Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

14. Februar 2014

Einstweilige Verfügung gegen die Streaming-Abmahnungen von The Archive AG

Beschluss des LG Hamburg vom 19.12.2013, Az.: 310 O 460/13

Das LG Hamburg hat in seinem Beschluss vom 19.12.2013 auf Antrag des Betreibers von RedTube der Firma The Archive AG im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagt, weitere Streaming-Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen auf der Webseite RedTube zu versenden und/oder versenden zu lassen.

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14. Februar 2014

Hyperlinks auf geschützte Werke, die frei zugänglich sind, sind ohne Erlaubnis des Urhebers zulässig

Urteil des EuGH vom 13.02.2014; Az.: C 466/12

Der EuGH hat heute entschieden, dass Hyperlinks auf urheberrechtlich geschützte Werke, die frei zugänglich sind, zulässig sind, auch wenn der Verlinkende keine Erlaubnis des Urhebers hierzu hat. Hyperlinks stellen demnach eine Verletzung des Rechts auf öffentliche Wiedergabe eines geschützten Werkes nur dann dar, wenn sich die Wiedergabe an ein neues Publikum richtet, welches der Urheberrechtsinhaber nicht ursprünglich hatte erfassen wollen. Dies wäre dann anzunehmen, wenn der Hyperlink ermöglicht, beschränkende Maßnahmen zu umgehen, welche den Zugang des Werks außer für Abonnenten ausschließen wollten.

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13. Februar 2014

Zulässigkeit einer sechswöchigen Bindungsfrist an ein Angebot

Urteil des BGH vom 17.01.2014, Az.: V ZR 5/12

Eine von dem Bauträger vorformulierte Bindungsfrist, nach der der Erwerber an sein Angebot auf Abschluss eines Bauträgervertrags für sechs Wochen oder länger gebunden ist, überschreitet die regelmäßige gesetzliche Frist des § 147 Abs. 2 BGB von vier Wochen wesentlich; sie ist nur dann nicht unangemessen lang im Sinne von § 308 Nr. 1 BGB, wenn der Verwender hierfür ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann, hinter dem das Interesse des Kunden an dem baldigen Wegfall der Bindung zurückstehen muss (Fortführung des Senatsurteils vom 27. September 2013 V ZR 52/12, WM 2013, 2315 ff.).

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13. Februar 2014

Umfang des Unterlassungsanspruchs eines Unternehmers gegen unerwünschte E-Mail Werbung

Urteil des OLG Frankfurt vom 30.09.2013, Az.: 1 U 314/12

Wird die E-Mail-Adresse eines Unternehmers zur Übersendung von Zahlungsaufforderungen verwendet, stellt dies unerlaubte E-Mail Werbung und zugleich einen Verstoß gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht jedenfalls dann dar, wenn die Zusendung außerhalb bestehender Vertragsverhältnisse erfolgt. Der deliktische, quasi-negatorische Unterlassungsanspruch beschränkt sich dabei – anders als der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch – auf bestimmte, konkret zu bezeichnende E-Mail Adressen. Ob bereits die erste Bestätigungs-E-Mail als unerlaubte E-Mail Werbung zu qualifizieren ist, wurde im Ergebnis offengelassen.

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12. Februar 2014

Wiedereinfuhr von umverpackten und neu etikettierten Pflanzenschutzmitteln

Beschluss des OVG Lüneburg vom 13.01.2014, Az.: 10 LA 48/12

Ein Pflanzenschutzmittel, das in Deutschland von einer Firma produziert wird und zugelassen ist, darf, nachdem es in Holland umverpackt und neu etikettiert wurde, nicht ohne Weiteres wieder nach Deutschland eingeführt werden. Vielmehr muss hierfür entweder eine Vertriebserweiterung oder eine eigene Zulassung vorhanden sein.

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12. Februar 2014

Entgeltklausel: „Nacherstellung von Kontoauszügen Pro Auszug 15,00 EUR“ gegenüber Verbrauchern unwirksam

Urteil des BGH vom 17.12.2013, Az.: XI ZR 66/13

Die Bestimmung in dem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank „Nacherstellung von Kontoauszügen Pro Auszug 15, 00 EUR“ ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, § 675d Abs. 3 Satz 2 BGB gegenüber Verbrauchern unwirksam, wenn das Entgelt nicht an den tatsächlichen Kosten der Bank ausgerichtet ist, weil bei der Nacherstellung von Kontoauszügen für eine ohne weiteres unterscheidbare, große Gruppe von Zahlungsdienstnutzern deutlich geringere Kosten entstehen.

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12. Februar 2014

„Apocheck“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 16.01.2014, Az.: 30 W (pat) 55/12

Mangels Unterscheidungskraft ist das Wortzeichen „Apocheck“ für Dienstleistungen nicht eintragungsfähig, die auf eine medizinische Dienstleistungen oder Gesundheitsberatungen hinweisen. Gleiches gilt für Medizinprodukte wie Teststreifen oder Computerprogramme für medizinische Zwecke. Die Zusammensetzung aus „Apo“ und „check“ weist einen beschreibenden Sinngehalt auf; so kann ein normal informierter und verständiger Durchschnittsverbraucher darunter eine Art „Apotheken-Überprüfung“ verstehen. Somit ist die Bezeichnung „Apocheck“ im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen dazu geeignet auf deren Bestimmung hinzuweisen.

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11. Februar 2014

Bewerbung eines Produkts mit Testurteil ohne Rangangabe zulässig, wenn keine anderen Produkte mit besserer Gesamtnote bewertet wurden

Beschluss des OLG Hamburg vom 14.11.2013, Az.: 3 U 52/13

Eine Werbung für ein Produkt mit einem Testurteil ("GUT (1,9)") ist ohne Angabe des Bewertungsranges zulässig und nicht irreführend, wenn zwar andere Produkte mit besseren Punktewerten (1,7 bzw. 1,8) beurteilt wurden, jedoch kein Produkt eine bessere Gesamtnote ("SEHR GUT")  im Test erzielt hatte. Die Mitteilung über den Rang einer Bewertung ist in diesem Fall keine für die Kaufentscheidung des Verbrauchers wesentliche Information im Sinne des §5a UWG.

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11. Februar 2014

Inkassobüro verliert Eintragung wegen Eintreiben von Forderungen der „Gewerbeauskunftzentrale“

Pressemitteilung des VG Köln vom 11.02.2014, Az.: 1 L 1262/13

Nachdem ein Inkassobüro gegen die gerichtliche Auflage, nicht weiter die Forderungen der unlängst als Abzocker bekannten Gewerbeauskunftzentrale, beizutreiben, verstoßen hatte, wurde die Eintragung des Unternehmens im Rechtsdienstleistungsregister entzogen. Damit kann das Inkassobüro seinen Betrieb nicht weiter aufrecht erhalten. Die Kölner Richter griffen zu dieser drastischen Maßnahme wegen der andauernden und schwerwiegenden Verstöße gegen die gerichtliche Auflage. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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11. Februar 2014

„Sponsored by“ verletzt Gebot der Kenntlichmachung von Anzeigen

Pressemitteilung Nr. 23/2014 vom 06.02.2014; Az.: I ZR 2/11

Ein von einem Unternehmen bezahlter redaktioneller Beitrag in einer Zeitung muss mit dem Begriff „Anzeige“ gekennzeichnet sein. Ein anderer unscharfer Begriff wie auch die Kennzeichnung mit den Wörtern „sponsored by“ reiche nicht aus, um den Anzeigencharakter eines bestimmten Inhalts zu verdeutlichen.

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