Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

19. August 2016

Zur Prüfungspflicht von Amazon-Marketplace-Händlern hinsichtlich ihrer Artikelbeschreibungen

Miniatur-Einkaufswagen auf Laptop
Urteil des BGH vom 03.03.2016, Az.: I ZR 140/14

Händler, die auf der Internet-Verkaufsplattform Amazon-Marketplace Produkte zum Verkauf anbieten, trifft eine Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen ihrer Angebote, die selbständig von Dritten vorgenommen werden, wenn der Plattformbetreiber derartige Angebotsänderungen zulässt.

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19. August 2016

Angabe des Grundpreises bei Ebay-Angebot für Klebeband

ein schwarzes und ein weißes Klebeband
Urteil des AG Köln vom 23.05.2016, Az.: 142 C 566/15

Das Angebot eines Klebebands auf Ebay muss neben dem Gesamtpreis für das Produkt auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) enthalten. Beide Preise müssen dabei unmissverständlich, klar und gut lesbar sein, der Verbraucher muss beide Preise auf einen Blick erkennen können. Damit soll dem Endverbraucher der Preisvergleich erleichtert werden, vorliegend wäre also die Angabe des Preises pro Meter oder Quadratmeter erforderlich gewesen.

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19. August 2016

Zur urheberrechtlichen Doppelschöpfung

Blaues Copyright-Zeichen zwischen zwei Händen.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 30.06.2015, Az.: 11 U 56/15

Urheberrechtliche Doppelschöpfungen können insbesondere im Bereich der so genannten „kleinen Münze“, also dort, wo die Grenze zwischen Schutzfähigkeit und Schutzlosigkeit verläuft und die Werke gerade noch schutzfähig sind, auftreten. Liegt eine Doppelschöpfung vor, können gegeneinander keine urheberrechtlichen Rechte geltend gemacht werden.

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19. August 2016

Vergütungspflicht von „Musik-Handys“ nach § 54 UrhG aF

Frau hört mit Handy Musik
Urteil des OLG München vom 30.10.2014, Az.: 6 Sch 20/12

Ein Mobiltelefon, mit dessen Hilfe Privatkopien i.S.d. § 53 UrhG angefertigt werden können, unterfällt der Vergütungspflicht nach § 54 UrhG aF. Unschädlich ist dabei, ob das Gerät in erster Linie Kommunikationszwecken dient. Denn es genügt, dass eine Vervielfältigung vergütungsrelevanter Werke mit dem entsprechenden Mobiltelefon möglich und wahrscheinlich ist.

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19. August 2016

Ein nicht aktivierter Produktschlüssel dient nicht der unkörperlichen Weitergabe eines Vervielfältigungsstücks

Laptop mit laufendem Download
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 27.05.2016, Az.: 6 W 42/16

Wird ein Computerprogramm in der Weise veräußert, dass dem Erwerber ein nicht aktivierter Produktschlüssel zum Download des Programms zur Verfügung gestellt wird, liegt kein Vervielfältigungsstück i.S.d. „UsedSoft“- Rechtsprechung des EuGH und BGH vor. Die erstmalige Herstellung findet vielmehr beim Erwerber statt. Die urheberrechtliche Zustimmung kann dem Erwerber dadurch erteilt werden, dass ihm der Download des Programms ermöglicht wird. Irreführend wäre das Verhalten dann, wenn von vornherein feststeht, dass die Zustimmung zur Vervielfältigung verweigert wird.

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18. August 2016

Sportschuh mit zwei Streifen: adidas geht erfolgreich gegen Unionsbildmarke eines Mitbewerbers vor

verschiedene Designs für Schuhe
Pressemitteilung Nr. 17/16 des EuGH zum Beschluss vom 17.02.2016, Az.: C-396/16 P

Zwischen der von adidas eingetragenen Bildmarke eines Schuhs mit den bekannten drei Streifen, welche seitlich im gleichmäßigen Abstand von unten links nach oben rechts aufgebracht sind und der Bildmarke eines Schuhs, die lediglich zwei seitliche Streifen zeigt, hierbei allerdings von unten links nach oben rechts führen, besteht trotz unterschiedlicher Anzahl und eines anderen Winkels der aufgebrachten Streifen Verwechslungsgefahr. Denn eine relevante Zuordnungsverwirrung setzt nicht zwingend Markenidentität voraus, Ähnlichkeit kann sich vielmehr auch durch den Gesamteindruck ergeben.

