Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

08. Juli 2016

Werbung für die Wirkung eines Arzneimittels ohne gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis

Medikamentenverpackungen und Beipackzettel, vor denen eine Auswahl an Tabletten in verschiedenen Größen und Formen liegt
Pressemitteilung des OLG Koblenz zum Urteil vom 27.01.2016, Az.: 9 U 895/175

Für die konkrete Wirkung eines Arzneimittels darf nur mit solchen Aussagen geworben werden, für die auch ein gesicherter wissenschaftlicher Nachweis existiert. Dieser Nachweis kann z. B. dann als gegeben anzusehen sein, wenn ein Präparat eine Zulassung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für einen bestimmen Anwendungsbereich erteilt bekommen hat. Kann eine beworbene Wirkung allerdings nicht zweifelsfrei belegt werden, handelt es sich um eine irreführende und somit unzulässige Werbung.

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08. Juli 2016

Himalaya-Salz muss aus der unmittelbaren Region des Himalaya stammen

liegende und geöffnete Dose mit rosa Himalaya-Salz
Urteil des BGH vom 31.03.2016, Az.: I ZR 86/13

1) Die in den §§ 126 ff. MarkenG enthaltenen Regelungen vermitteln nach der Novellierung des Markengesetzes durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I, S. 1191) für geografische Herkunftsangaben keinen lauterkeitsrechtlich, sondern einen kennzeichenrechtlich begründeten Schutz.

2) Die Bestimmung des § 127 Abs. 1 MarkenG ist unionsrechtskonform dahingehend einschränkend auszulegen, dass bei der Beurteilung der Frage, ob eine Gefahr der Irreführung über die geografische Herkunft des Produkts besteht, bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit der geografischen Herkunft etwa verbundene besondere Qualitäts- oder Eigenschaftsvorstellungen unberücksichtigt bleiben.

3) Ein Online-Händler ist für ein im eigenen Namen auf seiner Internetseite eingestelltes Verkaufsangebot als Täter verantwortlich, auch wenn er sich bei der Ausgestaltung der Produktpräsentation eines dritten Unternehmers - hier seines Lieferanten - bedient.

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08. Juli 2016

Heilpraktiker und Psychotherapie

Metallschild mit der Aufschrift "Heilpraktiker"
Urteil des LG Wuppertal vom 31.03.2016, Az.: 12 O 126/15

Wenn jemandem die Erlaubnis erteilt wurde, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker (Psychotherapie)" zu führen, ist es nicht irreführend, wenn er sich als "Heilpraktiker für Psychotherapie" bezeichnet.

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08. Juli 2016

Schutzbereich des § 7 UWG erfasst nicht die Entscheidungsfreiheit bei Werbeanrufen

Telefonhörer, die von der Decke hängen, dahinter wütender Mann
Urteil des BGH vom 21.04.2016, Az.: I ZR 276/14

a) Ein auf eine unzulässige Telefonwerbung gemäß § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG gestützter Schadensersatzanspruch erfasst nur solche Schäden, die vom Schutzbereich dieser Bestimmung erfasst sind.

b) Gegenstand des Schutzes gemäß § 7 Abs. 1 UWG ist die Verhinderung des Eindringens des Werbenden in die Privatsphäre des Verbrauchers und die geschäftliche Sphäre, insbesondere die Ungestörtheit der Betriebsabläufe des sonstigen Marktteilnehmers; es soll verhindert werden, dass dem Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer Werbemaßnahmen gegen seinen erkennbaren oder mutmaßlichen Willen aufgedrängt werden. Verhindert werden soll darüber hinaus, dass die belästigende Werbung zu einer Bindung von Ressourcen des Empfängers (z.B. Zeitaufwand, Kosten für Faxpapier, Vorhaltekosten von Empfangseinrichtungen, Entsorgungskosten) führt.

c) § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG bezweckt nicht den Schutz der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer vor Belästigungen durch Werbeanrufe.

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08. Juli 2016

Die Speicherung von personenbezogenen Daten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ist zulässig

Weißes Paragraphenzeichen vor Richterhammer
Urteil des VG Stade vom 30.05.2016, Az.: 1 A 1754/14

Die Speicherung personenbezogener Daten der Verfahrensbeteiligten (hier: Name und Anschrift der Klägerin) im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ist grundsätzlich zulässig, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben der Gerichte erforderlich ist und die Daten für diese Zwecke erhoben worden sind. Für das Unterbleiben einer solchen Datenspeicherung müsste der Betroffene überwiegende schutzwürdige Gründe darlegen, wie die negative Auswirkung auf seine persönliche, gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche, rechtliche oder familiäre Situation.

