Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

06. Dezember 2017

Unwirksamkeit der automatischen Verlängerung eines Werbevertrags

Kalendereintrag „Vertrag kündigen“ mit Stift
Pressemitteilung Nr. 168/2017 des BGH zum Urteil vom 25.10.2017, Az.: XII ZR 1/17

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass eine Vertragsklausel zur automatischen Verlängerung eines Werbevertrags gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 BGB verstößt, wenn bei Vertragsbeginn nicht eindeutig bestimmt ist, bis wann die Kündigung zur Abwendung einer automatischen Vertragsverlängerung spätestens erfolgen muss. Im konkreten Fall hatte die Klägerin mit der Beklagten einen Vertrag über eine Werbefläche an einem Kraftfahrzeug mit einer Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung geschlossen und machte nach Ablauf des Vertragszeitraums Zahlungsansprüche bezüglich einer weiteren Vertragslaufzeit geltend. Der Bundesgerichtshof wies diese Vergütungsforderungen ab, da der Kläger das letztmögliche Kündigungsdatum nicht klar und durchschaubar dargestellt hatte und die Verlängerungsklausel deshalb unwirksam war.

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06. Dezember 2017

Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch umfasst auch E-Mail-Adresse als Teil der „Anschrift“

Anzugträger präsentiert @-Zeichen in der Hand
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 22.08.2017, Az.: 11 U 71/16

Im Rahmen des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs im Sinne des § 101 UrhG umfasst die geschuldete Angabe zur „Anschrift“ auch die „E-Mail-Adresse“. „Anschrift“ und „Adresse“ sind gleichbedeutend und dazu gedacht, jemanden „anzuschreiben“. Aufgrund veränderter Kommunikationsgewohnheiten umfasst die „Adresse“ auch die E-Mail-Adresse. Nicht vom Auskunftsanspruch erfasst sind Telefonnummer und IP-Adresse. Während Anschrift und Telefonnummer verschiedene Kontaktdaten verkörpern, ist die Bekanntgabe der IP-Adresse ausgeschlossen, weil ihr keinerlei Kommunikationsfunktion zukommt.

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04. Dezember 2017

Tabakwerbung auf Internetseite eines Tabakherstellers unzulässig

rotes Rauchverbotsschild vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 05.12.2017, Az.: I ZR 117/16

a) Das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in Diensten der Informationsgesellschaft gemäß § 21a Abs. 4 VTabakG und § 19 Abs. 3 TabakerzG ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG.

b) Es stellt eine verbotene Tabakwerbung in einem Dienst der Informationsgesellschaft dar, wenn ein Unternehmen auf der Startseite seines Internetauftritts für Tabakerzeugnisse wirbt.

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30. November 2017

Werbeaussage „Das Immunsystem stärken“ ist für Vitamin B12 unzulässig

grafische Zusammenstellung mehrere Wörter rund um den Hauptbegriff "Immunsystem"
Urteil des KG Berlin vom 18.07.2017, Az.: 5 U 132/15

Bei Werbeaussagen mit gesundheitsbezogenen Angaben auf Nahrungsergänzungsmitteln ist Vorsicht geboten: „Gesundheitsbezogen“ sind Angaben, mit denen ausdrücklich erklärt oder suggeriert wird, dass zwischen dem Lebensmittel und der Gesundheit ein konkreter Zusammenhang besteht. Beurteilungsmaßstab hierfür ist die Sicht eines normal informierten Verbrauchers. Zugelassen ist z. B. die Angabe „Vitamin B12 leistet einen Beitrag zur normalen Funktion des Immunsystems“. Die Aussage „Das Immunsystem stärken“ ist aus Verbrauchersicht damit nicht gleichbedeutend. Eine Auslegung der streitigen Werbeaussage ergibt vielmehr, dass das Nahrungsergänzungsmittel die normale Funktion des Immunsystems über das normale Niveau hinaus quasi grenzenlos zu steigern vermag. Somit verspricht die streitige Werbeaussage mehr als zulässig und ist daher zu unterlassen.

