Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

08. Januar 2016

UBER Black ist wettbewerbswidrig

Taxi buchen mit Smartphone
Pressemitteilung Nr. 62/2015 zum Urteil des KG Berlin vom 11.12.2015, Az.: 5 U 31/15

Das Geschäftsmodell UBER Black verstößt gegen das Personenbeförderungsgesetz, weil Mietwagenunternehmer nur Beförderungsaufträge annehmen dürfen, die am Betriebssitz eingegangen sind. Diese Regelung dient der Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, da Mietwagenunternehmern an anderer Stelle weniger Beschränkungen auferlegt werden. Auch europarechtlich ist die Regelung nicht zu beanstanden.

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07. Januar 2016 Top-Urteil

Zur Frage der Haftung beim Setzen von Hyperlinks

Maus-Cursor der auf einen Hyperlink auf einer weißen Webseite klickt
Urteil des BGH vom 18.06.2015, Az.: I ZB 74/14

a) Eine Haftung für die Inhalte einer über einen Link erreichbaren Internetseite wird nicht allein dadurch begründet, dass das Setzen des Links eine geschäftliche Handlung des Unternehmers darstellt.

b) Wer sich fremde Informationen zu eigen macht, auf die er mit Hilfe eines Hyperlinks verweist, haftet dafür wie für eigene Informationen. Darüber hinaus kann, wer seinen Internetauftritt durch einen elektronischen Verweis mit wettbewerbswidrigen Inhalten auf den Internetseiten eines Dritten verknüpft, im Fall der Verletzung absoluter Rechte als Störer und im Fall der Verletzung sonstiger wettbewerbsrechtlich geschützter Interessen aufgrund der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht in Anspruch genommen werden, wenn er zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat.

c) Ist ein rechtsverletzender Inhalt der verlinkten Internetseite nicht deutlich erkennbar, haftet derjenige, der den Link setzt, für solche Inhalte grundsätzlich erst, wenn er von der Rechtswidrigkeit der Inhalte selbst oder durch Dritte Kenntnis erlangt, sofern er sich den Inhalt nicht zu eigen gemacht hat.

d) Der Unternehmer, der den Hyperlink setzt, ist bei einem Hinweis auf Rechtsverletzungen auf der verlinkten Internetseite zur Prüfung verpflichtet, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um eine klare Rechtsverletzung handelt.

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07. Januar 2016 Top-Urteil

Zur Wirksamkeit des Opt-out-Verfahrens zur Erteilung einer Einwilligung für die Nutzung von Cookies zu Werbezwecken

blaue Taste mit Aufschrift "Cookies"
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 17.12.2015, Az.: 6 U 30/15

1. Die für Werbezwecke erforderliche Einwilligung in die Cookie-Nutzung muss nicht mittels des Opt-in-Verfahrens erteilt werden. Vielmehr genügt für die Erteilung der Einwilligung eine vorformulierte Erklärung, der durch Entfernen eines voreingestellten Häkchens widersprochen werden kann (sog. Opt-out-Verfahren). Dem steht es nicht entgegen, dass wesentliche Informationen nicht schon in der Erklärung selbst, sondern erst in dem verlinkten Text ersichtlich werden.

2. Die Einholung einer Einwilligung in Telefonwerbung durch andere Unternehmen im Rahmen eines Internet-Gewinnspiels stellt eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung dar, wenn der Verbraucher auf einer Liste von 59 Unternehmen jeden einzelnen Unternehmer, von welchem er keine Werbung erhalten möchte, explizit abmelden muss (sog. "opt-out"-Verfahren). Dieser umständliche und angesichts der Vielzahl der Kooperationspartner langwierige Vorgang ist eine unangemessene Benachteiligung für den Gewinnspielteilnehmer, welche zudem die Gefahr einer vorschnellen Einwilligung begründet.

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07. Januar 2016

Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich mit dem Grundgesetz vereinbar

Ordner mit Aufschrift "Eundfunkgebühren" und Geldscheinen im Vodergrund
Urteil des VGH vom 30.10.2015, Az.: 7 BV 15.344

Die Erhebung des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich - im weiteren Sinn im "unternehmerischen Bereich" - für Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge (hier: eine Autovermietung) ist - wie auch im privaten Bereich - mit dem Grundgesetz vereinbar. Insbesondere liegt durch Erhebung des Rundfunkbeitrags kein Verstoß gegen das Übermaßverbot und das Kostendeckungsprinzip vor. Das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot bietet auch im nicht-privaten Bereich spezifische Vorteile, welche durch den wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag im privaten Bereich nicht abgegolten sind.

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29. Dezember 2015

Bewerbung einer „Bio-Tragetasche“ als „100% kompostierbar“ irreführend?

Dunkler Mülleimer auf weißem Hintergrund. Im Vordergrund liegen Papiertüten
Beschluss des BGH vom 15.09.2015, Az.: VI ZR 391/14

Die Beurteilung einer Bewerbung von „Bio-Tragetaschen“ als 100% kompostierbar durch das Berufungsgericht als irreführend dürfe möglicherweise nicht allein auf eine Umfrage gestützt werden, bei der Informationen von lediglich ca. 8 % der deutschen Kompostierungsanlagen berücksichtigt werden und die Klägerseite ihrerseits unter Beweisangebot behauptet hat, dass kompostierbaren Kunststoffe im Prozess bleiben würden. Eine derartige Nichtberücksichtigung von erheblichem Beweismaterial, stellt einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. I GG dar. Im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde wurde die Sache infolgedessen an die Vorinstanz zurückverwiesen, um dem Kläger so auch im Hinblick auf das Beweisangebot das rechtlichen Gehörs zu gewährleisten.

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22. Dezember 2015

Nach Beendigung der Beziehung müssen intime Fotos gelöscht werden

junges Pärchen beim Fotoshooting im Schlafzimmer
Urteil des BGH vom 13.10.2015, Az.: VI ZR 271/14

Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zustehen, wenn er seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung - konkludent - beschränkt hat.

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21. Dezember 2015

Bereitstellung von Fernsehgeräten in Hotelzimmern löst keine Vergütungspflicht aus

Hotelzimmer mit Bett und Fernseher an der Wand
Pressemitteilung Nr. 207/2015 zum Urteil des BGH vom 17.12.2015, Az.: I ZR 21/14

Stellt die Betreiberin eines Hotels ihren Gästen in den Hotelzimmern Fernsehgeräte zur Verfügung, mithilfe derer diese über eine Zimmerantenne Fernsehsendungen empfangen können, so schuldet sie der GEMA keine Urhebervergütung. Anders liegt der Fall, wenn ein Hotelbetreiber die Sendesignale von Fernsehprogrammen über eine Verteileranlage an die Fernsehgeräte in den Zimmern weiterleitet. Denn dann überträgt er aktiv geschützte Werke, er gibt diese also öffentlich wieder.

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