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07. Juli 2016

Zur Verjährung sogenannter „Reisewerte“

Touristen buchen in einem Reisebüro eine Reise
Urteil des OLG Hamm vom 05.04.2016, Az.: 4 U 138/15

Erwirbt ein Verbraucher im Rahmen eines Servicevertrags sogenannte Reisewerte, die in einem Reisebüro auf den Reisepreis angerechnet werden können, so handelt es sich bei dem Anspruch auf Anrechnung um einen verhaltenen Anspruch. Derartige Ansprüche sind dadurch gekennzeichnet, dass der Schuldner die Leistung nicht von sich aus erbringen muss bzw. nicht leisten darf, bevor sie der Gläubiger verlangt. Die Verjährung eines verhaltenen Anspruchs beginnt erst mit Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch erstmals geltend gemacht wird, nicht bereits mit Erwerb der konkreten Reisewerte.

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06. Juli 2016

Vertragsstrafe eines Spielhallenbetreibers wegen Abgabe von Erfrischungsgetränken für 0,50 €

Cola wird in ein Glas mit Eiswürfeln eingeschenk
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 27.11.2015, Az.: 6 U 151/15

Die Abgabe von Erfrischungsgetränken zu einem Preis von 0,50 € für 125ml in einer Spielhalle stellt einen Verstoß gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung dar, in der sich der Betreiber dazu verpflichtet hat zu unterlassen, Getränke an Spielgäste kostenlos oder zu einem solchen Preis abzugeben, dass dieser einer teilweise kostenlosen Abgabe gleichkommt. Ein derartiger Preis kommt dann einer teilweise kostenlosen Abgabe gleich, wenn dieser in einem vergleichbaren Gastronomiebetrieb ohne Spielbetrieb nicht kostendeckend ist.

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06. Juli 2016

Dashcam-Aufzeichnungen auch in Bußgeldverfahren verwertbar

schwarze Dashcam mit roter Aufschrift "Beweismittel" auf dem Display
Beschluss des OLG Stuttgart vom 04.05.2016, Az.: 4 Ss 543/15

Videoaufzeichnungen sogenannter Dashcams können selbst dann in einem Bußgeldverfahren als Beweismittel zulässig sein, wenn die Aufnahmen gegen das datenschutzrechtliche Verbot des § 6b BDSG verstoßen. Ein grundsätzliches Beweisverwertungsverbot ergibt sich weder aus dem Gesetzeswortlaut oder den allgemeinen Grundsätzen der nach § 46 OWiG auch für Bußgeldverfahren anwendbaren Strafprozessordnung, sondern muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen entschieden werden. Das Filmen anderer Verkehrsteilnehmer mittels Dashcam stellt dabei einen verdeckten und damit schwerwiegenden Eingriff in das Recht der informellen Selbstbestimmung des Betroffenen dar. Da die Aufnahmen jedoch keine Einblicke in die engere Privatsphäre gewähren, überwiegt insbesondere bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen (hier: Rotlichtverstoß deutlich über einer Sekunde) regelmäßig das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs.

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06. Juli 2016

Keine GEMA-Gebühren für Bereitstellen von Fernsehgeräten in Hotelzimmern

Hotelzimmer mit Fernseher an der Wand
Urteil des BGH vom 17.12.2015, Az.: I ZR 21/14

Der Betreiber eines Hotels, der Hotelzimmer mit Fernsehgeräten ausstattet, mit denen Hotelgäste ausgestrahlte Fernsehsendungen lediglich über eine Zimmerantenne empfangen können, gibt die Fernsehsendungen nicht im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG öffentlich wieder und verletzt daher nicht die Rechte von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen und Filmherstellern zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen.

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06. Juli 2016

Keine Irreführung über Herstellereigenschaft, wenn Hersteller im Rechtssinn

gold-schwarzes Siegel mit der Aufschrift "Direkt vom Hersteller - Aus eigener Herstellung"
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.03.2016, Az.: 6 U 40/15

Wird ein Produkt mit einem Hersteller beworben, obwohl nicht alle Bestandteile von ihm stammen, so führt er die Verbraucher dann nicht über seine Herstellereigenschaft in die Irre, wenn er zumindest im Rechtssinn Hersteller des Produktes ist. Das gilt für das allein produktverantwortliche Unternehmen jedenfalls für § 4 ProdHaftG und § 1 I Nr. 1 ÜZVO.

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