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30. November 2017

Krankenkasse muss deutlich auf Beitragserhöhung hinweisen

Zwei Gesundheitskarten liegen halb übereinander
Urteil des LG Hamburg vom 11.07.2017, Az.: 312 O 290/16

Im Fall einer Zusatzbeitragserhöhung, muss die Krankenkasse dies dem Versicherten deutlich darstellen. Es muss weiter verständlich und eindeutig auf das konkret entstehende Sonderkündigungsrecht gem. den Voraussetzungen des § 175 Abs. 4 S. 6 SGB V hingewiesen werden. Ein allgemeiner Hinweis genügt nicht, es ist ein individueller Hinweis auf das konkrete Kündigungsrecht des angesprochenen Mitglieds erforderlich.

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30. November 2017

Preisportal muss über Auswahl der gelisteten Dienstleister informieren

Knopf einer Tastatur mit einer aufgedruckten Lupe und der Unterschrift "Preisvergleich"
Urteil des BGH vom 27.04.2017, Az.: I ZR 55/16

Bei dem über das Internet erfolgenden Angebot eines Preisvergleichs für Bestattungsdienstleistungen ist die Information darüber, dass der Preisvergleich nur solche Anbieter erfasst, die sich gegenüber dem Anbieter des Vergleichsportals für den Fall eines Vertragsabschlusses zur Zahlung einer Provision verpflichtet haben, eine wesentliche Information im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG.

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28. November 2017

Nichtgewährung zugesagter Rabatte zum Zwecke der Kundenrückgewinnung

Hand hält Smartphone, das von Prozent-Zeichen umgeben ist
Urteil des OLG München vom 16.03.2017, Az.: 29 U 3285/16

Sagt ein Telekommunikationsanbieter einem ehemaligen Kunden zum Zwecke der Kundenrückgewinnung einen Rabatt von 15,00 Euro auf die monatliche Grundgebühr zu, so begeht das Unternehmen eine Wettbewerbsrechtsverletzung, wenn es diesen Rabatt auf der monatlichen Rechnung tatsächlich nicht berücksichtigt.

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28. November 2017

Zu viel Info: Wetterapp des Deutschen Wetterdienstes wettbewerbsrechtlich unzulässig

Hand mit Handy und Wetterapp
Pressemitteilung Nr. 18/2017 des LG Bonn vom 15.11.2017, Az.: 16 O 21/16

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf seine kostenlose Wetter-App nicht weiter anbieten, weil diese nicht nur Informationen über amtliche Warnungen, sondern allgemeine Informationen über das Wetter bereithält. Der DWD verstößt damit gegen § 6 Abs. 2 S. 1 Deutsches Wetterdienst Gesetz (DWDG). Nach dieser Vorschrift hat der DWD für seine Dienstleistungen eine Vergütung zu verlangen. Er handelt auch nicht in seiner hoheitlichen Tätigkeit, weil er durch das Anbieten der App in Wettbewerb mit privaten Anbietern tritt.

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28. November 2017

Unzulässiger Instagramauftritt

Influencer Marketing auf Wand mit Mann davor
Urteil des LG Hagen vom 13.09.2017, Az.: 23 O 30/17

Wenn geschäftliche Handlungen einem kommerziellen Zweck dienen, müssen sie kenntlich gemacht werden, sofern Verbraucher eine geschäftliche Entscheidung auf dieser Basis treffen könnten. Daher verstoßen auf Instagram hochgeladene Bilder mit einem Link zu Unternehmen, bei welchen die auf den Bildern in Erscheinung getretenen Produkte erworben werden können, gegen das Wettbewerbsgesetz, sofern der kommerzielle Zweck nicht kenntlich gemacht wird. Auch darf ein Getränk nicht mit dem Wort „detox“ (entgiftend) beworben werden, da dies eine nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angabe ist.

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28. November 2017

Dashcam verstößt gegen Datenschutzgesetz

Dashcam an Frontscheibe
Pressemitteilung Nr. 76 des AG München zum Urteil vom 09.08.2017, Az.: 1112 OWi 300 Js 121012/17

Im öffentlichen Verkehr darf zur Ermittlung von potentiellen Sachbeschädigungen an einem PKW nicht dauerhaft und anlasslos eine „Dashcam“ Videos aufzeichnen. Hierin liegt ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz im Sinne unbefugter Erhebung personenbezogener Daten. Eine derartige Überwachung des öffentlichen Raumes obliegt den staatlichen Stellen. Würde jede Privatperson dauernd ihre Umwelt aufzeichnen, würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch inhaltslos.

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