Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

06. Juni 2017

Auch Makler muss Angaben nach § 16a EnEV machen

Energieausweis für die Planung eines Hauses
Urteil des OLG Bamberg vom 05.04.2017, Az.: 3 U 102/16

Wer etwa als Verkäufer eine Immobilie inseriert, hat das Publikum über die energetische Beschaffenheit des Gebäudes zu informieren. Die in § 16a EnEV normierte Pflicht gilt nach dem Wortlaut nicht für Makler, auch nicht analog. Dessen ungeachtet handelt der Makler mit dem Verkäufer täterschaftlich, wenn er die Informationen vorenthält, obgleich ihm deren Beschaffung ohne weiteres zumutbar war. Deshalb ist der Anspruch aus § 5a Abs. 2 UWG begründet. § 16a Abs. 2 EnEV entfaltet insoweit keine Sperrwirkung.

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02. Juni 2017

In Geschäftsräumen zum Verkauf ausgestellte Möbelstücke müssen mit dem Gesamtpreis ausgezeichnet werden

Frau in Möbelhaus in der Couch-Abteilung
Urteil des OLG Hamm vom 21.03.2017, Az.: 4 U 166/16

Werden in Geschäftsräumen zum Verkauf ausgestellten Möbelstücke nicht mit dem Gesamtpreis ausgezeichnet liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor und die angegebene Preisauszeichnung ist somit wettbewerbswidrig. Auch wenn der Kunde mit den auf der Rückseite des Preisetikettes gelisteten Informationen den Gesamtpreis des Möbelstückes ausrechnen kann, genügt die Angabe eines Teilpreises nicht aus. Für die ausgestellte Ausstattungsvariante muss daher der konkrete Verkaufspreis als der vom Käufer zu zahlende Endpreis erkennbar sein.

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02. Juni 2017

Fahrerbewertungsportal verstößt gegen datenschutzrechtliche Anordnungen

Autobahn
Urteil des VG Köln vom 16.02.2017, Az.: 13 K 6093/15

Eine gegenüber der Betreiberin eines Fahrerbewertungsportals ergangene datenschutzrechtliche Anordnung, das Internetportal so zu verändern, dass nur noch nach bestimmten Vorgaben registrierte Kfz-Halter die Bewertungsergebnisse zu ihrem eigenen Kfz-Kennzeichen abrufen können und Dritte gerade keinen Zugriff auf die gespeicherten Daten haben, ist rechtmäßig. Bei dem Bewertungsportal für Autofahrer steht die Prangerwirkung einzelner Fahrer im Vordergrund, so dass der Schutz personenbezogener Daten das Informationsinteresse der Nutzer überwiegt.

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02. Juni 2017

Keine Haftung des Anschlussinhabers bei unautorisierter Nutzung des Telefonanschlusses für ein „Pay by Call-Verfahren“

100-Euro-Scheine fliegen aus Smartphone
Urteil des BGH vom 06.04.2017, Az.: III ZR 368/16

1. Die Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch Verfügung des Vorsitzenden bedarf keiner Unterschrift.

2. § 45i Abs. 4 Satz 1 TKG findet auf Zahlungsdienste keine Anwendung, auch wenn die Zahlung über eine Premiumdienstnummer veranlasst wurde und die Abrechnung über die Telefonrechnung erfolgen soll. Eine solche Nutzung des Telefonanschlusses durch einen Dritten wird dem Anschlussinhaber deshalb nicht über § 45i Abs. 4 Satz 1 TKG zugerechnet.

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02. Juni 2017

Online-Apotheke darf Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ verwenden

Tablet mit Medikamenten und Schriftzug Online Apotheke
Urteil des OLG Köln vom 22.02.2017, Az.: 6 U 101/16

Die Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ ist nicht irreführend, wenn eine Online-Apotheke zwar keine Ausführungen von Tätowierungen anbietet, jedoch Arzneimittel und Kosmetika, die im Zusammenhang mit der Pflege, insbesondere der Nachsorge von Tätowierungen und dem Stechen von Körperschmuck, stehen. Es ist anzunehmen, dass die angesprochenen Verkehrskreise der Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ nicht die Aussage entnehmen, die Apotheke würde Leistungen aus dem Bereich des Tätowierens anbieten. Ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot scheidet demnach aus.

