stehenden Markenverletzungen beteiligt waren.

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15. November 2017

Tierbeobachtungskameras und Datenschutz

Überwachungskamera versteckt im Wald
Urteil des OVG Saarlouis vom 14.09.2017, Az.: 2 A 216/16

Soweit Wildbeobachtungskameras der Beobachtung von Kirrungen (d.h. Lockfütterungen) dienen, besteht eine Meldepflicht nach § 4d BDSG. Da die Kameras eine Differenzierung zwischen Mensch und Tier nicht erfassen können, besteht die Möglichkeit, dass auch personenbezogene Daten von Personen erhoben werden. Personen steht jedoch das Recht zu, den Wald als öffentlich zugänglichem Raum der Erholung, im Rahmen der privaten Freizeitgestaltung aufzusuchen ohne dort beobachtet zu werden, geschweige denn Gegenstand einer Videoüberwachung zu werden. Selbst ein Betretungsverbot für diesen Bereich steht dem nicht entgegen, da ein faktischer Zugang für die Öffentlichkeit besteht. Da die Ausübung der Jagd nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Interesse liegt, liegt keine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit vor, sodass das BDSG auch anwendbar ist.

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15. November 2017

Anforderungen an markenrechtliche Unterscheidungskraft

Schokosticks mit Knusperreis liegen übereinander
Beschluss des BGH vom 06.04.2017, Az.: I ZB 39/16

a) Bei der Prüfung, ob eine dreidimensionale Marke, die in der Form einer Ware besteht, Unterscheidungskraft aufweist, weil ihre Gestaltung erheblich von der Norm oder Branchenüblichkeit abweicht, ist auf ihren Gesamteindruck abzustellen.

b) Die Frage, ob der Vertrieb einer Ware Auswirkungen darauf hat, ob und in welcher Weise der Verkehr eine Warenform im Zeitpunkt der Markenanmeldung oder der Schutzerstreckung als branchenüblich ansieht, ist nach den gesamten Gegebenheiten des betroffenen Marktsegments - etwa den dort bestehenden Marktanteilen, den erzielten Umsätzen, der räumlichen und zeitlichen Ausdehnung des Vertriebs und sonstigen Vertriebsumständen - zu beantworten.

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15. November 2017

Nährwertangabe „mild gesalzen“ ist unzulässig

Fertigsuppe auf Emaille Teller auf Holz Hintergrund mit Löffel
Urteil des BGH vom 18.05.2017, Az.: I ZR 100/16

a) Eine nährwertbezogene Angabe über einen reduzierten Nährstoffanteil stellt auch dann eine vergleichende Angabe im Sinne des Art. 9 der Verordnung (EG) 1924/2006 dar, wenn sie auf einen erhöhten oder verminderten Nährstoffgehalt hinweist, ohne Vergleichsprodukte zu benennen. Eine solche Angabe unterliegt, selbst wenn sie die in Art. 8 Abs. 1 in Verbindung mit dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 genannten Bedingungen einhält, zusätzlich den Anforderungen des Art. 9 Abs. 1 Satz 2 dieser Verordnung.

b) Die nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erforderliche Information über den Unterschied in der Menge des Nährstoffs ist so zu geben, dass der Durchschnittsverbraucher sie unschwer zur Kenntnis nehmen kann. Dies erfordert, wenn die Information nicht in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der nährstoffbezogenen Angabe erfolgt, mindestens einen im räumlichen Zusammenhang mit der Angabe angebrachten Hinweis darauf, wo die Zusatzinformation aufgefunden werden kann.
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14. November 2017

Pauschale Vertragsstrafe in Schlemmerblock-AGB ist unzulässig

Schild mit der Aufschrift "Gasthaus"
Pressemitteilung Nr. 135/2017 des BGH zum Urteil vom 31.08.2017, Az.: VII ZR 308/16

Eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 2.500€ in den Herausgeber-AGB des sogenannten "Schlemmerblocks" verstößt gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB und ist somit unzulässig. Eine Strafe dieser Höhe sei unangemessen, da die Vertragsverstöße typischerweise weitaus geringer sind. In den streitigen Fällen galt sie auch schon für einmalige kleinere Verstöße, wie das Anbieten von nur sieben statt acht Hauptgerichten oder gar unhöflichen Service der Angestellten. Dies benachteilige den Vertragspartner unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben.

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14. November 2017

Zur Verwendung des Markenschutzzeichens („R im Kreis“)

weißes Warenzeichen vor rotem Hintergrund.
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 17.08.2017, Az.: 6 W 67/17

Wer als Unternehmer das Markenschutzzeichen „®“ (R im Kreis) verwendet, erweckt im Verkehr den Eindruck, dass er Inhaber der entsprechenden Marke sei. Benützt der Markenrechtsinhaber eine geringfügig abweichende Bezeichnung der tatsächlich eingetragenen Marke, ist dies grundsätzlich nicht irreführend, es sei denn, der kennzeichnende Charakter der Marke wird dadurch verändert. So darf anstatt mit „Marke1 Digital Technology“ auch mit „Marke1®“ geworben werden.

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14. November 2017

Datenautomatik-Klausel unterliegt nicht der AGB-Kontrolle

Ein Smartphone inmitten von Geldscheinen und Münzen
Urteil des BGH vom 05.10.2017, Az.: III ZR 56/17

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens, nach der für die Internetznutzung nach Verbrauch des im Tarif enthaltenen Datenvolumens dieses automatisch bis zu drei Mal pro Abrechnungszeitraum um jeweils weitere Datenvolumen zu einem Pauschalpreis erweitert wird (sog. Datenautomatik) und erst nach Verbrauch der Erweiterungen eine unbeschränkte geschwindigkeitsreduzierte Internetnutzung vorgesehen ist, unterliegt als Leistungsbeschreibung nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB.

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14. November 2017

Datenschutzrechtliche Einwilligung unzureichend: Facebook-Spieleanbieter dürfen nicht im Namen der Nutzer posten

Illustration eines pinken Megafons mit der Aufschrift "Social Media"
Urteil des KG Berlin vom 22.09.2017, Az.: 5 U 155/14

Für eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung des Facebook-Nutzers im App-Zentrum ist Voraussetzung, dass eine einheitliche Information des Verbrauchers bei seiner Entscheidung stattfindet, ob er mit Nutzung der App, in die jeweilige Datenverarbeitung einwilligen will. Die Einwilligung eines Verbrauchers in die Datenverarbeitung, hinsichtlich der Ermächtigung des Spieleanbieters im Namen des Spielers auf Facebook zu posten, ist immer unzureichend, wenn die dahingehende Formulierung zu unbestimmt ist. Die Information „Diese Anwendung darf in deinem Namen posten“, genügt nicht. Weder Anzahl, noch Inhalt der Posts sind für den einwilligenden Verbraucher ansatzweise abzusehen. Eine solchen Datenverwendung ist nicht hinreichend konkret eingeschränkt.

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14. November 2017

„Hält bis zu 12 Monate“ wettbewerbswidrig

Baby schreit und hält ein Smartphone mit einem kaputten Display vor sich
Urteil des LG Hagen vom 26.10.2017, Az.: 21 O 90/17

Die Werbeaussage „Hält bis zu 12 Monate“ für einen Displayschutz ist wettbewerbswidrig, wenn auf der Verpackung „100% Bruch- und Kratzfest“ angegeben ist und dies jedenfalls für die Dauer von bis zu 12 Monaten hinsichtlich der Bruchfestigkeit unzutreffend ist, weil sich aus der Gebrauchsanleitung ergibt, dass der Displayschutz lediglich für Schutz vor Kratzern bestimmt ist.

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