Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

20. Juli 2016 Kommentar

Zur Verletzung des Namensrechts am Begriff „Polizei“ durch die Domain polizei-jugendschutz.de

Polizeiauto dass am Straßenrand steht, von dem man nur den Schriftzug auf der Seite sieht
Kommentar zum Urteil des OLG Hamm vom 20.05.2016, Az. 12 U 126/15

Wird unbefugt ein Name im Rahmen einer Domain verwendet, an dem der Domaininhaber kein eigenes Recht hat und tritt dadurch eine Zuordnungsverwirrung ein, kann gegen diesen ein Anspruch auf Unterlassung und Freigabe der Domain geltend gemacht werden.

Das Oberlandesgericht Hamm hatte nun in einem solchen Fall zu entscheiden, ob und wem ein solcher Anspruch zustehen kann, wenn der Begriff „Polizei“ im Rahmen einer Domain Verwendung findet.

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20. Juli 2016

Online-Partnerbörsen: Kündigungsklausel „in gesetzlich geregelter ‚Elektronischer Form‘ z.B. per E-Mail“ wegen Verstoßes gegen Transparenzgebots unzulässig

Kündigungsschreiben mit Stift
Urteil des LG München I vom 12.05.2016, Az.: 12 O 17874/15

Regeln AGB, dass Verbraucher Erklärungen (hier: Kündigung eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages) bezüglich eines Rechtsgeschäfts nur in „gesetzlich geregelter ‚Elektronischer Form‘ z.B. per E-Mail“ abgeben können, sind diese unzulässig. Einerseits verstößt eine solche Klausel bereits gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, da der Vertragspartner im Unklaren darüber gelassen wird, in welcher Form nun eine wirksame Willenserklärung tatsächlich abgegeben werden kann. Andererseits liegt in dieser Regelung ein Verstoß gegen § 309 Nr. 13 BGB vor, nach der AGB-Klauseln dann unzulässig sind, wenn sie für Erklärungen eine strengere Form als die (einfache) Schriftform gem. § 127 Abs. 2 BGB festlegen. Denn unter der „gesetzlich geregelten elektronischen Form“ gem. § 126a Abs. 1 BGB muss die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur verstanden werden, wodurch dem Vertragspartner aber eine erhebliche höhere Hürde zur Abgabe von wirksamen Willenserklärungen auferlegt wird. Eine normale E-Mail erfüllt diese Anforderungen in der Regel gerade nicht.

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20. Juli 2016

Kostenpflichtige Rufnummer im Impressum unzulässig

Telefonhörer auf Geldscheinen und Münzen liegend
Urteil des BGH vom 25.02.2016, Az.: I ZR 238/14

1. Der Anbieter von Telemediendiensten, der auf seiner Internetseite als Möglichkeit für eine Kontaktaufnahme neben seiner E-Mail-Adresse eine kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer angibt, stellt damit keinen weiteren Kommunikationsweg zur Verfügung, der den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG an eine effiziente Kommunikation entspricht.

2. Die Informationspflichten nach der Richtlinie 2000/31/EG und nach der Richtlinie 2011/83/EU bestehen im Grundsatz unabhängig voneinander.

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19. Juli 2016

Namensschutz der Polizei für Domains mit Wortbestandteil „polizei“

Domainendung .de
Urteil des OLG Hamm vom 20.05.2016, Az.: 12 U 126/15

Namensschutz gem. § 12 BGB kann sich auch auf juristische Personen des öffentlichen Rechts erstrecken, sofern sie namentlich hinreichend individualisiert sind und nicht lediglich als Sachbegriff vorliegen. Allgemein wird unter dem Begriff „Polizei“ stets die Polizei - wenn auch mitunter des jeweiligen Bundeslandes und/oder der Bundespolizeibehörden - verstanden, wodurch auch ohne näheren Zusatz eine Zuordnung zu einem Bundesland und/oder seinen Einrichtungen erfolgt. Die Polizeibehörde bzw. der Träger in Form des jeweiligen Landes hat insofern einen Unterlassungsanspruch gegenüber Dritten, die den Namensbestandteil „polizei“ unbefugt verwenden (hier: im Rahmen einer Internet-Domain).

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19. Juli 2016

Die Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht

Wordcloud mit Begriffen, die etwas mit Gewährleistungsrecht und Nacherfüllung im Kaufrecht zu tun haben
PM Nr. 121/2016 des BGH zum Urteil vom 13.07.2016, Az.: VIII ZR 49/15

Verlangt der Käufer einer mangelhaften Einbauküche sofortige oder unverzügliche Beseitigung der gerügten Mängel oder macht er durch ähnliche Formulierungen deutlich, dass dem Verkäufer für die Erfüllung nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht, so genügt er den Anforderungen an eine angemessene Fristsetzung zur Nacherfüllung. Insbesondere muss er keinen bestimmten Zeitraum oder Termin angeben, auch eine objektiv zu kurze Nachbesserungsfrist ist zulässig, sofern der Verkäufer sie dem Käufer selbst vorgeschlagen hat.