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01. Juni 2017

Keine Markenrechtsverletzung durch Lageplan einer Messe

Menschenansammlung auf einer Messe
Urteil des LG Köln vom 07.03.2017, Az.: 33 O 116/16

Sofern eine fremde Marke benutzt wird, um auf einem Lageplan einer Messe den Ort des betreffenden Unternehmens kenntlich zu machen, verstößt dies nicht gegen Markenrecht. Auch dann nicht, wenn der Maßstab auf dem Lageplan der tatsächlichen Größe des jeweiligen Standes nicht entspricht. Durch die bloße Nennung der Marke werden Besucher der Messe nicht in die Irre geführt und die Nennung der Marke stellt auch keine Rufausbeutung oder Rufgefährdung dar. Es wird insoweit lediglich auf den Standort des Messestandes Bezug genommen, nicht auf das Unternehmen selbst.

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30. Mai 2017

PayPal muss Kontaktdaten von Produktfälschern herausgeben

sichere Online-Zahlung über Zahlungsdienstleister
Urteil des LG Hamburg vom 07.07.2016, Az.: 308 O 126/16

Der Zahlungsdienstleister PayPal kann bei Rechtsstreitigkeiten wegen Marken-, Patent- oder Urheberrechtsverletzungen dazu verpflichtet werden, die Identität eines Kontoinhabers offen zu legen. Auch einem Hörspielverlag muss der Zahlungsdienstleister nun Auskunft über den Inhaber eines Kontos erteilen, über welches Zahlungen für illegale Vervielfältigungen eines Hörspiels des Verlags im Internet abgewickelt wurden. Da der geschädigte Rechteinhaber die Identität des Betreibers weder über ein Impressum der Website noch den Provider ermitteln konnte, ist ein solcher Auskunftsanspruch gegenüber PayPal gerechtfertigt.

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30. Mai 2017

An Facebook in Irland kann in deutscher Sprache zugestellt werden

Frau wirft Brief in gelben Briefkasten ein
Urteil des AG Berlin Mitte vom 08.03.2017, Az.: 15 C 364/16

Wird eine Klage in deutscher Sprache verfasst und diese versucht ins Ausland zuzustellen, so kann diese durchaus wirksam sein. Voraussetzung hierfür ist die grundsätzliche Annahme, dass die Organisation des Unternehmens und der Umfang ihrer Geschäftstätigkeit es zulässt, dass Mitarbeiter vor Ort sind, welche in der Lage sind, sich mit ausländischen Kunden bezüglich Rechtsstreitigkeiten auseinander zu setzen. Bei einem ausländischen Unternehmen mit 20 Millionen Kunden in Deutschland ist das denklogisch der Fall.

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30. Mai 2017

Zur Störerhaftung von Google für unerlaubte Foto-Veröffentlichung durch Dritte

Suchfeld mit Lupe auf Laptopbildschirm
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 09.02.2017, Az.: 2-03 S 16/16

Google haftet für die Veröffentlichung eines Fotos durch Dritte ab Kenntnis als Störer, soweit keine Erlaubnis für eine derartige Veröffentlichung vorliegt. Insofern muss auch nicht der Kläger beweisen, dass keine Einwilligung besteht, sondern Google trifft als Verwender des Fotos die Beweislast für das Vorliegen einer Einwilligung. Nach Erlangung der Kenntnis von einem vorliegenden Verstoß ist Google zur Löschung verpflichtet. Eine Privilegierung gemäß § 8 TMG scheidet aus, da Google als Suchmaschinenbetreiber kein Access Provider ist.

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