Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

05. Juli 2016

Werbeprospekt für Küchen muss Typenbezeichnung der verbauten Elektrogeräte enthalten

Einbauküche mit schwarzer Arbeitsplatte und Küchengeräten
Beschluss des OLG Bamberg vom 11.03.2016, Az.: 3 U 8/16

Bewirbt ein Möbelhaus in einem Werbeprospekt Komplettküchen, so stellt diese Werbung selbst dann ein Angebot i. S. d. § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG dar, wenn sie nicht als bindendes Angebot oder „invitatio ad offerendum“ zu qualifizieren ist. Voraussetzung ist einzig, dass Merkmale und Preise der Produkte so angegeben sind, dass der Verbraucher eine informierte geschäftliche Entscheidung treffen kann. Ist dies der Fall, so müssen die Herstellerbezeichnungen der in den Küchen verbauten Elektrogeräte als wesentliche Merkmale zwingend im Prospekt genannt werden.

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05. Juli 2016

Ausdruck „Wenn das Haus nasse Füße hat“ weist nicht erforderliche Schöpfungshöhe auf

Bücherstapel
Urteil des OLG Köln vom 08.04.2016, Az.: 6 U 120/15

Der Ausdruck „Wenn das Haus nasse Füße hat“ ist als Untertitel für ein Buch über Mauerwerkstrockenlegung und Kellersanierung keine ausreichend individuelle geistige Leistung, ihm kommt folglich kein Urheberrechtsschutz zu. Zwar ist der Text in gewisser Weise originell, im Zusammenhang mit dem Buch stellt er jedoch eine beschreibende Inhaltsangabe dar. Ferner ist der Ausdruck kein Aphorismus, er zeichnet sich nicht durch eine besondere „Wortakrobatik“ aus und ist außerdem an ein deutsches Sprichwort angelehnt.

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05. Juli 2016

Produkt-Nachahmungen der „Crocs“ können wettbewerbswidrig sein

Crocs Sandalen auf Sandstrand
Urteil des OLG Köln vom 18.12.2015, Az.: 6 U 44/15

Kommt einem Produkt wettbewerbliche Eigenart zu, so kann der Vertrieb einer Nachahmung wettbewerbswidrig sein, wenn diese geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen und auf geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Täuschung verzichtet wird. Werden die wesentlichen Gestaltungsmittel, durch die die wettbewerbliche Eigenart begründet wird, nahezu identisch übernommen und kommt dem Ursprungsprodukt eine sehr hohe oder weit überdurchschnittlich gesteigerte wettbewerbliche Eigenart zu, die durch den Vertrieb ähnlicher Produkte lediglich auf „hoch“ bzw. „überdurchschnittlich“ abgesenkt wird, so ist der Vertrieb dieser Nachahmungen wettbewerbswidrig.

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05. Juli 2016

Wirksamkeitsaussagen für Lebensmittel nur nach „Goldstandart“-Studie zulässig

Arzt schreibt in ein Notizbuch hinter diversen Lebensmitteln
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.03.2016, Az.: 6 U 56/15

Werbeaussagen über die gesundheitsfördernde Wirkung eines Lebensmittels sind als solche nur dann zulässig, wenn diese Wirksamkeit zuvor mittels einer Studie nach dem sogenannten „Goldstandart“, also einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung unter Veröffentlichung und Einbeziehung in den Diskussionsprozess der Fachwelt, bewiesen worden ist. Der Verweis auf die Tatsache, dass der Autor der Studie zum Forschungszeitpunkt zeitgleich Patentinhaber und Anteilseigener der Herstellerfirma war, genügt in der Regel nicht um gewichtige Zweifel am Aussagegehalt der Studie begründen zu können, sofern dieser Interessenskonflikt mittels einer externen Überprüfung durch unabhängige Beteiligte ausgeglichen werden kann.