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18. August 2016 Kommentar

UDRP – BMW geht erfolgreich gegen Domains bmw—deutschland.info und bmwgroup.online vor

blaues "www" - Zeichen, davor Werkzeuge

Bereits vor einem Jahr berichteten wir, dass BMW erfolgreich gegen den „Domain-Hack“ b.mw im Rahmen des UDRP-Verfahrens vorging. Dass der bayerische Automobilhersteller auch weiterhin rechtsverletzende Domainregistrierungen im Blick hat, zeigen zwei neue UDRP-Verfahren wegen den Domains bmw---deutschland.info und bmwgroup.online, bei denen der Autohersteller ebenfalls im Ergebnis erfolgreich vorging.

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18. August 2016

Abwerben von Kunden mithilfe von öffentlich zugänglichem Adressmaterial

Viele Briefe vor blauem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.01.2016, Az.: 6 U 21/15

Das Abwerben von Kunden kann unlauter und damit wettbewerbswidrig sein, wenn der Werbende mit dem von der Abwerbung Betroffenen in einem Vertragsverhältnis steht, das ihn zur Loyalität verpflichtet oder wenn das Abwerben mithilfe von anvertrautem Adressmaterial erfolgt. Adressmaterial ist jedoch dann nicht vertraulich, wenn es – wie etwa bei Tankstellen – im Internet öffentlich zugänglich ist. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die Adressen für einen Rundbrief nur unter gewissem Aufwand zusammengetragen werden können.

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18. August 2016

Übermittlung von Daten an Auskunftei, obwohl Schuldner Zahlungsrückstand bestreitet

Schriftzug "Schufa" in Geldschein-Puzzle
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 02.02.2016, Az.: 1 W 9/16

Die Meldung an die Schufa, dass ein Kreditvertrag aus wichtigem Grund wegen rückständiger Zahlungen gekündigt wurde, ist gemäß § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG zulässig, sofern dem Schuldner die Übermittlung angekündigt wird und die Kündigungsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen. Unerheblich ist dagegen, anders als in § 28a Abs. 1 Nr. 2-4 BDSG, ob der Schuldner die Zahlungsrückstände bestreitet oder nicht.

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18. August 2016 Top-Urteil

„Freunde finden“-Funktion von Facebook ist unzulässig

Tastatur mit einer Taste auf der "Add Friend" steht, Facebook, soziales Netzwerk
Urteil des BGH vom 14.01.2016, Az.: I ZR 65/14

a) Einladungs-E-Mails, die der Anbieter eines sozialen Netzwerks im Internet an Empfänger sendet, die nicht Mitglieder des sozialen Netzwerks sind und in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, stellen eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar.

b) Der Anspruchsinhaber muss sich im Rahmen der Verjährung das geschäftlich erlangte Wissen einer Person, die er mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten, insbesondere mit der Betreuung und Verfolgung des in Frage stehenden Anspruchs in eigener Verantwortung betraut hat (sog. Wissensvertreter), in analoger Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen.

c) Die Zurechnung privater Kenntnisse des Wissensvertreters findet nicht statt, sofern nicht ausnahmsweise der Anspruchsinhaber aus Gründen des Verkehrsschutzes zur Organisation eines innerbetrieblichen Informationsaustauschs verpflichtet ist, der auch privat erlangtes Wissen um-fasst.

d) Einem Verbraucherverband im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG ist das privat erlangte Wissen seiner Mitarbeiter über Wettbewerbsverstöße Dritter nicht analog § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen.

e) Täuscht der Anbieter eines sozialen Netzwerks im Internet die Nutzer im Rahmen des Registrierungsvorgangs über Art und Umfang der mit dem Import von Kontaktdaten verbundenen Daten-nutzung, so handelt es sich um eine im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG wettbewerblich relevante Irreführung.

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