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15. Juli 2016 Top-Urteil

Gericht muss Zeitungsverlag ein anonymisiertes Urteil zusenden

Holzwürfel, die das Wort "Presserecht" ergeben auf Zeitungsausschnitten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.09.2015, Az.: 1 BvR 857/15

Die Pressefreiheit sichert einem Zeitungsverlag das Recht auf die Zusendung eines anonymisierten Gerichtsurteils. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf den genauen Wortlaut eines Urteils zu erfahren, und nicht nur die Pressemitteilung des Gerichts. Ausnahmen gelten nur, wenn konkrete Anhaltspunkte unmittelbar und dringend die Gefahr nahelegen würden, dass durch die Veröffentlichung des Urteils das Strafverfahren vereitelt, erschwert, verzögert oder zumindest gefährdet würde.

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15. Juli 2016

Konkreter Unterlassungstitel umfasst auch kerngleiche Verletzungshandlungen

Dokument mit Fokus auf dem Wort "Unterlassung", Unterlassungsklage
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 26.04.2016, Az.: 6 W 3/16

Verbietet ein Unterlassungstitel die Verwendung einer konkreten Produktbezeichnung im geschäftlichen Verkehr für bestimmte Waren, so ist eine logoartige Darstellung auf der Webseite die eben diese Waren bewirbt, auch dann vom Tenor des gerichtlichen Verbots umfasst, wenn die verbotene Bezeichnung durch einen Rechtsformzusatz und die Abbildung eines Blattes ergänzt wird. Da die logoartige Gestaltung erst durch Verwendung der verbotenen Bezeichnung seine Kennzeichnungskraft erhält und somit im Kern mit der Charakteristik der zu unterlassenden Verletzungshandlung übereinstimmt, ist auch die Einbindung des streitgegenständlichen Logos in die Werbeseite von der Reichweite des Unterlassungsgebots gedeckt. Etwas anderes gilt, wenn das Logo allein im Rahmen einer Referenzwerbung verwendet wird.

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14. Juli 2016

Kriterien zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Darstellung eines Charakters in einem Spielfilm

Filmklappe neben Filmrolle auf Holzboden
Urteil des LG Hamburg vom 03.06.2016, Az.: 324 O 78/15

Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nicht schon allein deswegen gegeben, wenn sich im Rahmen eines fiktionalen Spielfilms (hier: über sexuelle Gewalt an einer Schule) die betroffene Person in der Rolle eines Schauspielers selbst wiedererkennt oder von einem Teil des maßgeblichen Adressatenkreises erkannt wird. Vielmehr ist eine umfassende Güter- und Interessenabwägung, einerseits die Kunstfreiheit der Filmproduzenten, andererseits das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, anhand des Einzelfalls vorzunehmen. Maßgeblich ist dabei, wie stark sich die Figur von ihrem realen Urbild löst und zu einer Kunstfigur verselbstständigt und wie hoch das Informationsinteresse der Allgemeinheit an der Verbreitung des Films ist.

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14. Juli 2016

Für Schönheitsoperationen darf nicht mit Vorher-/Nachher-Bildern geworben werden

Nase einer Frau vor und nach einer Schönheitsoperation
PM des OLG Koblenz zum Urteil vom 08.06.2016, Az.: 9 U 1362/15

Eine Klinik darf für die von ihr angebotenen Schönheitsoperationen nicht mit Bildern werben, die die Patienten im Vergleich vor und nach dem durchgeführten plastisch-chirurgischen Eingriff zeigen. Eine solche Werbung verstößt gegen § 11 Abs. 1 S. 3 des Heilmittelwerbegesetzes. Daran ändert es auch nichts, wenn die Bilder auf der Homepage der Klinik nur registrierten Nutzern zugänglich sind und darauf hingewiesen wird, dass Patienten sich eingehend informieren sollten, bevor sie die Bilder einsehen.

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14. Juli 2016

Ungleichbehandlung von Presseunternehmen durch Google gerechtfertigt

Schriftzug "Leistungsschutzrecht" auf Enter-Taste einer Tastatur
Urteil des LG Berlin vom 19.02.2016, Az.: 92 O 5/14 Kart

Verlangt Google von denjenigen Presseunternehmen, die deutlich gemacht haben, ihre mit dem Leistungsschutzrecht aus §§ 87 ff. UrhG verbundenen Ansprüche geltend zu machen, die Erteilung einer kostenlosen Lizenz unter Hinweis darauf, dass ohne diese Erteilung Snippets und Vorschaubilder in den Suchergebnissen nicht mehr angezeigt werden können, so stellt dies zwar eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Presseunternehmen dar. Diese ist jedoch gerechtfertigt, sachlicher Grund ist die Minimierung des Haftungsrisikos und das Interesse an der Erhaltung des Geschäftsmodells der Suchmaschine.

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