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04. Juli 2016

„Adblock Plus“ verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

Hand auf Laptop und offenem Browser Adblock
Urteil des LG München vom 22.03.2016, Az.: 33 O 5017/15

Der Vertrieb der Software „Adblock Plus“ verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht, da er einerseits vordergründig der Förderung des eigenen Absatzes dient und andererseits die Internetseiten, die sich hauptsächlich durch Werbung finanzieren, gerade nicht vom Markt verdrängen, sondern vielmehr für das Geschäftsmodell des „Whitelistings“ gewinnen will. Des Weiteren greift die Open-Source-Software nicht unmittelbar in die Internetseite der Mitbewerber ein, vielmehr ermöglicht sie dem einzelnen Internetnutzer, ausgewählte Werbung einzig auf seinem Computer nicht anzuzeigen.

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04. Juli 2016

Störerhaftung bei Betrieb eines offenen WLAN

Frau in Cafe nutzt mit Handy und Laptop WiFi
Schlussanträge des Generalanwalts vom 16.03.2016, Az.: C-484/14

Betreiber eines Geschäfts, einer Bar oder Hotels, die ein unentgeltliches WLAN-Netz der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, sind für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer nicht verantwortlich. Die Providerhaftung gilt auch für eine Person, die nur als Nebentätigkeit zur wirtschaftlichen Haupttätigkeit einen kostenlosen Internetzugang zur Verfügung stellt. Nach dieser Haftungsbeschränkung ist eine Verurteilung zur Abmahnkostentragung und Schadensersatzleistung nicht möglich. Lediglich auf nationaler Ebene können Anordnungen getroffen werden um mögliche Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden.

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04. Juli 2016

Keine rechtserhaltende Benutzung der Unionswortmarke „PICCOLO“

Sektflasche mit Piccologlas
Urteil des EuG vom 14.04.2016, Az.: T-20/15

Voraussetzung einer rechtserhaltenden Benutzung einer Marke ist, dass sie entsprechend ihrer Hauptfunktion, einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der betreffenden Ware gibt. Die ernsthafte Benutzung einer Marke kann nur festgestellt werden, wenn sie verwendet wird, um die Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, zu garantieren. Wenn neben dem Begriff „Piccolo“ ein anderer Begriff, der sowohl auf der Ware als auch auf der Verpackung angebracht ist, aufgrund seiner Größe und Positionierung dominiert, hat der Begriff „Piccolo“ im Gesamtbild nur sekundären und ergänzenden Charakter. Dementsprechend wird der andere Begriff mehr als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware wahrgenommen, während der Begriff „Piccolo“ nur eine beschreibende Funktion für die Flaschengröße hat.

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01. Juli 2016

Verkauf von Kosmetikprodukten als sogenannte „Mogelpackung“ irreführend

Creme gegen Falten
Urteil des OLG Hamburg vom 25.02.2016, Az.: 3 U 20/15

Durch den Verkauf eines Kosmetikprodukts, dessen Verpackung einen Hohlraum von fast 43 % des Volumens der Gesamtverpackung ausmacht, wird dem Verbraucher eine falsche Größe des tatsächlichen Produktinhalts vorgespiegelt, sodass eine unzulässige Irreführung vorliegt. Auch die Angabe der Füllmenge auf der Verpackung, sowie die angebrachte Abbildung des Tiegels mit der Unterschrift „Die Produktabbildung entspricht der Originalgröße“ wirken der Irreführung nicht entgegen.

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01. Juli 2016

„Gesponserte“ redaktionelle Berichterstattung?

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Urteil des LG München I vom 31.07.2015, Az.: 4 HK O 21172/14

Verschleierte Werbung im Rahmen vermeintlich redaktioneller Berichterstattung ist wettbewerbswidrig. Verkaufsförderungsmaßnahmen müssen dem Verbraucher vielmehr hinreichend deutlich kenntlich gemacht werden, andernfalls sind sie unzulässig. Die Verlinkung im Rahmen einer eigentlich rein redaktionellen Webseite auf die Webseite eines werbenden Unternehmens mit der Überschrift „mehr aus dem Web“ und dem Wort „Sponsored“ genügt diesen Anforderungen hingegen nicht.

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